Neue Gemeindeordnung
Vergleich zeigt: Die Hürde für ein Referendum bleibt auch in der Fusionsgemeinde Böztal hoch

Das Stimmvolk entscheidet am 4. Dezember über das Regelwerk der Gemeinde, die ab 2022 an den Start geht. Insgesamt zehn Dokumente werden an den Infoanlässen am 20. Oktober in Hornussen und am 3. November in Effingen vorgestellt und diskutiert.

Claudia Meier
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Bözen liegt in der Mitte der künftigen Fusionsgemeinde Böztal.

Bözen liegt in der Mitte der künftigen Fusionsgemeinde Böztal.

Claudia Meier
(18. November 2019)

Wenn sich Bözen, Effingen, Elfingen und Hornussen (BEEH) per 1. Januar 2022 zur Gemeinde Böztal zusammenschliessen, können Synergien genutzt und ungefähr 510'000 Franken gespart werden. So steht es im Schlussbericht zur Fusionsabklärung vom November 2018. Um das Einsparpotenzial auszuschöpfen, sei das neue Regelwerk ein grosser und wichtiger Schritt dazu, lässt sich der Steuerungsausschuss BEEH im jüngsten Böztal-Bulletin zitieren.

Die neuen Dokumente sind seit Anfang Oktober auf der Website der BEEH-Dörfer einsehbar, werden an zwei Informationsveranstaltungen vorgestellt und dienen vor allem als Grundlage für die erste Gemeindeversammlung von Böztal am 4. Dezember.

Zweifarbiges Logo mit Symbolen aus dem Wappen

Schon vor der Fusion verwendet wird das Wappen von Böztal etwa auf den kürzlich aufgestellten Tempo-30-Signalisationen auf den Quartierstrassen von Bözen.

Tempo 30 Signalisation auf der Milchhüslistrasse in Bözen mit Wappen von Bözen und der neuen Fusionsgemeinde Böztal (oben rechts).

Tempo 30 Signalisation auf der Milchhüslistrasse in Bözen mit Wappen von Bözen und der neuen Fusionsgemeinde Böztal (oben rechts).

Claudia Meier
(30. September 2021)

Auch das neue Gemeindelogo kommt zum Einsatz. Die Steuerungsgruppe BEEH habe sich aus vielen Vorschlägen für den Entwurf von Grafiker Michael Schmid aus Gipf-Oberfrick entschieden, da die beiden Farben Grün und Blau sowie die Symbole Trauben und Sterne im Böztal-Wappen enthalten seien, antwortet Gemeindeschreiberin Ursula Pfister aus Bözen auf die entsprechende Frage.

Das Gemeindelogo stammt von Grafiker Michael Schmid, Gipf-Oberfrick.

Das Gemeindelogo stammt von Grafiker Michael Schmid, Gipf-Oberfrick.

zvg

Zurück zum neuen Regelwerk: Vieles wurde schon bei der Einführung der Verwaltung 3plus für Bözen, Elfingen und Hornussen vereinheitlicht. Eine Herausforderung sei die Zusammenführung der Finanz- und Investitionspläne gewesen, hält Robert Schmid, Vorsitzender des Steuerungsausschusses fest. Doch nur so könne jetzt klar aufgezeigt werden, wie die neuen Gebühren zustande gekommen sind. Schmid ergänzt:

«Die Vorschläge sind nicht in Stein gemeisselt. In der Diskussion kann es zu neuen Erkenntnissen kommen.»

Am Ende sei es ein Mehrheitsentscheid. Wer Änderungen wünscht, stellt einen Antrag. Dieser wird dann der Gemeindeversammlung zur Abstimmung vorgelegt.

Grosse Unterschiede bei der Zahl der Unterschriften

In der Gemeindeordnung wird geregelt, was nicht durch übergeordnetes Recht vorgegeben ist. Etwa das Referendumsrecht. Nicht abschliessend gefasste Beschlüsse der Gemeindeversammlung Böztal (2700 Einwohner und 1860 Stimmberechtigte) sind laut Entwurf der Urnenversammlung zu unterstellen, wenn dies von 20% der Stimmberechtigten (etwa 370) innert 30 Tagen schriftlich verlangt wird. Im Böztal-Bulletin heisst es:

«Das Gemeindegesetz gibt hier einen Spielraum von 10 bis 25 % vor.»

Mit 20% werde weiterhin eine eher hohe Hürde gelegt. Damit soll der Wert der Gemeindeversammlung hochgehalten werden.

Ein Blick auf Fusionsgemeinden im Bezirk Brugg zeigt grosse Unterschiede: In Bözberg (1670 Einwohner) liegt die Referendumshürde bei 12,5%, in Schinznach (2330 Einwohner) bei 25% und in Lupfig (3100 Einwohner) bei 15%. In Böztal entspricht die 20%-Hürde dem Wert von Effingen (Hornussen, Elfingen und Bözen haben 25%).

Mit einer Änderung des Gemeindegesetzes (Motion Lukas Pfisterer, FDP) soll die Referendumshürde zwischen Kanton und Gemeinden etwas angeglichen werden. Auf Kantonsebene braucht es aktuell nur 3000 Unterschriften (weniger als 1%) für ein Referendum.