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Aargau
Die kantonale Finanzkontrolle verweist bei der SVA Aargau auf mögliche Doppelversicherungen und entsprechende Verlustscheine. Die SVA Aargau-Sprecherin sagt dazu, die 2,35 Millionen Franken seien der potenzielle Maximalbetrag. Wie viele Doppelversicherungen effektiv bestehen, würden die laufenden Einzelfallprüfungen zeigen.
Die Finanzkontrolle hat die Verlustschein-Meldungen der SVA Aargau für die Abrechnungsjahre 2013, 2015, 2017 und 2018 ausgewertet. Verlustscheine entstehen, wenn jemand trotz erfolgter Betreibung die Krankenkassenprämien nicht bezahlt/nicht bezahlen kann. Die öffentliche Hand übernimmt dann von Gesetzes wegen 85 Prozent des Gesamtbetrags von Verlustscheinen aus Forderungen der Krankenversicherungen für die obligatorische Krankenpflegeversicherung. Gemeint sind konkret ausstehende Prämien und Kostenbeteiligungen sowie Verzugszinsen und Betreibungskosten (vgl. Box).
Bei ihrer Überprüfung stiess die Finanzkontrolle auf 514 Personen mit potenziellen Doppelversicherungen. Laut ihrem Bericht wurden über den ganzen Zeitraum «kritische Verlustscheine in der Höhe von 2,35 Millionen Franken identifiziert und der SVA Aargau zur Abklärung und Rückforderung gemeldet». Die SVA Aargau-Sprecherin Linda Keller sagt dazu, die 2,35 Millionen Franken seien der potenzielle Maximalbetrag. Wie viele Doppelversicherungen effektiv bestehen, würden die laufenden Einzelfallprüfungen zeigen.
Die Finanzkontrolle empfiehlt, mit einer jährlichen präventiven Kontrolle der gemeldeten Versicherungsbestände aller Versicherer wären potenzielle Doppelversicherungen früh erkennbar. Man könnte sich dann aufwendige Rückabwicklungskosten ersparen.
Linda Keller bestätigt den Sachverhalt. Von Gesetzes wegen sei eine Doppelversicherung bei der Krankenkasse eigentlich nicht möglich. Denn die Versicherung kann man erst wechseln, wenn alle Ausstände beglichen sind. In der Realität läuft es jedoch oft anders. Versicherungsmakler hätten durchaus auch ihren Anteil daran, so Keller.
Zum konkreten Sachverhalt sagt sie, die Finanzkontrolle spreche von potenziellen Doppelversicherungen, weil dies Jahre zurück schwierig feststellbar sei, zumal die Versicherungen zum Teil unterschiedliche Abrechnungsperioden haben.
Die SVA Aargau ist der Frage der möglichen Doppelversicherungen von sich aus nachgegangen, und im letzten Jahr auf 483 abzuklärende Sachverhalte gestossen. Keller:
«In diesem Zusammenhang konnten einige effektiv bestehende Doppelversicherungen geklärt und mit der Versicherung rückabgewickelt werden.»
Man sei Schritt für Schritt dran, mögliche weitere Verlustscheine aus Doppelversicherungen zu klären.
Präventiv habe man schon vor dem Eingreifen der Finanzkontrolle mit den Krankenversicherern einen optimierten Datenaustausch etabliert, um um die Qualität der gemeldeten Daten zu verbessern. Nochmals Keller: «Aktuell programmieren wir zusätzlich einen automatischen Datenabgleich, um Doppelversicherungen frühzeitig zu erkennen. Dann können wir entsprechende Verlustscheine zurückweisen. Es ist dann an den Versicherungen, das miteinander zu klären.»
Verhindern könne die SVA Aargau aber nicht, dass jemand eine neue Krankenversicherung abschliesst, auch wenn sie es nicht darf, sagt Keller. Hingegen informiert die SVA Aargau jeweils die zuständige Gemeinde, wenn ihr eine Betreibung wegen Krankenkassenausständen gemeldet wird: «Dann kann die Gemeinde auf diese Person zugehen und das Problem mit ihr anschauen. Es kann sein, dass sie ihr Tipps und/oder Unterstützung geben kann, um wieder aus dieser Situation herauszukommen.»
Doppelversicherungen in der obligatorischen Grundversicherung sind unzulässig. Ein Wechsel des Krankenversicherers bei nicht bezahlten Rechnungen ist von Gesetzes wegen ausgeschlossen. Bei einer kleinen Minderheit von Versicherten ist dies aber ein Problem. Konkret sind Versicherte betroffen, die keine Übersicht mehr haben, bei welchem Krankenversicherer (gar bei zweien?) sie zurzeit grundversichert sind. Wenn sie sich nicht gegen eine unbegründete Betreibung eines Krankenversicherers wehren, kann am Ende ein Verlustschein resultieren. Versicherten, die sich gegen (ungerechtfertigte) Betreibungshandlungen nicht zur Wehr setzen, droht darüber hinaus eine Aufnahme in die «schwarze Liste».