Die neue Bau- und Nutzungsplanung will die innere Verdichtung im Dorf fördern
Die Ziele der recht komplexen Gesamtrevision der Bau- und Nutzungsplanung in Villigen sind die Zusammenführung der rund 15 Jahre alten BNO von Villigen und vom 2006 neu hinzugekommenen Ortsteil Stilli, die Harmonisierung der Baubegriffe, die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben bezüglich Ortsbild-, Hochwasser- und Landschaftsschutz sowie Änderungen des Bauzonen- und des Kulturlandplans.
Mit Blick auf die eidgenössischen und kantonalen raumplanerischen Restriktionen in Sachen Landeinzonungen geht es auch konkret darum, die innere Verdichtung im Dorf zu fördern, unter anderem mit der Entwicklung ungenügend erschlossener Gebiete.
Villigen zählt heute etwas mehr als 2000 Einwohner. Gemäss Zieldefinition der Gemeindebehörden soll sich die Bevölkerungszahl bis in 15 Jahren auf 2500 erhöhen, was einem durchschnittlichen jährlichen Wachstum von 1,4% entspricht. Gemeinderat René Probst und Manuel Basler vom Brugger Ingenieurbüro Steinmann informierten die rund 50 Veranstaltungsbesucher über die Neuerungen.
Um die erwartete kontinuierliche Bevölkerungszunahme abzufedern, sollen die Liegenschaftsbesitzer teilweise mehr Freiraum für die Umsetzung von Bauvorhaben erhalten, allerdings unter Beibehaltung der historisch wertvollen Siedlungsstruktur.
In der unter besonderem Schutz stehenden Dorfkernzone (bisherige Dorfzone) sind Abbrüche weiterhin grundsätzlich nicht erlaubt, jedoch Ausnahmen bei für das Ortsbild unwichtigen Häusern oder bei unzumutbaren Sanierungskosten angedacht.
Bei wichtigen Gebäuden sollen die Einhaltung von Stellung, Volumen und Erscheinungsbild vorgeschrieben sein. In der ausserhalb liegenden Dorfzone 2 sind Abbrüche erlaubt und Abweichungen zugelassen. Grenz-und Gebäudeabstände dürfen unterschritten werden.
Flachdächer sind in der Dorfzone 2 mit Fachgutachten zugelassen, Solaranlagen im Villiger Dorfkern von nationaler Bedeutung nicht erwünscht, jedoch in der Dorfzone 2 vollflächig, nicht aufgesetzt, gut eingepasst und farblich abgestimmt möglich.
Die Ausnützungsziffer wird in der Wohnzone 2 von 0,35 (BNO Villigen) und 0,4 (BNO Stilli) auf 0,45, in der Wohnzone W3 von 0,55 (Villigen) und 0,5 (Stilli) auf 0,6 erhöht. Der bisherige Volumenschutz für insgesamt 128 Liegenschaften entfällt, wobei die ortsbildpflegerischen Ziele über die Zonenbestimmungen erreicht werden sollen. Der restriktive Substanzschutz reduziert sich von 48 auf 34 Fälle.
Die kantonale Denkmalpflege führt über alle Gemeinden im Aargau ein Bauinventar, das jeweils im Rahmen der Gesamtrevision Nutzungsplanung aufgrund von Ortsbegehungen aktualisiert wird.
In Villigen wurden im Zuge dieser 2014 abgeschlossenen Arbeit fünf Gebäude neu aufgenommen und zwei wegen grosser baulicher Veränderungen entlassen. 38 Liegenschaften sowie je neun Kulturobjekte und Denkmalschutzobjekte wurden im Bauinventar belassen.
Nach Abschluss des Mitwirkungsverfahrens verfasst die Gemeinde einen Mitwirkungsbericht, und im Frühling 2016 steht die provisorische Vorprüfung durch den Kanton auf dem Programm, gefolgt von dessen abschliessender Vorprüfung im Sommer/Herbst 2016.
Die öffentliche Auflage mit Einspracheverfahren, die Behandlung allfälliger Einwendungen (Winter 2016/17) und die Abstimmung durch die Gemeindeversammlung vom Sommer 2017 bilden sodann die letzten Schritte auf dem Weg zur Inkraftsetzung der revidierten Nutzungsplanung.