Raumplanung
Für Fahrende ist ein zusätzlicher Standplatz in Brugg geplant

Der Aargau überarbeitet seine Siedlungsgebiete und führt dazu eine Anhörung durch. Die seit Montag aufliegenden Unterlagen über Ein- und Auszonungen im Richtplan zeigen: In der Stadt Brugg ist ein weiterer Standplatz für Fahrende vorgesehen.

Michael Hunziker
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Fahrende schätzen die moderne Infrastruktur auf dem Standplatz im Aarauer Schachen, der im Sommer 2012 saniert wurde.

Fahrende schätzen die moderne Infrastruktur auf dem Standplatz im Aarauer Schachen, der im Sommer 2012 saniert wurde.

Chris Iseli

Der Aargau gilt in der aktuellen Debatte um unerwünschte Fahrende als Vorbild. Er betreibt sechs Stand- und Durchgangsplätze und plant drei weitere (die az berichtete).

Laut Jörg Hartmann von der Fachstelle Fahrende im kantonalen Baudepartement ist noch ein weiterer Standplatz vorgesehen. Dieser befinde sich idealerweise in einer Agglomeration. Hartmann weist im gleichen Atemzug darauf hin, dass weder Brugg als Standort noch eine mögliche Lage in der Stadt definitiv feststehe.

Im Richtplan werden deshalb 0,5 Hektaren vorgeschlagen. Die Gemeinde prüfe mit der laufenden Nutzungsplanrevision einen geeigneten Standplatz. Anders gesagt: «Es ist noch kein Entscheid gefallen, aber es werden entsprechende Möglichkeiten diskutiert.»

Die Abklärungen nach Standorten seien seit Jahren im Gang, so Hartmann. Die Gespräche und Verhandlungen mit der Stadt Brugg seien vor einiger Zeit aufgenommen worden, denn: «In der Bauzone in Brugg bestehen aus kantonaler Sicht mehrere geeignete Möglichkeiten für einen Standplatz.»

Sollte der Platz realisiert werden, würde die Bauzone in Brugg nicht kleiner. Zusätzlich sollen 1,3 Hektaren für Wohnbauten eingezont werden.

Spontanhalte eingeschränkt

Neben den kantonalen Stand- und Durchgangsplätzen seien auch die sogenannten Spontanhalte von Bedeutung. «Spontanhalte sind grundsätzlich die ursprüngliche und normale Möglichkeit für die Fahrenden», erklärt Hartmann. Offizielle Plätze seien notwendig, weil die Spontanhalte laufend eingeschränkt würden.

Der Hintergrund: Im Aargau wurden 1994 mit dem damaligen neuen Baugesetz einzelne bewohnte Mobilheime und Wohnwagen bis zu einer Verweildauer von zwei Monaten von der Baubewilligungspflicht entbunden - dies, um Spontanhalte der Fahrenden zu ermöglichen.

Allerdings, stellt Hartmann fest, gibt es in den kommunalen und regionalen Polizeireglementen «leider noch generelle Campingverbote». Dies oft bewusst, um Spontanhalte auszuschliessen. «Wir bemühen uns darum, dass diese Reglemente angepasst werden.»