Der Gemeinderat Hausen befürchtet mehr Schwerverkehr und verfügt deshalb ein Fahrverbot auf der Hauptstrasse zwischen den Gebieten mit Arbeitszonen im Norden und Süden des Dorfs.
Zwei Grossprojekte haben – gemäss Gemeinderat «wesentliche» – Auswirkungen auf die Verkehrssituation in Hausen: die Südwestumfahrung Brugg sowie die Erschliessung des Reichholdareals.
Erstere wird am 1. Oktober offiziell eröffnet. Die neue, rund 2,5 Kilometer lange Strasse zwischen Brugger Wildischachen und Autobahnzubringer Hausen entlastet das Zentrum Brugg-Windisch vom Durchgangsverkehr. Mit der Fertigstellung rückt auch das geplante Verkehrsmanagement Region Brugg näher, stellt der Gemeinderat Hausen fest. Unter anderem soll auf der Hauptstrasse vor dem Baschnagel-Kreisel ein Lichtsignal erstellt werden, das den Zufluss in Richtung Brugg-Windisch steuert.
Für das Reichholdareal am anderen Ende des Dorfs startet gemäss aktuellem Terminprogramm im 2022 der Bau der Erschliessung. Der Verkehrskapazitätsnachweis im Zusammenhang mit der Arealüberbauung rechnet mit rund 3000 Fahrten pro Tag, motorisierter Individualverkehr sowie Schwerverkehr zusammen.
Diese Veränderungen führen zu einer Zunahme des Schwerverkehrs auf der Ortsdurchfahrt Hausen, hält der Gemeinderat fest und nennt die Gründe: Erstens könne es durch die neue Dosieranlage vor dem Baschnagel-Kreisel zu Rückstau auf der Hauptstrasse kommen. Der Schwerverkehr aus den Arbeitszonen im Norden mit dem Fahrziel Seebli-Kreuzung und Autobahn werde in einem solchen Fall die staufreie Variante über die Hauptstrasse durch das Dorf bevorzugen, ist die Behörde überzeugt. Zweitens sei für den Schwerverkehr, der das Reichholdareal in Richtung Brugg-Windisch verlasse, die Ortsdurchfahrt eine attraktive Alternative zur längeren Route via Seebli-Kreuzung.
Zur Förderung der Verkehrssicherheit und der Lebensqualität – Stichwort Lärmminimierung – verfügt der Gemeinderat ein Verbot für Lastwagen und Gesellschaftswagen, also Reisebusse, auf der Hauptstrasse mit dem Zusatz «Zubringerdienst gestattet». Auf diese Weise soll die Hauptstrasse von zusätzlichem Schwerverkehr entlastet werden. Publiziert ist diese Verkehrsanordnung im aktuellen Amtsblatt mit dem Verweis auf die Einsprachefrist bis 25. Oktober.
Das Fahrverbot erstreckt zwischen den Gebieten mit Arbeitszonen im Norden und Süden, konkret: von der Liegenschaft Hauptstrasse 10 bis zur Liegenschaft Hauptstrasse 81. So kann gemäss Gemeinderat «unmissverständlich» signalisiert werden, dass der den Industriearealen zuzuordnende Werkverkehr die Ortsdurchfahrt nicht als Zubringer missbrauchen darf.
Klarheit schaffe diesbezüglich ebenfalls eine adäquate Vorsignalisation beim Baschnagel-Kreisel auf der einen und bei der Seebli-Kreuzung auf der anderen Seite. Projektiert wurden diese Vorsignalisationen in Absprache mit dem kantonalen Departement Bau, Verkehr und Umwelt sowie dem Bundesamt für Strassen. Die Verkehrsanordnung erfolgt, fügt der Gemeinderat an, ausserdem in Absprache mit der Regionalpolizei Brugg.