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Der Brugger Einwohnerrat entscheidet an seiner nächsten Sitzung im Mai über die Jahresbesoldungen des Stadtrats. Eine weitergehende Reform des Entschädigungssystems ist aus Sicht des Stadtrats zwingend angezeigt.
Als «deutlich» zu tief erachtet der Brugger Stadtrat seine aktuelle Entschädigung – unter Berücksichtigung von Anforderungen, Aufgaben, Verantwortung sowie zeitlicher Beanspruchung. Für die Stadträte ist die Besoldung auf je 35'000 Franken festgelegt, für den Vizeammann auf 40'000 Franken. Der Einwohnerrat entscheidet an seiner nächsten Sitzung über eine Erhöhung um je 10'000 Franken.
Rund zwei Arbeitstage pro Woche wenden die einzelnen Stadtratsmitglieder für Stadtratssitzungen, Ressortführung sowie Einsitznahme in Kommissionen und weiteren Gremien auf. In der Botschaft an den Einwohnerrat wird ausgeführt:
«Dabei sind eine hohe zeitliche Flexibilität und Verfügbarkeit untertags erforderlich.»
Im Grundaufwand nicht berücksichtigt sind Repräsentationsaufgaben.
Zusätzlich entschädigt wird die Führung des Ressorts Planung und Bau. Ebenfalls erhalten die Mitglieder des Stadtrats neben Sitzungsgeldern auch Mandats- und Funktionsentschädigungen. Für die Abgeltung ausserordentlicher Aufwände steht eine Kompetenzsumme von 20'000 Franken pro Jahr zur Verfügung.
Kurz: In den ersten drei Jahren der laufenden Amtsperiode kamen die Stadträte auf eine jährliche Entschädigung von rund 48'000 Franken, der Vizeammann auf rund 52'000 Franken, der Ressortleiter Planung und Bau auf rund 60'000 Franken.
Ein Vergleich mit anderen Gemeinden sei aufgrund der verschiedenen Entschädigungsmodelle zwar anspruchsvoll, stellt der Stadtrat fest. Aber: Es zeige sich, dass die Entschädigungen der Mitglieder der Brugger Exekutive mit Ausnahme des Stadtammanns deutlich unter denen anderer Aargauer Städte und Gemeinden liegen. Die Besoldung des vollamtlichen Stadtammanns übrigens – pro Jahr rund 223'600 Franken – ist in einem Reglement geregelt und steht nicht zur Diskussion im Einwohnerrat.
Der Stadtrat erachtet eine jährliche Grundbesoldung von 72'000 Franken – entspricht einem Jahreslohn von 180'000 Franken bei einem 100-Prozent-Pensum – als angemessen für alle unmittelbar mit dem Stadtratsmandat zusammenhängenden Tätigkeiten. Aber auch wenn dem Stadtrat eine Diskussion um eine Reform des Entschädigungssystems als zwingend erscheint: Aufgrund der derzeit unsicheren Auswirkungen der Coronapandemie auf den städtischen Finanzhaushalt sowie die noch ausstehende politische Diskussion um die künftige Finanzstrategie der Stadt, soll zum aktuellen Zeitpunkt verzichtet werden auf eine solche – angezeigte – Erhöhung der jährlichen Grundbesoldung.
Stattdessen beantragt der Stadtrat dem Einwohnerrat eine «moderate» Erhöhung der jährlichen Grundbesoldung der Stadtratsmitglieder. Wie bisher sollen Vizeammann und Ressortleiter Planung und Bau für ihre Zusatzaufwände mit 5000 Franken beziehungsweise 9000 Franken pro Jahr zusätzlich entschädigt werden.
«Indem die Stadtratsmitglieder künftig mit Ausnahme echter Spesen- und Funktionsentschädigungen sämtliche Entschädigungen aus ihren mit dem Stadtratsamt zusammenhängenden Mandaten an die Stadtkasse abtreten und die 2017 beschlossene Kompetenzsumme wieder aufgehoben wird, führt diese Lösung zu keinen wesentlichen Mehrkosten für die Stadt», heisst es weiter in der Botschaft an den Einwohnerrat.
Die politische Diskussion zur weitergehenden Reform des Entschädigungssystems wird, so der Plan, in der ersten Hälfte der Legislatur 2022–25 im Rahmen der Erarbeitung eines Reglements über die Entschädigung der Mitglieder des Stadtrats geführt. Ein solches kennen etwa Baden oder Wohlen.
Die Ansätze für die Mitglieder des Einwohnerrats sollen in der kommenden Amtsperiode auf dem bisherigen Niveau belassen werden: Präsidentin 1800 Franken; Vizepräsident 500 Franken; Präsident der Finanzkommission 1500 Franken; Aktuar der Finanzkommission 800 Franken; Sitzungsgeld 50 Franken.
Einwohnerrat Freitag, 7. Mai, 19.30 Uhr, Campussaal.