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Die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach hat gegen einen 57-jährigen Kosovaren Anklage wegen mehrfacher vorsätzlicher Tötung erhoben. Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, seine Ehefrau und seine Schwägerin erstochen zu haben.
Der beschuldigte 57-jährige Kosovare soll am 8. Januar 2018 in Hausen im Bezirk Brugg seine Ehefrau und seine Schwägerin erstochen haben. Die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach habe daher eine Freiheitsstrafe von 20 Jahren beantragt, wie die Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Aargau mitteilt. 20 Jahre sind bei einer vorsätzlichen Tötung die Höchststrafe. Im mildesten Fall sind 5 Jahre möglich.
Die unmittelbar nach der Tat von der Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach angeordnete Obduktion habe ergeben, dass die beiden Opfer, die 38-jährige Ehefrau des Beschuldigten und deren 31-jährige Schwester an den Folgen von einer, beziehungsweise drei Stichverletzungen im Brustbereich gestorben waren. Die Tatwaffe, ein Messer, hätte am Tatort sichergestellt werden können. Der Beschuldigte sei vor Ort verhaftet worden.
Der Beschuldigte habe jedoch geltend gemacht, er sei von den Opfern angegriffen worden und habe in Notwehr gehandelt. Die Staatsanwaltschaft gehe gestützt auf die Ermittlungen von einem anderen Tatablauf aus und werde sich dazu und zu den Hintergründen der Tat erst anlässlich der Hauptverhandlung äussern.
Ein von der Staatsanwaltschaft in Auftrag gegebenes psychiatrisches Gutachten sei zudem zum Schluss gekommen, dass der Beschuldigte an einer depressiven Störung leide. Diese sei jedoch erst anlässlich der psychiatrischen Begutachtung festgestellt worden, wie Fiona Strebel, Mediensprecherin der Oberstaatsanwaltschaft, auf Nachfrage bestätigte.
Die Staatsanwaltschaft beantragt deshalb zusätzlich zur Freiheitsstrafe von 20 Jahren eine vollzugsbegleitende ambulante Massnahme. Weiter beantragt die Staatsanwaltschaft eine Landesverweisung von 15 Jahren.
Über den genauen Tathergang und die entsprechende rechtliche Würdigung – wieso beispielsweise auf eine Mordanklage verzichtet wird – werde sich die Staatsanwaltschaft erst an der Hauptverhandlung äussern, so Strebel.
Der Beschuldigte befindet sich im vorzeitigen Strafvollzug. Die Anklage ist am Bezirksgericht Brugg hängig. (phh)