Startseite
Aargau
Brugg
Dem Untersiggenthaler Unternehmer Daniel Böck wird eine Widerhandlung gegen das Ausländergesetz vorgeworfen. So hat Böck Grenzgänger zwei Tage zu früh beschäftigt. Vor dem Bezirksgericht Brugg wehrt sich der Arbeitgeber mit Erfolg gegen den Strafbefehl.
«Ich fühle mich als der Böse, obwohl ich dachte, alles richtig gemacht zu haben», sagt Daniel Böck kürzlich am Bezirksgericht Brugg. Der Unternehmer aus Untersiggenthal erhielt im April letzten Jahres einen Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Brugg- Zurzach. Vorgeworfen wurde ihm eine Widerhandlung gegen das Ausländergesetz.
Böck gehören neben einigen Firmen auch diverse Immobilien, darunter ein bekanntes Restaurant in Brugg. Anfang 2019 wurde das Lokal umgebaut. Am 27.Februar erschien das Amt für Migration und Integration des Kantons Aargau (Mika) zu einer unangemeldeten Schwarzarbeitskontrolle auf der Baustelle. Dabei wurde vermerkt, dass ein deutscher Staatsangehöriger auf der Baustelle arbeite, ohne dass eine gültige Arbeitsbewilligung vorläge. «Tatsächlich war die Grenzgängerbewilligung auf den 1.März datiert», sagt Böck.
Der Mitarbeiter sei schon lange bei ihm beschäftigt, allerdings in einer seiner deutschen Firmen. Da ein vorgängiges Bauprojekt in Deutschland schneller beendet werden konnte, beschloss Böck, den Umbau des Restaurants in Brugg vorzuziehen. Zuvor informierte er sich über die Rechtslage. Auf der Website des Mika fand er das Merkblatt für das Einholen einer Grenzgängerbewilligung für EU/Efta-Staatsangehörige. Explizit wird darin erwähnt, dass «die Erwerbstätigkeit aufgenommen werden kann, sobald die Gesuchsunterlagen beim Mika eingegangen sind.»
Bereits Ende Januar hatte Böck diese eingereicht. «Gemäss diesen Angaben ging ich davon aus, dass ich meinen Angestellten schon ein paar Tage früher in der Schweiz beschäftigen darf», sagt er. Dass der Inspektor des Mika ihm eine Verfehlung vorwarf, erstaunte ihn entsprechend. Zudem habe dieser Böck beleidigt, am Tag der Kontrolle sowie in einem E-Mail an die Staatsanwaltschaft, das der AZ vorliegt. «Das Abrechnen von Sozialabgaben schien uns bei Herrn Böcks Geschäftsmentalität nicht realistisch.»
Gegen den Strafbefehl reichte Böck Einspruch ein. Mitte Mai dieses Jahres wurde vor dem Brugger Bezirksgericht verhandelt. Die Staatsanwaltschaft war nicht vertreten. Anwalt Ernst Kistler fragt im Plädoyer: «Was genau soll mein Mandant falsch gemacht haben?» Und gibt gleich selbst die Antwort: «Wahrscheinlich weiss das die Staatsanwaltschaft auch nicht!» Wenn jemand einreisen wolle, brauche es lediglich das Gesuch des Arbeitgebers, mehr stehe schlicht nicht im Gesetz. Und selbst wenn es sich um ein Vergehen handeln sollte, könnte man dieses als Bagatelle betrachten und das Verfahren einstellen. «Zwei Tage früher zu arbeiten, lässt den Staat nicht zusammenbrechen.» Er plädiert auf Freispruch.
Gerichtspräsidentin Gabriele Kerkhoven geht in ihrem Urteil gar noch weiter und verallgemeinert: «Unter Anwendung des Freizügigkeitsabkommens ausgestellte Aufenthalts- und Arbeitsbewilligungen sind rein deklarativer Natur. Die Erwerbstätigkeit durch EU/Efta- Staatsangehörige in der Schweiz ist auch ohne Bewilligung nicht rechtswidrig, der Arbeitgeber entsprechend nicht strafbar.»
Böck wird freigesprochen und zeigt sich erleichtert: «Einerseits bin ich froh über den Freispruch, andererseits perplex über die Reichweite dieses Urteils. Offenbar braucht es nicht einmal eine Bewilligung.» Das Vorgehen des Mika kritisiert er: «Ich finde es schon fragwürdig, dass sich das Amt nicht an seine eigenen Papiere hält. Worauf kann ich mich als Arbeitgeber denn sonst verlassen?»
Das Amt für Migration und Integration äussert sich auf Anfrage der AZ wie folgt zu dem Fall: «Das Mika hat Personen, die den ausländerrechtlichen Vorschriften zuwiderhandeln, zu verzeigen. Danach liegt es in der Zuständigkeit der Strafverfolgungsbehörden, zu entscheiden, ob tatsächlich eine strafbare Handlung vorliegt.» Zum möglichen Fehlverhalten des Inspektors sagt das Mika «Es liegen weder Hinweise auf ein unkorrektes Verhalten vor, noch wurden solche bislang vorgebracht. Demgemäss besteht kein Anlass für personelle Konsequenzen.»
Auch die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach nimmt Stellung: «Eine fahrlässig begangene Widerhandlung gegen das Ausländer- und Integrationsgesetz konnte nicht zweifelsfrei ausgeschlossen werden. Deshalb hat die Staatsanwaltschaft die Akten zur Beurteilung an das Bezirksgericht überwiesen.» Die Kosten des Verfahrens trägt der Steuerzahler. «Wenn ich mich nicht gewehrt hätte, wäre ich jetzt vorbestraft. Und das völlig zu Unrecht», sagt Böck.