Scherz
Der Mörder von Scherz: «Meine Frau wollte sterben»

Im Mai tötete ein 68-jähriger Zürcher seine Ehefrau im Wald von Scherz. Damals sagte er, sie habe sterben wollen. Jetzt legt er nach: Seine Frau sei depressiv gewesen. Der Rentner will sie aus Liebe umgebracht haben.

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In einem Wald bei Brugg wurde eine Leiche gefunden (Symbolbild)

In einem Wald bei Brugg wurde eine Leiche gefunden (Symbolbild)

Keystone

Im Mai erwürgte ein 68-jähriger Rentner seine 65-jährige Ehefrau im Wald bei Scherz. An seinem Zürcher Wohnort meldete er den Tod seine Frau bei der Gemeindekanzlei. Das sei ihr eigener Wunsch gewesen, sagte er später gegenüber den Ermittlern. Jetzt doppelt er nach: «Meine Frau wollte nicht mehr leben, sie wollte sterben», sagte er gegenüber Blick. «Sie war depressiv.»

Einen Abschiedsbrief hat die Verstorbene allerdings nicht hinterlassen. Ausserdem erzähln Nachbarn und Freunde von einer lebensfrohen Frau. Dass sie krank oder gar depressiv gewesen ist – niemand hat das bemerkt. Bis jetzt wurde auch nicht öffentlich, dass sie sich habe behandeln lassen. An der Beerdigung von sagte die Tochter des Rentnerpaars: «Wir Kinder sind nicht einverstanden mit dem, was passiert ist.»

War es ein «Mord auf Verlangen»?

Ob es sich bei der Tat wirklich um einen sogenannten «Mord auf Verlangen» handelt, wird aller Wahrscheinlichkeit das zuständige Bezirksgericht klären. Brisant nämlich: Wird der geständige Täter für «Tötung auf Verlangen» verurteilt, kommt er eventuell mit einer Geldstrafe davon (die az berichtete). Die Untersuchungen sind noch nicht abgeschlossen. Die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach AG hat in diesem Zusammenhang ein psychiatrisches Gutachten in Auftrag gegeben. Es soll auch Aufschluss über seine Schuldfähigkeit geben. Der Rentner war nach seiner Tat verwirrt. Es fragt sich, ob das psychische Gründe hat oder ob dies eine Folge seiner Emotionen nach der Tat war.

Der mutmassliche Täter ist zwischenzeitlich aus der Untersuchungshaft entlassen worden - dies gegen den Willen der Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach. Diese hatte Anfang September beim Zwangsmassnahmengericht eine weitere Haftverlängerung von drei Monaten beantragt, was vom Gericht auch bewilligt wurde. Der Beschuldigte wehrte sich jedoch vor Obergericht gegen diese Verlängerung und erhielt dort mit seiner Beschwerde recht. Anders als das Zwangsmassnahmengericht kam das Obergericht zum Schluss, dass der Mann nicht gemeingefährlich sei. Eine Verlängerung der Untersuchungshaft sei deshalb nicht gerechtfertigt.

Der Beschuldigte ist als Folge dieses Entscheides Anfang Woche per sofort aus der U-Haft entlassen worden. Bis zum Prozess bleibt er auf freien Fuss. Die Verhandlung dürfte im kommenden Jahr stattfinden. (pz)