Startseite
Aargau
Brugg
Windisch hat die Forderung der Aargauischen Pensionskasse (APK) beglichen. Die Gemeinde Birrhard hat den Betrag ebenfalls überwiesen. Die Sanavita und die Gemeinde Birr haben den Betrag zwar noch nicht bezahlt, werden dies aber bald tun.
Windisch gab letzte Woche bekannt, dass die Gemeinde den ausstehenden Betrag für die Aargauische Pensionskasse (APK) bezahlt hat. 5'402'102 Franken hat die Gemeinde bereits überwiesen. Im Bezirk Brugg sind drei weitere Parteien von den APK-Zahlungen betroffen: die Gemeinden Birr und Birrhard sowie die Stiftung Sanavita, welche den Lindenpark Windisch führt. Sie alle sind 2007 aus der Aargauischen Pensionskasse ausgetreten und haben ihre Mitarbeiter bei einer anderen Vorsorgeeinrichtung versichert. Sie haben die Nachzahlungen an die APK zuerst verweigert.
Das Bundesgerichtsurteil im Musterprozess der APK gegen die Gemeinde Rudolfstetten Ende Juli bringt die Gemeinden nun dazu, den Forderungen der Aargauischen Pensionskasse nachzukommen. Weitere juristische Auseinandersetzungen würden nur zu mehr Verzugszins führen.
Die Gemeinde Birrhard hat den geforderten Betrag bereits Mitte September eingezahlt. Rund 151'000 Franken musste die Gemeinde der APK überweisen. Die Zinsen selber, die im erwähnten Betrag enthalten sind, betrugen rund 25'000 Franken.
Etwas anders sieht es bei der Sanavita und der Gemeinde Birr aus. Beide haben den Betrag noch nicht bezahlt. Der Verwaltungsrat hat beschlossen, die Forderung der APK zu begleichen. Der Zeitpunkt der Überweisung ist jedoch noch nicht klar. 1,4 Millionen Franken (inklusive Zins) muss die Aktiengesellschaft überweisen. «Wir haben immer mit dem Worst-Case-Szenario geplant und haben Geld zurückgestellt», sagt Verwaltungsratspräsident Robert Kamer. «Unser Budget wird daher nicht so belastet wie beispielsweise jenes der Gemeinde Windisch.»
Die Gemeinde Birr ist der APK noch eine Million Franken schuldig. Der Betrag wurde bisher nicht überwiesen. «Wir nehmen Rücksprache mit unserer Rechtsvertretung», heisst es vonseiten der Gemeinde. Die Verzugszinsen belaufen sich auf rund 200 000 Franken, die bezahlt werden müssen. Für die Gemeinde seien die 1,2 Millionen Franken verkraftbar, sagt Gemeindeschreiber Alexander Klauz. Rückstellungen habe man keine gemacht. Die Verschuldung der Gemeinde nimmt um 1,2 Millionen Franken zu.
Was alle Parteien gemeinsam haben: Sie haben das Bundesgerichtsurteil abgewartet und erst anschliessend den Entscheid gefällt, die Zahlungen zu tätigen.