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Das Reuss-Ufer in Unterwindisch ist wegen einer Tafel nicht begehbar. Ein Verein wehrt sich.
Dass das Reuss-Ufer auf Windischer Seite wegen einer Tafel eines Privatgrundstück-Besitzers nicht frei zugänglich ist, sorgt für Diskussionen. Die Schweizer Gewässer frei zugänglich machen, dafür kämpft der Verein Rives Publiques mit Sitz in Mies im Kanton Waadt seit 2003. Er möchte ein durchgehendes öffentliches Wegesystem an den Ufern der Seen und wichtigsten Wasserläufe der Schweiz schaffen. Der Fall an der Reuss in Unterwindisch ist auch für Rives Publiques ein Pilotfall. Als «extrem egoistisch» bezeichnet Rives-Publiques-Gründungspräsident Victor von Wartburg die Situation am betroffenen Reussufer. Er findet: «Wenn jemand ein Grundstück an derart privilegierter Lage mit Anschluss an ein öffentliches Gewässer kauft, sollte er wissen, dass da Leute ihrem Ufer entlang spazieren möchten.» Ein Gewässer sei nur öffentlich, wenn es der Bevölkerung frei zugänglich ist. «Und vor allem während der kurzen Hochsommersaison sollten die Grundstückbesitzer, die ja von den Uferbettverbauungen profitieren, etwas mehr Verständnis für die badefreudigen Steuerzahler haben», sagt von Wartburg. Zudem würden die Menschen in Unterwindisch ja einen gepflasterten Weg benutzen und nicht durch einen Garten trampeln.
Weiter weist Victor von Wartburg darauf hin, dass gemäss ZGB-Artikel 664 und Rechtsprechung des Bundesgerichts sowieso das Prinzip gelte, dass es an öffentlichen Gewässern kein Privateigentum geben soll. Mit einer Volksinitiative, die nächstes Jahr lanciert werden soll, will der Verein Rives Publiques erreichen, dass die Gewässer genauso öffentlich sind wie der Wald. Die Initiative verlangt, dass ein zwei Meter breiter Streifen dem Ufer entlang zugänglich ist und ein öffentliches Wegrecht besteht. Die Privateigentümer sollen nicht enteignet werden.
Nicht nur auf Windischer Seite wird der Zugang zum Reussufer diskutiert. Ein Leser schreibt der az: «Auch beim sogenannten Reussbädli darf man mit dem Kanu nicht mehr aussteigen und dieses abtransportieren.» Eine Nachfrage bei der Gemeinde Gebenstorf ergibt, dass der Ausstieg mit dem Kanu sehr wohl noch gestattet ist. Allerdings besteht ein Fahrverbot bis zum Reussbädli, um die Anwohner zu entlasten.