Brugg-Windisch
Einsprache gegen De-Markierung: SP macht sich für Fussgängerstreifen stark

Der Kanton will am Mittwoch die Markierung des Fussgängerstreifen aufheben — von der SP Brugg-Windisch sowie drei Einwohnern und dem Fachverband «Fussverkehr Schweiz», wurde gegen die Massnahme eine Einsprache eingereicht. Sie finden, das Signal sei unerlässlich.

Claudia Meier
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Für viele Fussgänger gibt es laut den Einsprechern keine geeigneten Alternativen zur Querung beim Bachthalen-Kreisel.

Für viele Fussgänger gibt es laut den Einsprechern keine geeigneten Alternativen zur Querung beim Bachthalen-Kreisel.

Claudia Meier

Beim Bachthalen-Kreisel vor dem Fachhochschul-Campus Brugg-Windisch will das Departement Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) ab morgen Mittwoch den Fussgängerstreifen abfräsen lassen. Gleichzeitig sollen das angrenzende Tor zum Park Königsfelden geschlossen und die Nutzung der neuen Personenunterführung gefördert werden.

Weil die Querungsstelle für Fussgänger auf der Zürcherstrasse bestehen bleibt und diese das bisherige Vortrittsrecht gegenüber dem Strassenverkehr verlieren, wurde gestern Abend eine Einsprache gegen die geplante Massnahme an das BVU geschickt. Unterzeichnet ist das Schreiben von der SP Brugg-Windisch sowie von den Einwohnern Mirjam Aebischer, Wolfgang Hafner und Heini Glauser. Mitgetragen wird der Einwand vom Fachverband «Fussverkehr Schweiz».

Der Kanton erhofft sich mit dem Entfernen des Fussgängerstreifens, die täglichen Stausituationen zu entschärfen und einen Beitrag zum Verkehrsfluss zu leisten. Das Thema beschäftigt die kantonale Verwaltung schon seit mehreren Jahren. Gegen die Entfernung des bestehenden Fussgängerstreifens beim Kreisel Bachthalen sei ein Einspracherecht gegeben, obwohl dafür weder eine Verfügung noch eine Publikation erforderlich sei, argumentieren die Einsprecher. Sie berufen sich auf die Gesetzgebung, wonach Signale nicht fehlen dürfen, wo sie unerlässlich sind.

Wichtige Fussgängerverbindung

Beabsichtigt ist laut den Einsprechern die Entfernung eines Fussgängerstreifens, welcher nach ihrem Wissensstand im Rahmen des Projekts für den Kreisel Bachthalen angeordnet worden ist. «Offenbar soll nun eine diese bestehende rechtskräftige Anordnung aufhebende neue Anordnung getroffen werden, wonach der Fussgängerstreifen de-markiert wird, die strassenbauliche Mittelinsel jedoch bestehen bleiben soll, damit der Übergang weiterhin von Zufussgehenden benützt werden kann.»

Diese Querung ist vor allem für Fussgänger interessant, die via Gaswerkstrasse zum Parkplatz bei der Migrol-Tankstelle unterwegs sind, der auch als Park+Ride-Anlage genutzt wird, oder zur Dreifach-Turnhalle des Sportausbildungszentrums Mülimatt, die regelmässig von Studierenden der Fachhochschule Nordwestschweiz (FHNW) benützt wird.

Oder – von dort her kommend – den Bahnhof oder den FHNW-Campus Brugg-Windisch zum Ziel haben. Mitarbeitende des Standorts Königsfelden der Psychiatrischen Dienste Aargau dagegen, die bisher via Fussgängerstreifen und offenes Tor direkt auf das Areal Königsfelden gelangen konnten, würden diesen Übergang nicht mehr benützen können, da das Tor künftig geschlossen gehalten werden soll.

Staugefahr bei den Fussgängern

Fussgängerstreifen seien Markierungen, die gemäss Verkehrsregeln-Verordnung diverse Pflichten und Rechte beinhalten, führen die Einsprecher aus. Etwa die Benützungspflicht für Zufussgehende, wenn der Fussgängerstreifen weniger als 50 Meter von der Stelle entfernt liegt, an der eine Strassen überquert werden will. Oder das Vortrittsrecht der Zufussgehenden bei Fussgängerstreifen ohne Verkehrsregelung und die entsprechende Vortrittsgewährungspflicht der Fahrzeuglenker.

Mit der De-Markierung des Fussgängerstreifens beim Bachthalen-Kreisel würde das Vortrittsrecht der Fussgänger dahinfallen. Stattdessen müssten sie den Fahrzeugen den Vortritt lassen, obwohl Lenker die Pflicht hätten, im Kolonnenverkehr nötigenfalls anzuhalten, wenn Fussgänger am Übergang darauf warten, die Fahrbahn zu überqueren.

In der Praxis würde das bedeuten, dass die Fussgänger so lange am Strassenrand warten müssten, bis sich ein Fahrzeuglenker ihner erbarmt. In den Stosszeiten würde diese Querungsstelle für Fussgänger praktisch unpassierbar. «Auch in Schwachverkehrszeiten wäre der Übergang für Zufussgehende wesentlich gefährlicher als heute. Die Wahrscheinlichkeit von Unfällen würde erheblich erhöht», heisst es weiter.

Das bedeutet: Aus Sicht der Einsprecher ist der bestehende Fussgängerstreifen beim Bachthalen-Kreisel eine Markierung, die nicht fehlen darf, weil sie unerlässlich ist. Auf diversen Karten zeigen sie, dass alternative Wege beispielsweise zur Mülimatt-Sporthalle für die Studenten bedeutend länger wären. Sie beantragen, die beabsichtigte De-Markierung aufzuschieben, bis ihre Einsprache entschieden ist. Und eventuell sei der Fussgängerstreifen mit einer Lichtsignalsteuerung zu versehen.