Bezirksgericht Brugg
Wegen «Kuhstall-Nazi»: Facebook-Streit über türkischen Laden führt zu Verurteilung

Dass Bezirksgericht verurteilt zwei Brugger nach ehrverletzenden Facebook-Kommentaren zu Geldstrafen. Diese hatten den ehemaligen Brugger Einwohnerratspräsidenten Stefan Baumann beleidigt, nachdem sich dieser am Ostersonntag auf Facebook über offene Läden geärgert hatte.

Claudia Meier
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Der an Ostern 2019 geöffnete Aksu-Lebensmittelladen an der Hauptstrasse 8 in Brugg war Auslöser für eine Facebook-Debatte. Stefan Baumann (SVP) war 2018 und 2019 der höchste Brugger. Gilberto Meléndez wollte sich für die Ladenbetreiber wehren.

Der an Ostern 2019 geöffnete Aksu-Lebensmittelladen an der Hauptstrasse 8 in Brugg war Auslöser für eine Facebook-Debatte. Stefan Baumann (SVP) war 2018 und 2019 der höchste Brugger. Gilberto Meléndez wollte sich für die Ladenbetreiber wehren.

cm (24. Juni 2020)

«Schade, dass Herr Baumann nicht hier ist», sagte Daniel (Name geändert) in seinem Schlusswort letzte Woche vor dem Bezirksgericht Brugg. Damit meinte er den früheren Brugger Einwohnerratspräsidenten Stefan Baumann, der sich am Vortag des Gerichtsprozesses dispensieren liess – wie auch die Staatsanwaltschaft. Baumann störte sich am Ostersonntag 2019 an zwei offenen Läden an der Brugger Hauptstrasse: am Aksu-Lebensmittelladen von Türkischstämmigen und am Blumenladen Bachelor eines Pakistani.

In der geschlossenen Facebook-Gruppe «Du bisch vo Brugg, wenn...» postete der SVPler je ein Bild der beiden Läden und schrieb dazu: «Ist heute wirklich Ostersonntag? ... und ist es wirklich notwendig, an diesem hohen christlichen Feiertag einen Verkaufsladen zu öffnen?» Nach einer kontroversen Debatte und zahlreichen Kommentaren reichte Baumann Strafanzeige wegen übler Nachrede und Verleumdung ein gegen die beiden Brugger Daniel und Gilberto Meléndez.

Einwohnerratspräsident hätte eine Vorbildfunktion

Sänger Meléndez kennt Baumann von der Schule und Feuerwehr. Deshalb habe er für den Kommentar auch einen etwas raueren Ton gewählt, erklärte der 40-Jährige gestern Mittwochmorgen vor Einzelrichterin Susanne Humbel. Er kritisierte den SVPler dafür, «wie ein Stalker Brugger Geschäfte zu fotografieren und Hetze zu betreiben». Meléndez schrieb auf Facebook unter Baumanns Post weiter: «Du bist Einwohnerratspräsident verdammt! Und in Brugg haben wir weiss Gott was für wichtigere Probleme als deine Hirnfäule gegenüber nichtschweizerischen Ladenbesitzern, die freiwillig arbeiten gehen an einem Ostersonntag!»

Stefan Baumann (SVP) war 2018 und 2019 der höchste Brugger.

Stefan Baumann (SVP) war 2018 und 2019 der höchste Brugger.

Sandra Ardizzone

Damit habe er seinen Kollegen zurechtweisen und auf den Boden der Realität bringen wollen, sagte Meléndez. Vor Gericht erschien er, weil er gegen den Strafbefehl Einsprache erhoben hatte. Die bedingte Geldstrafe von 20 Tagessätzen à 80 Franken sowie die Busse über 400 Franken erschienen ihm zu hoch.

Als damaliger Einwohnerratspräsident hätte Baumann eine Vorbildfunktion gehabt und nicht mit dem Post gegen ausländische Ladenbesitzer wettern sollen, so Meléndez. Er sprach von einem abgekarteten Spiel und davon, dass es kein Zufall gewesen sei, die Anzeige kurz vor Fristablauf einzureichen. Der Ausdruck «Hirnfäule» sei vielleicht beleidigend, so Meléndez. «Ich hätte Spinnerei schreiben können.» Baumann kündigte Meléndez nach Ostern 2019 die Freundschaft und blockierte ihn auf Facebook. Humbel verurteilte Meléndez zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen à 70 Franken bei einer Probezeit von zwei Jahren und einer Busse von 300 Franken.

Gilberto Meléndez wollte sich für die Ladenbetreiber wehren.

Gilberto Meléndez wollte sich für die Ladenbetreiber wehren.

tih (8. Februar 2017)

Auch wenn der Beschuldigte eine gewisse Fremdenfeindlichkeit im Facebook-Post von Stefan Baumann erkenne und man in einer politischen Debatte auch mit Übertreibungen und schärferen Formulierungen rechnen müsse, seien die von Meléndez verwendeten Ausdrücke «Stalker» und «Hirnfäule» ehrverletzend, befand die Richterin. «Obergericht, ich komme», kündigte der Sänger an, als er den Gerichtssaal verliess. Zurück zum Prozess von letzter Woche: Als Antwort auf den erwähnten Post von Gilberto Meléndez nannte Daniel den Einwohnerratspräsidenten Baumann einen «Kuhstall-Nazi».

Beschuldigter bezeichnet Äusserung als unwahr

Der 39-Jährige musste sich vor Gesamtgericht verantworten, weil es neben der üblen Nachrede um den Widerruf eines früheren Urteils (Beschimpfung, Betäubungsmittel) ging. Mit «Kuhstall-Nazi» habe er die SVP-Parteizugehörigkeit gemeint. Vielleicht wäre rechtsradikal passender gewesen, räumte Daniel gegenüber Gerichtspräsidentin Gabriele Kerkhoven ein.

Diese wies Daniel darauf hin, dass er die Äusserung als unwahr zurücknehmen könne, was sich strafmildernd auswirkte. Anders als Meléndez kennt Daniel den SVPler nicht persönlich. «Ich erlebe Herrn Baumann nicht als Nationalsozialist», so Daniel. «Wäre er im Gerichtssaal anwesend, würde ich ihm sagen, dass es mir leidtut, wenn ich ihn in seiner persönlichen Ehre verletzt haben sollte.»

Daniel wurde zu einer unbedingten Geldstrafe von 10 Tagessätzen à 50 Franken verurteilt. Auf den Widerruf des früheren Urteils wurde verzichtet und die Probezeit um ein Jahr verlängert. Daniel und Meléndez hätten anstelle des Verfahrens eine persönliche Aussprache mit Baumann begrüsst, unternahmen aber nichts dafür.