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Während in Baden Klub- und Gastro-Betreiber sich darüber freuen nun auch an Feiertagen geöffnet bleiben zu können, gilt in Brugg weiterhin das «Tanzverbot». Ein Windischer Bar-Betreiber hofft nun auf eine Spezialbewilligung.
In Brugg und Windisch ist keine grosse Freude über die neuen Möglichkeiten in Sachen längerer Öffnungszeiten an Feiertagen zu spüren. Heiner Hossli, Chef der Regionalpolizei (Repol) Brugg, sagt dazu: «Im Hinblick auf die Änderung im Gastgewerbegesetz per 1. März hat der Stadtrat Brugg entschieden, dass wie bisher die Regionalpolizei erstinstanzlich eingehende Gesuche einzeln prüft.» Dies sei im Kompetenzreglement der Stadt Brugg so umschrieben. «Bisher liegen noch keine Gesuche vor», so Hossli.
Wie gut die Aussichten auf eine Bewilligung stehen, lässt sich derzeit nur erahnen. Der Repol-Chef äussert sich vorsichtig: «Grundsätzlich ist eine Bewilligung möglich. Es wird aber davon abhängen, in welchem Umfang und wo ein solcher Anlass geplant ist. In der städtischen Zone, in Wohnquartieren oder in Erholungsbereichen werden Gesuche in der Regel nicht berücksichtigt.»
Damit werde dem Willen des Aargauer Stimmvolks Rechnung getragen, das an der Urne im Februar 2016 nach wie vor am Tanzverbot festhielt. Im Gegensatz zur Stadt Baden lehnten die Brugger Stimmberechtigten die Initiative mit 2319 Nein- zu 2021 Ja-Stimmen ab (Windisch mit 1343 Nein- zu 1282 Ja-Stimmen).
Für Hasan Us von der EG Bar im Campus Brugg-Windisch ist die neue Möglichkeit eine gute Nachricht. Er werde sicher ein Gesuch für längere Öffnungszeiten an Feiertagen stellen, weil dies dem Gästewunsch entspreche, sagt er auf Nachfrage der AZ. Seit vier Jahren verfügt er über eine Spezialbewilligung der Gemeinde Windisch, damit seine Bar am Freitag und Samstag bis 4 Uhr offenstehen kann.