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Ein Masterplan soll die Grundlage bilden für die Entwicklung des historisch wertvollen Ortskerns Schinznach-Dorf. Er soll der Qualitätssicherung dienen und die Spielregeln definieren für den Umgang mit Bauten, Freiräumen, Gärten, Verkehrswegen sowie Parkierung.
Ende des vergangenen Jahres fand die öffentliche Auflage statt. An zwei Informationsanlässen im November stiess der Masterplan auf grosses Interesse – und auch auf Kritik. Es war ein Misstrauen der Bevölkerung zu spüren gegenüber Planern und Behörden. Bemängelt wurde etwa das gewählte Vorgehen.
Was ist seither passiert und wie geht es weiter? In der Vernehmlassung seien knapp 40 Eingaben eingegangen, sagt auf Nachfrage Urs Leuthard, Gemeindeammann in Schinznach und Präsident der Masterplan-Begleitkommission. Thematisiert worden seien vor allem: die Notwendigkeit und die Ausführlichkeit des Masterplans, die Bereiche mit erhöhtem Koordinationsbedarf, das Konkurrenz- und Testverfahren, die geplante Ortsbildkommission und deren Zusammensetzung, die Verkehrsbeschränkung, die Frage der Behörden- und Grundeigentümerverbindlichkeit, die Parkierungsvorschläge, die Grün- und Freihaltezonen, der Ausbau von derzeit unbewohnten Dachflächen, der Einbau von Dachfenstern und Lukarnen, die Umsetzung der Energiestrategie 2050 sowie die Beibehaltung des Gewerbes in Dorfkernzone.
«Das rege Interesse beurteilt der Gemeinderat als positiv», stellt Urs Leuthard fest. Aufgrund der Reaktionen werde der vorhandene Bericht über den Masterplan nochmals eingehend überprüft zusammen mit der Kommission. Dann werde der weitere Prozess festgelegt. Es brauche Entscheidungen, die von der Bevölkerung getragen werden, betont Leuthard. «Der Gemeinderat nimmt die kritischen Voten ernst.»
Zur Erinnerung: Schinznach hat ein Ortsbild von nationaler Bedeutung. 2015 genehmigte die Gemeindeversammlung die Bau- und Nutzungsordnung (BNO). In dieser ist verbindlich vorgegeben, dass ergänzend zur BNO eine Masterplanung erfolgen soll, um eine Innenverdichtung im Bereich des Dorfkerns erreichen zu können.
Urs Leuthard spricht von einem strategischen Planinstrument. Nach der Genehmigung durch den Gemeinderat wird der Masterplan behördenverbindlich sein. «Eingriffe, Neubauten, Aufwertungen und Erhalt sind möglich und gewünscht, die ganzheitliche Betrachtung ist aber erforderlich», heisst es im Bericht zum Masterplan.