Urteil
Landesverweis für kosovarischen Einbrecher – im Aargau klaute er Bargeld, Zigaretten und Werkzeug

Das Kriminalgericht Luzern hat einen Einbrecher zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten verurteilt. Der Mann war mit einem Komplizen in den Kantonen Luzern und Aargau in Läden eingebrochen und hat dort Bargeld und Zigaretten, aber auch Werkzeug für geplante Einbrüche, erbeutet.

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Das Gericht sprach den 49-jährigen Beschuldigten des gewerbs- und bandenmässigen Diebstahls, der mehrfachen Sachbeschädigung, des mehrfachen Hausfriedensbruchs, der Fälschung von Ausweisen sowie der Verstösse gegen die Ausländergesetzgebung schuldig. Es verhängte gegen den Kosovaren einen Landesverweis von zehn Jahren. Das Urteil kam im abgekürzten Verfahren zustande und ist rechtskräftig.

Die Einbruchsdelikte gehen auf den Oktober 2017 zurück. In Wauwil LU, Brugg AG, Muhen AG und Meisterschwanden AG brach der Beschuldigte mit seinem Komplizen nachts in Ladengeschäfte ein, nämlich in eine Papeterie/Postagentur, eine Gärtnerei, eine Metzgerei und einen Kiosk.

Das Duo leerte Kassen und Tresore. Interessiert waren sie vor allem an Noten, das Hartgeld wurde später entsorgt. Sie liessen aber auch Zigaretten im Wert von mehreren zehntausend Franken mitgehen.

In Meisterschwanden klauten sie durchbrachen sie eine Wand, um in einen Kiosk zu gelangen. Sie klauten Bargeld, Zigaretten und Lose. Der Sachschaden betrug mehrere tausend Franken.

Beim EBD-Kiosk Meisterschwanden durchbrachen die Täter eine Wand.

Beim EBD-Kiosk Meisterschwanden durchbrachen die Täter eine Wand.

Kapo AG
Sie klauten Bargeld, Zigaretten und Lose.

Sie klauten Bargeld, Zigaretten und Lose.

Kapo AG

In Muhen brachen sie nachts in ein Lebensmittelgeschäft ein und erbeuteten Zigaretten im Wert von über 10'000 Franken. Der Sachschaden belief sich auf zirka 15'000 Franken.

Zusätzlich stieg der Beschuldigte mit seinem Komplizen in Brugg und Meisterschwanden in ein Magazin von Bauunternehmungen ein. Sie stahlen dort Pickel, Hammer, Winkelschleifer und anderes Werkzeug, das sie jeweils noch in derselben Nacht für einen Einbruch verwendeten.

Einreisesperre missachtet

Der Beschuldigte war im Kosovo aufgewachsen und lebte eine Zeitlang in Deutschland. In seiner Heimat war er als Dolmetscher und als Aussendienstmitarbeiter tätig und führte ein Lebensmittelgeschäft. Er war im Oktober 2015 trotz Einreisesperre in den Schengenraum in die Schweiz eingereist. Dabei benutzte er einen mazedonischen Reisepass.

Im Urteil wird das Verschulden des Beschuldigten als schwer bezeichnet. Dieser ist mehrfach einschlägig vorbestraft, weshalb von einer bedingten Strafe abgesehen wurde. Auf eine Geldstrafe wurde verzichtet, weil er diese wohl nicht bezahlen könnte.

Der Beschuldigte befindet sich im vorzeitigen Strafvollzug. Dem Kriminalgericht muss er Verfahrenskosten von über 8000 Franken zahlen.