Brugg
Die Regionalpolizei Brugg will auch in Zukunft ermitteln

Geht es nach dem Grossen Rat, werden die Regionalpolizei (Repol) Brugg sowie die Stadtpolizei Baden nicht mehr für ihre kriminalpolizeilichen Tätigkeiten entschädigt. Diese Pläne sorgen für Kopfschütteln beim Brugger Repol-Chef Heiner Hossli.

Michael Hunziker
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Portemonnaie geklaut? Heute ermittelt im Raum Brugg in einem solchen Fall die Regionalpolizei.

Portemonnaie geklaut? Heute ermittelt im Raum Brugg in einem solchen Fall die Regionalpolizei.

KEYSTONE

Mit dem Aargauer Sparpaket soll der Betrag von 250'000 Franken für die kriminalpolizeilichen Tätigkeiten gestrichen werden. Bisher haben die Repol Brugg sowie die Stadtpolizei diese Aufgabe von der Kantonspolizei übernommen. Der grössere Teil des Betrags floss jeweils nach Baden.

Anders ausgedrückt: Die Regionalpolizei Brugg ermittelt heute, wenn zum Beispiel in einem Laden im Neumarkt eine Uhr gestohlen, einem Fussgänger in der Altstadt das Portemonnaie geklaut oder einem Hausbesitzer die Fassade versprayt wird.

Willkommene Herausforderung

«Für uns steht die Dienstleistung gegenüber dem Bürger im Vordergrund», sagt der Brugger Repol-Chef Heiner Hossli. «Wir möchten die kriminalpolizeilichen Aufgaben weiterhin ausüben, weil es eben Sinn macht», ist er überzeugt. Die Regionalpolizei mit Sitz in der Altstadt sei nämlich die prioritäre polizeiliche Anlaufstelle für die Bürgerinnen und Bürger. «Für mich wäre es unverständlich und nicht professionell, wenn wir die Leute an die Kantonspolizei verweisen müssten.»

Ebenfalls, fährt der Repol-Chef fort, seien die Ermittlungen für seine Polizistinnen und Polizisten eine willkommene Herausforderung. «Diese Tätigkeiten stellen eine Abwechslung zu unseren weiteren Aufgaben dar.» Nicht zuletzt verfügten die Polizisten der Repol über das gleiche Wissen wie diejenigen der Kantonspolizei, sagt Hossli. Sie werden an der interkantonalen Polizeischule in Hitzkirch miteinander ausgebildet. Kurz: «Wir können und möchten diese Arbeit auch in Zukunft leisten.»

Rückblick: Übernommen haben die Regionalpolizei Brugg sowie die Stadtpolizei Baden die kriminalpolizeilichen Tätigkeiten per Anfang 2007 mit der Einführung des Polizeigesetzes. In diesem steht: «Die Kantonspolizei kann durch Vereinbarung geeigneten Polizeikorps der Gemeinden gegen kostendeckende Entschädigung kriminalpolizeiliche Aufgaben übertragen.» Die Tätigkeiten sind im Polizeidekret definiert: Ermittlungen bei Diebstählen bis zu einem Deliktsbetrag von maximal 5000 Franken – unter Ausschluss der Entreiss-, Einschleich- und Einbruchdiebstähle; Ermittlungen bei Sachbeschädigungen bis zu einem Deliktsbetrag von maximal 5000 Franken; Ermittlungen bei geringfügigem Besitz von Betäubungsmitteln zu Eigenkonsum und bei Konsum von Betäubungsmitteln.

Noch wartet der Repol-Chef ab

Derzeit, so Hossli, laufen zu diesem Thema die Abklärungen zwischen der Stadt Baden und dem Kanton. Im Oktober entschied der Badener Einwohnerrat, eine Anfrage zu den kriminalpolizeilichen Aufgaben als dringlich mit dem Budget zu behandeln. Der Einwohnerrat Baden beschloss mit grossem Mehr, dass die Stadtpolizei Baden die Leistungen auch ohne Entschädigung durch den Kanton weiter erbringen kann.

In Brugg werde er abwarten, bis die Detailergebnisse der Abklärungen in Baden bekannt sind und dann einen Antrag stellen, sagt Hossli. «Der Entscheid liegt beim Stadtrat Brugg.»