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Mit 69 gegen 35 Stimmen hat die Gemeindeversammlung in Riniken die Gesamtrevision der Nutzungsplanung gutgeheissen. Mit grosser Mehrheit abgelehnt wurde dagegen der Dienstbarkeitsvertrag zum Rückbau des Betonsockels des Stromleitungsmasts.
Im Mittelpunkt der Gemeindeversammlung in Riniken, die unter Corona-Schutzmassnahmen inklusive Masken durchgeführt wurde, stand klar die Nutzungsplanung – insbesondere die Aufhebung der Gewerbezone Lee.
Zu dieser Auszonung verwies Gemeindeammann Ueli Müller auf eine frühere Umfrage in der Bevölkerung, die deutlich gezeigt habe, dass Wohnraum als wichtiger erachtet werde als Gewerbezonen. «Die Entwicklung hat das bestätigt», stellte er fest. Zudem habe es keine Anfragen nach Gewerbeland und keine Aufforderung für eine Erschliessung der Gewerbezone Lee gegeben. Ganz anders dagegen verhalte es sich bei den Wohnzonen.
«Das zeigt die Realität auf», so Ueli Müller. Dazu komme, dass der kantonale Richtplan für Riniken kein Gewerbeland vorsehe. Der Kanton akzeptiere die Gewerbezone nicht. «Obwohl suggeriert worden ist, dass bei einer Auszonung kein Gewerbe mehr möglich sei, ist in Riniken Gewerbe auch künftig möglich», betonte er.
Manfred Item, ehemaliger Gemeindeammann und Miteigentümer des von der Auszonung betroffenen Gebiets, stellte den Antrag, die Gesamtrevision der Bau- und Nutzungsplanung zur Überarbeitung zurückzuweisen. Es habe durchaus Interessenten gegeben, widersprach er. Die Eigentümer hätten aber nie die Chance gehabt, das Land anzubieten. Er verwies dazu auf den «Vertrag betreffend Erschliessung Lee», der 2001 zwischen der Gemeinde und der damaligen Landeigentümerin abgeschlossen worden war.
Unterstützung fand Manfred Item beim früheren Gemeindeschreiber Jörg Hunn. «Die Begründung, dass keine Nachfrage bestanden hat, finde ich etwas fadenscheinig», erklärte dieser. «Die Besitzer des Landes wussten ja, dass sie (wegen der Hochspannungsleitung, Red.) nichts machen konnten. Hätte man bauen können, würde dort längst ein Gewerbebau stehen.» Auch der ehemalige Gemeindeammann Ueli Achermann trat für Rückweisung ein. Er erinnerte an den Erschliessungsvertrag und sagte: «Bei einer Auszonung wird dieser Vertrag für die Gemeinde zu einem juristischen und ethischen Problem.»
Gegen die Rückweisung wandte sich der ehemalige Gemeindeammann Werner Huber. Er sei vor 20 Jahren Befürworter einer Gewerbezone gewesen, räumte er ein. «Inzwischen hat ein Umdenken stattgefunden. Gewerbebetriebe gehören nicht mehr auf die grüne Wiese.» Er gab auch zu bedenken: «Wenn die Rückweisung angenommen wird, haben wir einen Totalschaden.»
In der Abstimmung wurde der Antrag von Manfred Item mit 65 gegen 33 Stimmen abgelehnt. Abgelehnt wurden ebenfalls Anträge zum Substanzschutz und zur Ausnützungsziffer. In der Schlussabstimmung wurde die Gesamtrevision Allgemeine Nutzungsplanung mit Bau- und Nutzungsordnung mit 69 gegen 35 Stimmen genehmigt. Einstimmig angenommen wurde überdies das Reglement über den Ausgleich von planerischen Mehr- und Minderwerten. Es dürfte bei der Auszonung im Lee zur Anwendung gelangen. Wie Gemeindeammann Müller sagte, habe der Gemeinderat gegenüber den Landbesitzern im Lee eine entsprechende Absichtserklärung abgegeben.
Genehmigt wurden auch der Rechenschaftsbericht; die Rechnung; die Kreditabrechnung für das neue Gemeindefahrzeug sowie das Unterhaltsreglement für die Meliorationen. Mit grosser Mehrheit abgelehnt wurde dagegen der Dienstbarkeitsvertrag zum Rückbau des Betonsockels des Stromleitungsmasts an der Rosenstrasse. Der Sockel soll vollständig entfernt werden. An der Gemeindeversammlung nahmen 119 von 969 Stimmberechtigten teil.