Ablauf der Schonfrist
Knappe Schülerzahlen: Kreisschule Oberstufe Schenkenbergertal kämpft um Schinznach-Bad

Der Präsident der Kreisschule Oberstufe Schenkenbergertal Ulrich Salm und Schulleiterin Christa Jäggi stellen klar, wie es um die Zukunft steht

Janine Müller
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Sie sind von der Qualität der Kreisschule Schenkenbergertal überzeugt und wünschen sich künftig auch im ländlichen Raum eine Bez: Ulrich Salm und Christa Jäggi.

Sie sind von der Qualität der Kreisschule Schenkenbergertal überzeugt und wünschen sich künftig auch im ländlichen Raum eine Bez: Ulrich Salm und Christa Jäggi.

Janine Müller (jam)

Viele Zahlen, Behauptungen und Argumente wurden bisher aufgeführt im Abstimmungskampf zur geplanten Fusion von Brugg und Schinznach-Bad. An einer Pressekonferenz haben sich am Montagmorgen nun auch noch Ulrich Salm, Präsident der Kreisschule Oberstufe Schenkenbergertal und Gemeindeammann von Veltheim, und Christa Jäggi, Schulleiterin der Kreisschule, zur Zukunft der Schule geäussert, sollte die Fusion von Brugg und Schinznach-Bad zustande kommen.

Zahlen zeigen Wachstum

Die Absicht war klar: Kurz vor der Gemeindeversammlung am 1. Dezember wollten sich Salm und Jäggi noch in den Abstimmungskampf einmischen – mit Zahlen und Fakten zur Kreisschule. Hintergrund: Die ohnehin schon gefährdete Bezirksschule in Schinznach-Dorf dürfte in eine noch prekärere Situation manövriert werden, wenn die Schülerinnen und Schüler von Schinznach-Bad abgezogen werden. Das zeigt der Blick in die Entwicklung der Schülerzahlen.

Grundsätzlich gilt: Die Bezirksschule kann nur erhalten bleiben, wenn jeweils die erste Klasse mit zwei Abteilungen à je 18 Schülern geführt werden kann. Im Schuljahr 2021/22 läuft die Schonfrist für die Schulen ab, die bis anhin knapp an Schülern waren und eine Ausnahmebewilligung erhielten. Dazu gehört auch die Bezirksschule der Kreisschule Oberstufe Schenkenbergertal in Schinznach-Dorf. Die Sereal in Veltheim scheint gesichert.

Salm und Jäggi gehen für die nächsten Jahre von einem Wachstum von rund einem Prozent aus. «Das ist aber defensiv eingeschätzt», sagte Salm und wies auf die rege Bautätigkeit im Schenkenbergertal hin. Konkret heisst das: Bleiben die Bezschüler von Schinznach-Bad künftig der Kreisschule erhalten, dürfte es gelingen, den Standort beizubehalten. Gemäss Berechnungen sind es ab dem Schuljahr 2021/22 42 Schüler in der ersten Bezirksschulklasse. Einen Rückgang erwarten die Verantwortlichen auf das Schuljahr 2025/26 mit 31 Erstbezlern. «Ganz schwierig wird es aber, wenn Schinznach-Bad nicht mehr dabei ist», führte Salm aus. «Im Schuljahr 2025/26 wären es noch 28 Erstbezler.» Gemäss den Grundlagen des Kantons also zu wenig, um die Schule noch weiterzuführen. «Es ärgert mich aber enorm, dass es seitens Brugg und Schinznach-Bad ständig heisst, dass die Bez ohnehin gefährdet ist», führte Salm an der Pressekonferenz aus.

Kompetenz liegt bei Gemeinden

Und was ihn noch mehr trifft, ist, dass Brugg gar nie versucht habe, eine Lösung mit der Kreisschule zu finden. Zwar habe man mit der Projektleitung im August 2016 ausgemacht, eine Arbeitsgruppe zu bilden, um die Situation mit der Kreisschule anzuschauen. «Passiert ist aber nichts, Brugg hat sich diesbezüglich nicht mehr gemeldet.» Zudem sei immer wieder behauptet worden, dass der Grundsatz «eine Gemeinde, eine Schule» gelte, sagte Salm. «Doch das stimmt so nicht. Kinder aus Rohr gehen beispielsweise auch in Buchs zur Schule und nicht in Aarau.»

Die Entscheidung

Am 1. Dezember stimmen der Brugger Einwohnerrat und die Gemeindeversammlung in Schinznach-Bad über die Fusion ab. Resultiert zweimal ein Ja, findet am 4. März 2018 der Urnengang statt. Gibt es in Schinznach-Bad oder in Brugg ein Nein, wird das Projekt nicht weiter verfolgt, ausser, wenn das Referendum ergriffen wird. (jam)

Eine Nachfrage der AZ beim Departement Bildung, Kultur und Sport (BKS) des Kantons zeigt: «Die betroffenen Gemeinden regeln die Form der Zusammenarbeit unabhängig von der Anzahl Abteilungen in einer Gemeinde selbstständig. Dabei kann ein Verband errichtet oder ein Vertrag abgeschlossen werden. Ein Vertrag kann gemäss Gemeindegesetz abgeschlossen werden, wenn dieser durch die zuständigen Organe der Vertragsparteien angenommen wird», sagt Simone Strub Larcher, Leiterin Kommunikation. «Ob und wie eine Zusammenarbeit in diesem Fall angestrebt wird, liegt also in der Kompetenz der betroffenen Gemeinden und ist Teil des weiteren Gemeindeprozesses.»

Eine Nachfrage bei der Fusions-Projektleitung wiederum bringt hervor, dass man hier am Prinzip «eine Gemeinde, eine Schule festhält». In einer Aktennotiz ist festgehalten: «Eine Mischlösung würde dem Legalitätsprinzip widersprechen und ist zudem aus Gründen des Rechtsgleichheitsgebots gegenüber den betroffenen Schülerinnen und Schüler nicht gestattet. Dies hat die Konsequenz, dass der Anspruch einer jeden Schülerin und eines jeden Schülers besteht, innerhalb der eigenen Gemeinde zur Schule zu gehen. Es gilt also der Grundsatz ‹eine Gemeinde, eine Schule›.»