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Brugg
In einer speziellen Verhandlung ist am Bezirksgericht Brugg ein Drogenhändler aus der Dominikanischen Republik verurteilt worden.
Über Jahre hinweg hatte der inzwischen bald 60 Jahre alte Mann aus der Dominikanischen Republik, zusammen mit seinem Sohn, in einer Nachbargemeinde von Brugg einen schwungvollen Drogenhandel betrieben.
Insgesamt hatten die beiden knapp 800 Gramm eines Kokaingemisches in kleinen Dosen verhökert. Knapp ein weiteres halbes Pfund des Gemisches hatte die Polizei bei der Hausdurchsuchung nach der Festnahme des Beschuldigten gefunden.
Mit dem Verkauf der Drogen, so die Anklage, hatte sich der weitgehend einkommenslose Mann seinen Lebensunterhalt finanziert. Insgesamt belief sich der Erlös aus den Drogengeschäften auf knappe 80'000 Franken.
Wegen Verbrechens gegen das Betäubungsmittelgesetz beantragte die Staatsanwaltschaft für den Beschuldigten eine Freiheitsstrafe von 30 Monaten, wobei ihm für 22 Monate der bedingte Vollzug zu gewähren sei.
Sie forderte zudem eine Busse von 1000 Franken, eine Landesverweisung für den gesamten Schengenraum für die Dauer von 10 Jahren und den Einzug des beschlagnahmten Bargelds von knapp 12'000 Franken. Schliesslich forderte der Ankläger, dass der Beschuldigte die Kosten des Verfahrens und der amtlichen Verteidigung zu übernehmen habe.
Dieser Antrag entsprach dem Einigungsvorschlag für ein sogenanntes abgekürztes Verfahren gemäss Strafprozessordnung. Nachdem beide Parteien diesem abgekürzten Verfahren zugestimmt hatten, musste das Bezirksgericht über den Einigungsvorschlag befinden.
Zu einer ersten Verhandlung vor Bezirksgericht Brugg war der Beschuldigte gar nicht erschienen. Er hatte es vorgezogen, in seine Heimat auszureisen. Und so fand, wie Gerichtspräsident Sandro Rossi feststellte, eine «spezielle Verhandlung» statt: Der Beschuldigte wurde per Telefon zugeschaltet. Das Gericht kam damit auch in den Genuss von Hintergrund-O-Ton aus Übersee – vom Töffgeknatter bis zum Hahnenschrei.
Entgegen seiner schriftlichen Zustimmung liess der Beschuldigte via Übersetzerin ausrichten, dass er den Einigungsvorschlag nicht wolle. Er sei damals zwar einverstanden gewesen, räumte er ein. Er glaube jedoch nicht, dass der Vorschlag richtig und zu seinem Vorteil sei.
Auf den Einwand des Gerichtspräsidenten, dass bei einer Ablehnung des Vorschlags das ganze Verfahren an die Staatsanwaltschaft zurückgehen würde, meinte der Beschuldigte, dass er nicht wisse, wie der Vorschlag laute. Daraufhin liess ihm der Vorsitzende durch die Übersetzerin die einzelnen Punkte nochmals erklären.
Aber auch nach einer längeren Überlegungspause, in der ihm Gelegenheit geboten wurde, sich mit seiner Verteidigerin zu beraten, schien der Beschuldigte unschlüssig. Nach einer weiteren Erläuterung stimmte er schliesslich jedem Punkt des Einigungsvorschlags einzeln zu.
In seinem einstimmigen Urteil genehmigte das Gericht den Einigungsvorschlag einstimmig. Es sprach den Beschuldigten im Sinne der Anklage schuldig und verurteilte ihn gemäss Einigungsvorschlag. Wie Gerichtspräsident Rossi dazu präzisierte, sind die acht Monate des unbedingten Teils der Freiheitsstrafe durch die Anrechnung der insgesamt 263 Tage Untersuchungshaft, die der Beschuldigte ausgestanden hat, bereits abgegolten.
In der mündlichen Begründung des Urteils hielt der Gerichtspräsident fest, dass der Tatbestand erfüllt und die Strafe nach Ansicht des Gerichts angemessen sei. Er wies zudem darauf hin, dass das abgekürzte Verfahren auch im Interesse des Beschuldigten sei.
Bei einer Zurückweisung des Einigungsvorschlags hätte das Risiko bestanden, dass der Beschuldigte international ausgeschrieben und möglicherweise in Sicherheitshaft genommen worden wäre.