Brugg
Junger Schweizer vor Gericht: Er hat für 6000 Franken Kokain verkauft

Das Bezirksgericht hat einen jungen Mann wegen Verbrechen gegen das Betäubungsmittelgesetz zu einer bedingten Freiheitsstrafe von total 20 Monaten verurteilt – andere forderten drei Jahre.

Louis Probst
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Das Kokain hatte einen Reinheitsgehalt von lediglich 54 Prozent. (Symbolbild)

Das Kokain hatte einen Reinheitsgehalt von lediglich 54 Prozent. (Symbolbild)

Keystone

«Süchtig?», entgegnete der Beschuldigte auf die Frage von Bezirksgerichtspräsidentin Kerkhoven. «Ich würde sagen: Nein. Ich habe nicht regelmässig konsumiert. Und seit ich wieder draussen bin gar nichts mehr.»

Vorgeworfen wurde dem 23 Jahre alten Mann, im Mai dieses Jahres in Brugg 101 Gramm Kokaingemisch für 6000 Franken verkauft zu haben. Die Ware hatte er in Olten erworben und nach Brugg transportiert. Dafür war er vom Käufer mit 500 Franken entschädigt worden.

Nur 54 Prozent rein

Der Stoff, der trotz eines Reinheitsgrades von lediglich 54 Prozenten wohl etliche «Linien» abgegeben hätte – mit der rechnerischen Menge von gut 54 Gramm reinem Kokain ist jedenfalls gemäss Rechtspraxis das Kriterium für einen «schweren Fall» erfüllt –, sollte anschliessend weiterverkauft werden. Was, so die Staatsanwaltschaft, vom Beschuldigten «minimal billigend in Kauf genommen» wurde. Vorgeworfen wurde dem Beschuldigten zudem mehrfache Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz, weil er verschiedene Male eine nicht näher bestimmbare Menge Kokain konsumiert hatte.

Für diese Delikte beantragte die Staatsanwaltschaft eine bedingte Freiheitsstrafe von 20 Monaten bei einer Probezeit von zwei Jahren und unter Anrechnung der Untersuchungshaft von 66 Tagen. Dazu eine Busse von 1000 Franken.

Das Handy gab zu diskutieren

Nachdem der Angeklagte vorgängig den Sachverhalt anerkannt und den Strafantrag akzeptiert hatte, kam das abgekürzte Verfahren zur Anwendung. Zu reden gab vor Gericht die Dauer der Probezeit. Während einzelnen Richtern die beantragten zwei Jahre offensichtlich als zu kurz erschienen, wurden sie von der Staatsanwältin und vom Verteidiger als angemessen bezeichnet.

Zu diskutieren gab auch die Verwendung des Handys des Beschuldigten, das eingezogen worden war. Der Verteidiger wehrte sich gegen die Vernichtung des Gerätes, das Gericht lenkte ein. Das Handy wird jetzt «zur Verwertung» eingezogen. Im Übrigen wurde der Beschuldigte gemäss Antrag der Staatsanwaltschaft bestraft. Zudem hat er Prozesskosten in der Höhe von rund 10 000 Franken zu berappen.

«Die Sanktion ist angemessen», stellte Gerichtspräsidentin Kerkhoven in der Begründung des Urteils fest. «Eine Minderheit des Gerichtes hätte aber eine Probezeit von drei Jahren als angemessen erachtet. Das Gesamtgericht ist der Meinung, dass stärkere Konsequenzen angebracht wären, welche den Beschuldigten an sein schweres Delikt erinnern.»