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Brugg
Er hätte einfach nur «löschen» drücken müssen: Ein 27-jähriger Mann steht wegen Pornografie vor dem Bezirksgericht Brugg.
Einen Moment lang hat Giulio (Name geändert) nicht überlegt. Die Folgen sind unangenehm für ihn – samt einem Verfahren, das er am Hals hat. Als strafbare Handlungen zur Last gelegt werden dem gebürtigen Italiener Pornografie sowie Fahren ohne Berechtigung.
«Ich möchte mich entschuldigen für das, was ich gemacht habe», sagte der unauffällige, schlanke 27-Jährige, der in der Region wohnt, vor dem Bezirksgericht Brugg. Er wirkte aufmerksam, räumte aber ein, etwas nervös zu sein.
Giulio lebt seit rund drei Jahren in der Schweiz, arbeitet als Reinigungskraft, erhält – Vollzeit angestellt über eine Temporärfirma – einen eher bescheidenen Lohn, der zum Leben reicht. Im Oktober des letzten Jahres hat er über sein Mobiltelefon ein Video weitergeleitet. Auf der Sequenz, die nur wenige Sekunden dauert, sind gemäss Anklageschrift zwei Knaben zu sehen, die mit ihrem Glied ein Mädchen gleichzeitig oral wie auch vaginal penetrieren. Die Kinder seien etwa 11 Jahre alt.
Es sei hässlich so etwas zu sehen, sagte Giulio bei der Befragung durch Gerichtspräsident Sandro Rossi. Er habe das Video einem Freund geschickt mit den Worten, dass es das Ende der Welt sein müsse, wenn schon Kinder solche sexuellen Handlungen begehen. Er habe sich dafür geschämt, liess er weiter durch die Dolmetscherin ausrichten. Das Video, gab er auf Nachfrage zu, hätte er aber auch einfach löschen können.
Weiter hat Giulio im Februar dieses Jahres einem Freund sein Auto überlassen, obwohl dieser keinen gültigen Führerausweis besass. Giulio hätte laut Anklageschrift von diesem Umstand Kenntnis haben können und wäre verpflichtet gewesen, die Fahrberechtigung abzuklären.
Sie seien zusammen in den Ausgang gegangen, hätten sich einen schönen Abend machen wollen, führte Giulio aus. Er selber habe wegen einer Operation nicht fahren können. Seinem Freund, mit dem er die Wohnung teile, vertraue er wie einem Bruder. Deshalb habe er nicht nach einem gültigen Ausweis gefragt. Giulio versicherte, es sei das erste Mal gewesen, dass er ihm die Schlüssel gegeben habe.
Die Staatsanwaltschaft forderte eine bedingte Geldstrafe von 70 Tagessätzen à 60 Franken sowie eine Busse von 800 Franken. Eine bedingte Geldstrafe, die Giulio wegen einer Geschwindigkeitsübertretung erhalten hatte Ende 2018, sei zu widerrufen. Zusätzlich sei der Beschuldigte für fünf Jahre des Landes zu verweisen. Wenn er die Schweiz verlassen müsste, sagte Giulio, würde er alles verlieren. «Ich ging davon aus, dass meine Zukunft hier ist.»
Dass der Tatbestand der Pornografie erfüllt ist, stellte der Verteidiger nicht in Abrede. Sein Mandant habe das Video zwar konsumiert, kommentiert und weitergeleitet, der Inhalt habe ihm aber missfallen, die Moral scheine intakt zu sein. Das Verschulden stufte der Verteidiger als leicht ein, sprach von einem Einzelfall, bezeichnete eine Strafe von 18 Tagessätzen à 40 Franken bedingt als angemessen.
Beim Tatbestand des Fahrens ohne Berechtigung habe der Beschuldigte nicht gewusst, dass sein Jugendfreund nicht über einen gültigen Führerausweis verfüge, fuhr der Verteidiger fort. Sein Mandant habe seinem Freund vertraut, habe weder vorsätzlich noch fahrlässig gehandelt und müsse freigesprochen werden.
Tatsächlich kam das Gericht zum Schluss, dass nicht von einem Vorsatzdelikt ausgegangen werden kann. Allerdings sei die minimale Ausweiskontrolle ausgeblieben. Den – schwereren – Tatbestand der Pornografie erachtete das Gericht als unbestritten. Bei beiden Tatbeständen komme eine Geldstrafe zum Zug, hielt Einzelrichter Rossi fest.
Konkret verurteilte das Gericht den Beschuldigten zu einer bedingten Geldstrafe von 60 Einheiten à je 70 Franken. Die Probezeit wurde auf vier Jahre festgelegt, in der er seine Integrationsbemühungen unter Beweis stellen kann, die Busse auf 800 Franken. Dazu muss er die Untersuchungskosten, die Gerichtsgebühr sowie die Entschädigung für den Pflichtverteidiger übernehmen. Von einer Landesverweisung wird abgesehen, da eine solche unverhältnismässig sei.
Gerichtspräsident Rossi redete dem Beschuldigten zum Schluss ins Gewissen, hob hervor, dass bei einem erneuten Vorfall eine Wegweisung zum Tragen kommen kann. «Gibt es keine Sozialisation und Integration, gibts irgendeinmal eine Expulsion», lautete sein Fazit.