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Für einen Drogenentzug wurde ein 25-Jähriger in die Klinik Königsfelden in Windisch eingewiesen. Jetzt ist er tot. Waren die Aufseher zu unachtsam? Das wirft eine ehemalige Patientin der Klinikleitung vor. Die Aargauer Staatsanwaltschaft hat nun eine Ermittlung eingeleitet.
In der Entzugsstation der Klinik Königsfelden ist es zu einem Todesfall gekommen. Das Ableben eines 25-jährigen Patienten wirft derzeit aber noch viele Fragen auf.
Nichtsdestotrotz ruft es auch Kritiker auf den Plan. Eine ehemalige Patientin glaubt, dass der Tod hätte verhindert werden können. Sie macht der Klinikleitung schwere Vorwürfe. «Uns wurde gesagt, dass er an einer Überdosis gestorben und erst 17 Stunden nach seinem Tod im Zimmer entdeckt worden ist», sagt die Frau gegenüber Tele M1.
Die Kontrollen in der Entzugsklinik seien generell zu lasch, kritisiert sie und beruft sich auf eigene Erfahrungen. Es sei nicht schwierig, Drogen hinein zu schmuggeln. Das dürfe nicht sein, man gebe einen Menschen doch genau darum in solch eine Obhut, weil man Angst haben müsse, dass sonst etwas passiert.
Überdosis? Schlechte Überwachung? Das ist Spekulation: Warum der 25-Jährige gestorben ist, ist bisher nicht klar. Die Aargauer Staatsanwaltschaft hat eine Untersuchung eingeleitet und eine Obduktion angeordnet. Auch der Klinikaufenthalt des Verstorbenen werde genau überprüft, erklärt Fiona Strebel, Sprecherin der Staatsanwaltschaft gegenüber Tele M1: «Ob es strafrechtlich relevante Handlungen gegeben hat, können wir jetzt noch nicht einschätzen.»
Die Psychiatrischen Dienste Aargau (PDAG) äussern ihr Bedauern über den Todesfall. Dass der Patient aber erst 17 Stunden nach seinem Tod gefunden wurde, dementieren sie. In Königsfelden seien stündliche Rundgänge üblich und Überwachungen würden wenn nötig durchgeführt. Man hält aber auch fest, dass die Entzugsklinik kein Gefängnis sei: «Im Sinne der Autonomie von Patientinnen und Patienten werden Unterbringungen in sogenannt geschlossenen Stationen vermieden, wenn keine unmittelbare Eigen- oder Fremdgefährdung besteht.»
Aussergewöhnliche Todesfälle melden die PDAG der Staatsanwaltschaft. Konsum, Besitz oder Verkauf von illegalen Substanzen würden nicht toleriert.