Seit heute müssen Betriebe und Pflegeheime im Kanton Aargau das fürs repetitive Testen notwendige Poolen der Speichelproben nicht mehr selbst übernehmen. Ausserdem können neu auch Kleinstbetriebe am kantonalen repetitiven Testen teilnehmen.
Seit heute müssen Betriebe und Pflegeheime im Kanton Aargau das für das repetitive Testen notwendige Poolen der Speichelproben bei Massentests nicht mehr selbst übernehmen. Künftig werden die Proben von einem Dienstleister zentral zusammengemischt, wie der Kanton in einer Mitteilung schreibt. Deshalb können neu auch Organisationen mit nur einer testwilligen Person teilnehmen.
Durch das Angebot des zentralen Poolens werden Betriebe und Institutionen entlastet, da sie nun die Speichelproben zwar einsammeln und zur Sammelstelle bringen, nicht aber poolen müssen. Ausserdem haben neu auch Kleinstbetriebe die Möglichkeit, am kantonalen repetitiven Testen teilzunehmen, heisst es weiter.
Dank des Testens kann der Arbeitsbetrieb zuverlässiger gesichert werden, ohne dass ganze Abteilungen oder einzelne Mitarbeitende bei einer Ansteckung in Quarantäne geschickt werden müssen, betont der Kanton. Auch können durch repetitive Tests in Organisationen Ansteckungen schneller entdeckt und Ansteckungsketten unterbrochen werden. In Schulen kann der Präsenzunterricht besser aufrechterhalten werden. Die Schulen und sozialmedizinischen Institutionen starten das zentrale Poolen nach den Sommerferien am 9. August 2021. (lzu)