Tötungsdelikt Hausen
Ehefrau und Schwägerin erstochen: Staatsanwalt fordert 20 Jahre und Landesverweis für Kosovaren

Die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach hat gegen einen 57-jährigen Kosovaren Anklage wegen mehrfacher vorsätzlicher Tötung erhoben. Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, seine Ehefrau und seine Schwägerin erstochen zu haben.

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Forensiker und Polizisten bei der Arbeit im Mehrfamilienhaus, in dem Beamte am Montagmorgen, 8. Januar 2018, die zwei toten Frauen gefunden wurden.
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Das Mehrfamilienhaus befindet sich an der Stückstrasse 15 in Hausen im Bezirk Brugg.
Der mutmassliche Täter, ein 54-jähriger Kosovare, wird von der Polizei abgeführt.
In diesem Mehrfamilienhaus wurden die zwei Leichen aufgefunden.
Ein Polizeifahrzeug fuhr vor dem Mehrfamilienhaus vor.
Neben der Polizei...
... war auch die Spurensicherung vor Ort.
Die Polizei ging wenige Stunden nach dem Fund der Leichen von einem Beziehungsdelikt aus.
Die beiden Toten waren Familienmitglieder des Tatverdächtigen...
... Konkret handelt es sich um seine 38-jährige Ehefrau und deren 31-jährige Schwester.
Die Polizei wurde von einer Drittperson alarmiert.
Journalisten und Anwohner warteten vor dem Mehrfamilienhaus.

Forensiker und Polizisten bei der Arbeit im Mehrfamilienhaus, in dem Beamte am Montagmorgen, 8. Januar 2018, die zwei toten Frauen gefunden wurden.

ENNIO LEANZA

Der beschuldigte 57-jährige Kosovare soll am 8. Januar 2018 in Hausen im Bezirk Brugg seine Ehefrau und seine Schwägerin erstochen haben. Die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach habe daher eine Freiheitsstrafe von 20 Jahren beantragt, wie die Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Aargau mitteilt. 20 Jahre sind bei einer vorsätzlichen Tötung die Höchststrafe. Im mildesten Fall sind 5 Jahre möglich.

Die unmittelbar nach der Tat von der Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach angeordnete Obduktion habe ergeben, dass die beiden Opfer, die 38-jährige Ehefrau des Beschuldigten und deren 31-jährige Schwester an den Folgen von einer, beziehungsweise drei Stichverletzungen im Brustbereich gestorben waren. Die Tatwaffe, ein Messer, hätte am Tatort sichergestellt werden können. Der Beschuldigte sei vor Ort verhaftet worden.

Beschuldigter macht Notwehr geltend

Der Beschuldigte habe jedoch geltend gemacht, er sei von den Opfern angegriffen worden und habe in Notwehr gehandelt. Die Staatsanwaltschaft gehe gestützt auf die Ermittlungen von einem anderen Tatablauf aus und werde sich dazu und zu den Hintergründen der Tat erst anlässlich der Hauptverhandlung äussern.

Ein von der Staatsanwaltschaft in Auftrag gegebenes psychiatrisches Gutachten sei zudem zum Schluss gekommen, dass der Beschuldigte an einer depressiven Störung leide. Diese sei jedoch erst anlässlich der psychiatrischen Begutachtung festgestellt worden, wie Fiona Strebel, Mediensprecherin der Oberstaatsanwaltschaft, auf Nachfrage bestätigte.

Die Staatsanwaltschaft beantragt deshalb zusätzlich zur Freiheitsstrafe von 20 Jahren eine vollzugsbegleitende ambulante Massnahme. Weiter beantragt die Staatsanwaltschaft eine Landesverweisung von 15 Jahren.

Über den genauen Tathergang und die entsprechende rechtliche Würdigung – wieso beispielsweise auf eine Mordanklage verzichtet wird – werde sich die Staatsanwaltschaft erst an der Hauptverhandlung äussern, so Strebel.

Der Beschuldigte befindet sich im vorzeitigen Strafvollzug. Die Anklage ist am Bezirksgericht Brugg hängig. (phh)