Brugg
Nur für Ortsbürger: Stadt prüft nun die Anträge

Der Brugger Vizeammann Leo Geissmann sagt, was mit dem Geld aus den Stiftungen nach der zweiten Ausschreibung passiert.

Claudia Meier
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Leo Geissmann (CVP), Vizeammann Brugg, Leiter Arbeitsgruppe Kunststoffsammlung und Vizepräsident des Gemeindeverbands

Leo Geissmann (CVP), Vizeammann Brugg, Leiter Arbeitsgruppe Kunststoffsammlung und Vizepräsident des Gemeindeverbands

Sandra Ardizzone

Über insgesamt Fr. 358'045.95 freie Mittel in sieben Stiftungen und Legaten verfügte die Ortsbürgergemeinde Brugg Ende 2017. Einige dieser Fonds und Legate sind über 100 Jahre alt. Ganze 57'000 Franken hat der Stadtrat diesen Sommer in seiner Ausschreibung für Berufslernende, Mittel- oder Fachhochschüler und Studenten zur Verfügung gestellt. Beim ersten Anlauf vor zwei Jahren ging kein einziges Gesuch ein, denn die Rahmenbedingungen haben es in sich. Die Stipendien der Ortsbürgergemeinde werden nur an Ortsbürgerinnen und Ortsbürger von Brugg ausgerichtet, die in der Stadt Brugg wohnhaft sind.

Aktuell leben in der Stadt Brugg laut Vizeammann Leo Geissmann 412 Ortsbürger und Ortsbürgerinnen inklusive Kinder. Davon sind 367 stimmberechtigt. Mit anderen Worten: Der Kreis der potenziellen Gesuchsteller ist nicht sehr gross. Ende 2017 zählte die Stadt Brugg 11'092 Einwohner; 3,7 Prozent davon sind Ortsbürger. Seit 1994 wurden aus diesen Kässeli keine Stipendien mehr verteilt. Gingen nun bei der zweiten Ausschreibung, die bis Ende September gedauert hatte, Stipendien-Anträge bei der Stadtkanzlei ein? Dazu sagt Leo Geissmann: «Es sind zwei Beitragsgesuche eingegangen. Diese werden nun geprüft und voraussichtlich im Laufe dieses Monats dem Stadtrat zum Vergabeentscheid vorgelegt.»

Voraussetzung: drei Jahre Wohnsitz

Neben dem erneuten Versuch mit den Stipendien-Kässeli wurden dieses Jahr zum ersten Mal überhaupt alle Einwohner von Brugg zum Waldumgang eingeladen und nicht wie bisher nur die Ortsbürger. War das auch Werbung für potenzielle Ortsbürger? Der Vizeammann sagt: «Mit der Öffnung des Waldumgangs für alle Einwohnerinnen und Einwohner von Brugg wollten die Ortsbürger und die Forstverwaltung vor allem aufzeigen, dass der Wald mehr ist als ein beliebtes Naherholungsgebiet.» Man wollte den Teilnehmenden vermitteln, dass der Wald wertvolle Ressourcen birgt und dass es wichtig und nötig ist, den Wald zu unterhalten und zu bewirtschaften. «Sicher bestand auch die Absicht, etwas Werbung für die Ortsbürgergemeinde zu machen. Dies stand aber nicht im Vordergrund», so Geissmann. Die Ortsbürgergemeinde nehme jedoch gerne neue Ortsbürger auf.

Primäre Voraussetzung dafür ist das Bürgerrecht der Einwohnergemeinde. Dieses kann neben der ordentlichen Einbürgerung auch von Schweizer Bürgerinnen und Schweizer Bürgern mit Bürgerrecht in anderen Gemeinden und Kantonen erworben werden. «Voraussetzung ist in diesem Falle ein Wohnsitz von insgesamt drei Jahren in derselben Gemeinde, wovon ein Jahr unmittelbar vor Einreichung des Gesuchs», hält Geissmann fest. Die Gesuchsteller müssen nachweisen, dass sie ihren finanziellen Verpflichtungen nachgekommen und nicht schwerwiegend mit dem Strafgesetz in Konflikt geraten sind. Die Gebühr beträgt 300 Franken pro Person. In einem zweiten Schritt kann die Aufnahme in das Ortsbürgerrecht beantragt werden. Die Aufnahme erfolgt dann durch die Ortsbürgergemeindeversammlung. Die Gebühr beträgt 200 Franken pro Person.

Auf den 1. Januar 2020 fusionieren Brugg und Schinznach-Bad. Die Ortsbürgergemeinde von Schinznach-Bad wurde vor einigen Jahren aufgelöst und das Ortsbürgergut wurde der Einwohnergemeinde übergeben. Es ist laut Geissmann jedoch möglich, dass in Schinznach-Bad Personen wohnen, die das Bürgerrecht der Ortsbürgergemeinde Brugg besitzen. «Diese Personen werden durch die Fusion automatisch ortsansässige Mitglieder der Ortsbürgergemeinde Brugg», so Geissmann.

Wie weiter mit den freien Mitteln?

Je nach Voraussetzungen und Interesse der Bevölkerung wird die Ortsbürgergemeinde Brugg in Zukunft wohl eher wachsen. Und wie geht es mit den Stipendien-Kässeli der Ortsbürgergemeinde weiter? Im entsprechenden Finanzplan seien periodische Ausschreiben im Abstand von drei Jahren eingestellt, sagt Geissmann.

Der Stadtrat wird für die Gelder folgende Möglichkeiten prüfen: Eine weitere Ausschreibung nach den gleichen Regeln, ein Antrag bei der Stiftungsaufsicht für eine Öffnung des Stiftungszwecks oder die Zuweisung der Gelder an andere Stiftungen, die einen ähnlichen Zweck verfolgen.