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Auf einem Grundstück am Dorfrand von Habsburg befindet sich plötzlich ein sechs Meter tiefes Loch. Fachmann Andi Märki spricht von einem speziellen Moment, wenn sich eine sogenannte Doline bildet.
Plötzlich war das Loch da: Auf einem Grundstück am Dorfrand von Habsburg, im Landwirtschaftsland an der Unteren Lättenstrasse, hat sich eine sogenannte Doline gebildet.
Die ersten Anzeichen einer Senke seien bereits 2015 aufgetreten, sagt Andreas Märki von der Abteilung Grundwasser, Boden und Geologie beim kantonalen Departement Bau, Verkehr und Umwelt (BVU).
Anfang dieses Jahres schliesslich sei der deutliche Einsturz festzustellen gewesen. Das Loch hat eine Tiefe von schätzungsweise 6 Metern sowie einen Durchmesser zwischen 1,5 und 2,5 Meter. In rund 3 Metern Tiefe befindet sich der Wasserspiegel.
In Habsburg, führt Märki aus, sind solche kleineren und grösseren Phänomene – auch im angrenzenden Wald – grundsätzlich nichts Aussergewöhnliches. Weil die Prozesse aber sehr langsam ablaufen und viele Jahre dauern können, sei der Moment trotzdem immer wieder speziell, wenn der Boden einstürze. «Es ist ein Ereignis, das sich über einen langen Zeitraum erstreckt und dann auf einmal, meist nicht voraussehbar eintritt.»
Der Vorgang, wie es zu einer Doline kommen kann, ist laut Märki meist gleich. Im Boden befindet sich wasserlösliches Gestein. Das Wasser dringt von der Oberfläche her ein, das Gestein im Untergrund wird aufgelöst– im Fall von Habsburg handelt es sich um Gipskeuper. Es entstehen Risse und schliesslich Hohlräume. Stürzen letztere ein, bilden sich Trichter.
Dolinen sind typische Naturphänomene für Karstgebiete wie den Jura. Ganze Dolinengruppen gibt es im Mettauertal. In Muttenz kam es wegen eines Bodeneinsturzes im letzten Jahr zu einem Unterbruch der Sanierungsarbeiten an einem Schulhaus.
Bei einer Doline ist gemäss Märki der Grundeigentümer für die weiteren Schritte verantwortlich. Egal ob im Baugebiet oder im Landwirtschaftsland: Er muss dafür sorgen, dass die Fläche gesichert wird und für niemanden eine Gefahr darstellt. Ob ein Loch belassen oder wieder aufgefüllt wird, liege ebenfalls im Ermessen des Eigentümers oder allenfalls der betroffenen Gemeinde.
Eine allgemeingültige Vorgehensweise gebe es nicht. «Die Suche nach einer Lösung hängt nicht zuletzt davon ab, wie gross und wie tief das Loch ist.»
Auf Fragen zur Doline in Habsburg und zum weiteren Vorgehen wollte der betroffene Grundeigentümer gegenüber der Aargauer Zeitung keine Stellung nehmen.