Brugg/Windisch
Tanzverbot: Bar-Betreiber beissen auf Granit – Gesuche für längere Öffnungszeiten wurden abgelehnt

In Baden und Aarau können Bars an Feiertagen auf Gesuch hin länger offen stehen. Nicht so in Brugg und Windisch: Die Bar-Betreiber in der Brugger Altstadt und in Windisch freuten sich zu früh über die Gesetzesänderung.

Claudia Meier
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Hasan Us von der EG-Bar weiss, wie man in Windisch Party macht.

Hasan Us von der EG-Bar weiss, wie man in Windisch Party macht.

Désirée Ottiger

Für die Aargauer Gastrobetriebe war an christlichen Feiertagen wie Karfreitag, Ostern, Pfingsten oder 25. Dezember jeweils um 0.15 Uhr Schluss. Mit dem Inkrafttreten der Änderungen im Gastgewerbegesetz per 1. März dieses Jahres ist dieser Grundsatz nicht mehr in Stein gemeisselt. Den Gemeinden steht es seither frei, Bars oder Klubs auf Gesuch hin längere Öffnungszeiten bis 4 Uhr morgens zu bewilligen.

Mehrere Bar-Betreiber in der Brugger Altstadt und in Windisch freuten sich jedoch zu früh über diese Gesetzesänderung, denn ihre Gesuche für längere Öffnungszeiten über Ostern wurden abgelehnt. Ganz anders präsentiert sich die Situation in Aarau und Baden.

In der Kantonshauptstadt gingen 39 Gesuche ein. Bei 9 Gesuchstellern ging es um eine Bewilligung bis 2 Uhr und bei 30 bis 4 Uhr früh. Die Stadtpolizei Aarau hat alle Gesuche gutgeheissen. Diese Lockerung führte über Ostern offenbar zu keinen Problemen. Aaraus Stadtpolizei-Chef Daniel Ringier sagt: «Der Stadtpolizei sind im Bereich ihrer Tätigkeit keine negativen Auswirkungen bekannt.» Für Pfingsten gingen bis anhin in Aarau 2 Gesuche ein. Der Entscheid ist laut Ringier nicht an spezielle Auflagen gebunden.

Brugger Wohnzonen sind heikel

In der Stadt Baden sind seit der Neuregelung 40 Überwirtungen für Ostern von verschiedenen Betrieben für längere Öffnungszeiten bis 1 Uhr, 2 Uhr und 4 Uhr eingegangen. Die Stadtpolizei Baden hat sie alle gutgeheissen. Negative Rückmeldungen hat es gemäss Stadtpolizei deswegen keine gegeben. Für Pfingsten sind bisher 7 neue Gesuche eingegangen. In Baden gelten für das Gutheissen der Gesuche ebenfalls keine speziellen Auflagen, beispielsweise betreffend Klub-Standort in der Wohn- oder Kernzone.

Und genau dieser letzte Punkt wird als Hauptgrund für die Ablehnung in der Region Brugg angegeben. Zuständig für die Gesuche in der Stadt Brugg ist die Regionalpolizei (Repol). Laut Repol-Chef Heiner Hossli gingen auf die Osterfeiertage hin insgesamt 3 Gesuche ein. Dabei handelt es sich um Bar-Betreiber in der Brugger Altstadt, die längere Öffnungszeiten bis 2 Uhr beantragten.

In der ablehnenden Verfügung der Repol Brugg heisst es zum Grundsatzentscheid des Stadtrats Brugg vom 20. Februar 2018: «Konkret sollen Veranstaltungen (oder auch Verlängerungen) in der städtischen Zone, in Wohnquartieren und Erholungsbereichen an den hohen Feiertagen nicht berücksichtigt werden. Dies auch aufgrund dessen, dass sich das Aargauer Stimmvolk im Februar 2016 grundsätzlich gegen eine Aufhebung des sogenannten Tanzverbots an den hohen Feiertagen entschied.»

Ostern hat hohen Stellenwert

Wie viele entsprechende Gesuche der Gemeinderat Windisch bisher zu behandeln hatte, will Gemeindepräsidentin Heidi Ammon nicht sagen. Die AZ weiss, dass sich Geschäftsleiter Hasan Us von der EG-Bar vergeblich um eine Verlängerung der Öffnungszeiten am Karfreitag bis 4 Uhr (wie an normalen Freitagen und Samstagen) bemühte.

In der Antwort der Gemeinde heisst es: «Die Osterfeiertage haben einen hohen Stellenwert in unserer Gesellschaft und die Bevölkerung ist diesbezüglich sehr sensibilisiert.» Zudem liege die Bar in einem Wohngebiet und das betroffene Campus-Areal grenze direkt an die Brugger Stadtkernzone. Weiter geht aus dem Schreiben hervor, dass die Gemeinde hier kein Präjudiz schaffen will und die Erfahrungen mit dem Bar-Betrieb nicht immer nur positiv waren.