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Nationalrat Matthias Jauslin setzt sich dafür ein, die Bürokratie für kleine Regionalflugplätze in Schach zu halten. Mit dem Vorwurf von «unverhältnismässigen Vorgaben» an Flugplatzbetreiber wandte er sich an den Bundesrat.
FDP-Nationalrat Matthias Jauslin aus Wohlen ist ein begeisterter Segelflieger. Er lässt sich regelmässig ab Flugplatz Birrfeld in die Höhe schleppen, um danach ohne Lärm, alleine mit thermischen oder dynamischen Aufwinden, Hunderte von Kilometern zurückzulegen. Der 54-Jährige weiss also, was es braucht, damit ein reibungsloser Betrieb auf einem Regionalflugplatz in der Schweiz gewährleistet werden kann.
In diesem Zusammenhang stellte Jauslin fest, dass das Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) immer wieder «unverhältnismässige Vorgaben» an Flugplatzbetreiber aufgrund unverbindlicher Empfehlungen der internationalen Zivilluftfahrtbehörde (ICAO) macht. Mit einer einfachen Anfrage richtete er sich an den Bundesrat.
Als Beispiel erwähnte er, dass der Regionalflugplatz Birrfeld Abstellplätze für Flugzeuge neu organisieren soll, obwohl diese über Jahrzehnte bestens funktionierten. Vom Bundesrat wollte der Nationalrat deshalb wissen, aufgrund welcher Grundlagen solche Empfehlungen als verbindlich erklärt werden und welchen Mehrwert sich der Bundesrat erhofft, wenn Empfehlungen ohne kritische Beurteilung 1 zu 1 übernommen werden.
Im erwähnten Beispiel geht es darum, dass die Rollwegbreite zu den Abstellplätzen sowie die Abstände zwischen den stationierten Flugzeugen grösser werden sollen. Matthias Jauslin: «Bei diesen geforderten Anpassungen geht es um weniger als einen halben Meter.»
Der Bundesrat könne ausnahmsweise einzelne Anhänge, einschliesslich zugehöriger technischer Vorschriften, zum Übereinkommen von 1944 über die internationale Zivilluftfahrt als unmittelbar anwendbar erklären, schreibt die Landesregierung in ihrer Antwort. Zur Sicherstellung einer einheitlichen Praxis habe das Bazl eine Richtlinie erlassen, welche unter anderem auch dem Gebot der Verhältnismässigkeit jeder behördlichen Anordnung Rechnung trägt.
Entsprechende aufsichtsrechtliche Verfügungen des Bazl, so der Bundesrat, können zudem von den zuständigen Gerichten überprüft werden. Damit sei auf jeder Stufe eine sachgerechte, objektive Beurteilung sichergestellt. Auf die Frage der Abstellorganisation auf dem Flugplatz Birrfeld geht der Bundesrat indes nicht ein, weil es sich um ein laufendes Verfahren handelt, in welchem noch keine Verfügung des Bazl vorliegt.
Der FDP-Politiker ist mit der Antwort des Bundesrats auf seine einfache Anfrage «überhaupt nicht zufrieden». Er sei deshalb am Vorbereiten einer Interpellation, die er bis zum Ende der laufenden Sommersession zu diesem Thema einreichen will. Ihm gehe es vor allem darum, die Bürokratie für kleine Regionalflugplätze in Schach zu halten. Der Aufwand für Abklärungen von immer wieder neuen Vorgaben sei oft unverhältnismässig gross, verursache unnötige Kosten und dürfe auf keinen Fall weiter zunehmen, so Jauslin.