Hausen
Neue Mehrzweckhalle: Wer in der Tiefgarage parkiert, soll zahlen

Das überarbeitete Reglement über das Parkieren auf öffentlichem Grund steht an der Gemeindeversammlung in Hausen zur Diskussion.

Drucken
Der Bau der neuen Mehrzweckhalle in Hausen ist schon weit fortgeschritten. Für die neuen Parkplätze in der Tiefgarage soll eine Gebühr erhoben werden. (Bild vom April 2018)

Der Bau der neuen Mehrzweckhalle in Hausen ist schon weit fortgeschritten. Für die neuen Parkplätze in der Tiefgarage soll eine Gebühr erhoben werden. (Bild vom April 2018)

Irene Hung-König

Mit der neuen Mehrzweckhalle und dem Gemeindesaal realisiert Hausen derzeit das grösste öffentliche Bauvorhaben in der Geschichte der Gemeinde. Nun sollen das Parkierungsreglement und die dazugehörige Verordnung angepasst werden, damit für die neuen Parkplätze eine Gebühr erhoben werden kann.

Kostenlos sein soll das Parkieren in der Tiefgarage nur zwischen 18 und 1 Uhr von Montag bis Samstag – also für die Vereine und die weiteren Organisationen. Bei einer Parkgebühr von 1 Franken pro Stunde, rechnet der Gemeinderat vor, würde das Abstellen eines Fahrzeugs während 24 Stunden 17 Franken kosten.

Bei der Benutzung der Tiefgarage über Nacht von 18 bis 7 Uhr wäre ein Betrag von 6 Franken fällig. «Die monatlichen Parkkosten liegen somit deutlich über den Gebühren für Strassen und Plätze ohne Parkuhren gemäss Parkierungsreglement», führt der Gemeinderat aus.

Vor der Mehrzweckhalle, fügt die Behörde an, stehen 14 Parkplätze zur Verfügung. Für besondere Anlässe können auf Antrag die Poller verschoben und der Parkplatz auf bis maximal 30 Plätze erweitert werden. Damit die kostenlosen Aussenplätze nicht dauerhaft belegt werden, soll die Parkdauer zwischen 7 und 19 Uhr von bisher 3 Stunden auf neu 1 Stunde verkürzt werden.

Genehmigt die Gemeindeversammlung am 13. Juni das überarbeitete Reglement über das Parkieren auf öffentlichem Grund, wird der Gemeinderat in der Folge die dazugehörige Verordnung anpassen. Sie soll per 1. Januar 2019 in Kraft gesetzt werden.

In seinen Ausführungen weist die Behörde auf die Ausgangslage hin: Das dauernde Abstellen von Fahrzeugen auf öffentlichen Strassen und Plätzen kann laut Gesetz von einer Bewilligung abhängig gemacht und als gebührenpflichtig erklärt werden – was in Hausen seit 2000 angewendet werde.

2015 bewilligte die Gemeindeversammlung das überarbeitete Reglement über das Parkieren auf öffentlichem Grund und der Gemeinderat passte die Parkierungsverordnung an. «Auf verschiedenen öffentlichen Plätzen wurden Einschränkungen über die maximale Parkdauer verfügt», hält die Behörde fest. «Nach einigen Startschwierigkeiten haben sich diese Massnahmen bewährt, was zu rückläufigen Einnahmen aus Parkgebühren führt.»

Weiter entscheiden die Stimmberechtigten über Kreditabrechnungen, das Kinderbetreuungs- und Elternbeitragsreglement sowie die Leistungsvereinbarung mit dem Verein Kinderkrippe «Sonneschii», die Kredite von insgesamt 650 000 Franken für die Sanierung der oberen Parkstrasse mit Kanalisation und Wasserleitung, den überarbeiteten Feuerwehrvertrag und die angepassten Einatzkostentarife, den Kredit von 950 000 Franken für die Erweiterung des Feuerwehrmagazins (Lesen Sie hier) sowie die Rechnung 2017. Diese schliesst mit einem Ertragsüberschuss von 415 000 Franken ab (Budget 0 Franken). (mhu)

Gemeindeversammlung Mittwoch, 13. Juni, 20 Uhr, Mehrzweckhalle.