Windisch
Neu soll der Gemeinderat und nicht mehr der Einwohnerrat einbürgern

Teilrevision der Gemeindeordnung steht zur Diskussion – vorgesehen sind zwei inhaltliche Änderungen.

Michael Hunziker
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In Zukunft soll in Windisch der Gemeinderat über die Einbürgerungen entscheiden können.

In Zukunft soll in Windisch der Gemeinderat über die Einbürgerungen entscheiden können.

Emanuel Per Freudiger

In Zukunft soll in Windisch der Gemeinderat über die Einbürgerungen entscheiden können. Geplant ist, die Gemeindeordnung aus dem Jahr 2005 anzupassen. Das letzte Wort hat der Einwohnerrat. An die Hand genommen wird die Teilrevision der Gemeindeordnung wegen des heute zeitaufwendigen Abstimmungsverfahrens für die Zusicherung des Gemeindebürgerrechts im Einwohnerrat, führt der Gemeinderat aus.

Rückblick: Seit 2006 besteht in Windisch die Einbürgerungskommission, die sich aus je einem Mitglied der im Einwohnerrat vertretenen Parteien zusammensetzt. Je nach Eingang der Gesuche trifft sich die Kommission für vier bis sechs Sitzungen pro Jahr. Sie prüft im Auftrag des Gemeinderats die Einbürgerungsgesuche, führt die persönlichen Gespräche und beurteilt die Integration der Gesuchsteller.

Sind die Voraussetzungen erfüllt, sichert der Einwohnerrat das Gemeindebürgerrecht zu. Eine Ablehnung ist nur möglich, wenn ein begründeter Antrag vorliegt. Die guten Erfahrungen haben laut Behörde dazu geführt, dass seit Beginn der Amtsperiode 2014–17 der Gemeinderat nicht mehr in der Kommission vertreten ist.

Keine Abstimmung zum Budget

Gemäss dem neuen Bürgerrechtsgesetz können die Gemeinden die Zuständigkeit für die Zusicherung des Gemeindebürgerrechts an den Gemeinderat übertragen. «Die Abstimmungen über die Zusicherung des Gemeindebürgerrechts nehmen in den Einwohnerratssitzungen viel Zeit in Anspruch, die produktiver genützt werden könnte», hält der Gemeinderat fest. Eine inhaltliche Auseinandersetzung mit den Einbürgerungsgesuchen sei im Einwohnerrat sowieso nicht mehr möglich, zumal aus Datenschutzgründen nur noch sehr wenige Informationen weitergegeben werden dürfen. Gestützt auf diese Situation und in Absprache mit der Einbürgerungskommission sei der Zeitpunkt gekommen, die Kompetenz für die Zusicherung des Gemeindebürgerrechts vom Einwohnerrat an den Gemeinderat zu verschieben.

Eine zweite inhaltliche Änderung vorgesehen ist mit der Teilrevision der Gemeindeordnung auch beim obligatorischen Referendum. Früher bestand laut kantonalem Gemeindegesetz die Vorgabe, dass das Budget mit dem Steuerfuss den Stimmberechtigten unterbreitet werden muss. Diese Bestimmung ist aufgehoben worden. Den Gemeinden mit einem Einwohnerrat ist es überlassen, ob sie das Budget – freiwillig – weiterhin dem obligatorischen Referendum unterstellen wollen. Der Gemeinderat erachtet es als verantwortbar, das Budget nicht mehr den Stimmberechtigten zur Abstimmung vorzulegen, sondern die Verantwortung vollumfänglich dem Einwohnerrat zu übertragen. Diesem werde jeweils eine ausgewogene Budgetvorlage unterbreitet. Der Einwohnerrat, und insbesondere die Finanz- und Geschäftsprüfungskommission, prüfen den Budgetvorschlag und setzen sich detailliert mit dem Inhalt auseinander.

Ammann wird zum Präsidenten

Für den Gemeinderat ist es jedoch ebenfalls wichtig, dass die Stimmberechtigten bei einer Änderung des Steuerfusses mitbestimmen können. «Bei einer Änderung des Steuerfusses soll somit nach wie vor das obligatorische Referendum gelten und das Budget den Stimmberechtigten an der Urne vorgelegt werden», schreibt die Behörde.

Weiter wird die Teilrevision der Gemeindeordnung genutzt, um verschiedene textliche Modifikationen vorzunehmen. Unter anderem wird der Gemeindeammann neu als Gemeindepräsident, der Vizeammann als Vizepräsident bezeichnet.

Einwohnerrat Mittwoch, 25. Januar, 19 Uhr, Gemeindesaal, Gemeindehaus 8. Stock.