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In Thalheim entscheiden die Stimmberechtigten an der Urne über die Kredite für die Gestaltung der öffentlichen Bereiche beim neuen Volg-Laden.
Auf Widerstand stossen in Thalheim die geplante Gestaltung des öffentlichen Zugangsbereichs beim Volg-Neubau sowie die Gestaltung des öffentlichen Spielplatzes in der Breiti. Am 9. Februar entscheiden die Stimmberechtigten an der Urne über die beiden Kredite von 80'000 Franken sowie von 50'000 Franken.
Diesen hat die Gemeindeversammlung zwar mit grosser Mehrheit zugestimmt im vergangenen November. Allerdings sind erfolgreich die Referenden ergriffen worden. Anfang Januar eingereicht worden sind 186 respektive 188 gültige Unterschriften. Notwendig waren mindestens 156 gültige Unterschriften.
Gemäss Gemeinderat soll mit dem öffentlichen Zugangsbereich beim neuen Volg-Laden ein Begegnungsort für Generationen geschaffen werden, wo Spaziergänger, Familien, Seniorinnen und Senioren verweilen können. Vorgesehen sind breite Treppenstufen, Bäume und Sitzgelegenheiten, angrenzend eine Reihe Parkplätze, die von Volg und Öffentlichkeit gemeinsam genutzt werden.
Die Behörde spricht von einer zukunftsorientierten Dorfgestaltung. Der Platz biete in der vorliegenden Form einen Mehrwert, der vor allem den Einwohnerinnen und Einwohnern zugutekomme – und könne für die Schule und Vereine unkompliziert zur Verfügung gestellt werden. Deshalb erachtet der Gemeinderat einen finanziellen Beitrag als angemessen.
Bei einer Ablehnung des Kredits würde die Gemeinde eine Chance verpassen, «die Umgebung des Unterdorfbrunnens ansprechend zu gestalten», heisst es in den Abstimmungsunterlagen. «Die vermutlich sehr einfache und rudimentäre Gestaltung der Fläche würde die Umgebung des Unterdorfbrunnens abwerten.»
Der Gemeinderat ist überzeugt, dass die vorliegende Lösung aus finanzieller Sicht gut tragbar ist, denn: «Die finanzielle Situation der Gemeinde kann trotz der umfangreichen Investitionen der vergangenen Jahre als solide angesehen werden.»
Die Initianten des Referendums halten sich in der Abstimmungsbeilage kurz und knapp. Für sie steht fest: «Das Land der Begegnungszone ist nicht im Besitz der Gemeinde Thalheim. Somit widerspricht sich der Kredit von 80'000 Franken.» Auch der Bau eines Spielplatzes, ist für die Initianten klar, ist nicht die Aufgabe der Gemeinde. Dazu sei der Bauherr der östlich des Volg-Ladens geplanten drei Mehrfamilienhäuser verpflichtet, lautet ihr Argument.
Der Gemeinderat dagegen beurteilt einen naturnahen öffentlichen Spielplatz an zentraler Lage als ein wertvolles familienfreundliches Angebot für das Dorf, als einmalige Möglichkeit zur weiteren Aufwertung des Unterdorfzentrums. Auch finanziell sei das Gesamtpaket vorteilhaft. 25'000 Franken an den Kosten für den Spielplatz übernimmt die Bauherrschaft der Mehrfamilienhäuser.
An der Gemeindeversammlung wurde unter anderem die Lage zwischen Strasse und Bach kritisiert. Zum Schutz der spielenden Kinder werde gegen die Hauptstrasse ein Zaun erstellt, erklärt der Gemeinderat in den Abstimmungsunterlagen. Der Hegibach führe in der Regel sehr wenig Wasser und bedeute daher für die Kinder kaum eine Gefahr.
Für den Unterhalt des Spielplatzes ist die Gemeinde zuständig, «wie bei den anderen öffentlichen Anlagen auch». Die Mehrfamilienhäuser, fügt die Behörde an, «bezahlen ihren Unterhaltsanteil quasi im Voraus durch die unentgeltliche Überlassung des Grundstücks an die Gemeinde».
Vertraglich sei geregelt, dass sich die Gemeinde gegen eine Rückzahlung der erhaltenen 25'000 Franken von der Verpflichtung freikaufen kann, den Bewohnern der Überbauung einen Spielplatz zur Verfügung zu stellen. Eintreffen kann dieser Fall, wenn die Gemeinde die Fläche für eine andere Verwendung benötigt.
Die Überbauung müsste dann auf ihrem Gelände auf eigene Kosten einen Ersatz realisieren.
Schwierig werden dürfte gemäss Gemeinderat der Bau eines Velo- und Mofaunterstands an der angrenzenden Bushaltestelle, wenn der Kredit für den Spielplatz abgelehnt würde. «Die kleine Bodenfläche, auf der das provisorische Buswartehaus steht, gehört dem Kanton und hat keinen Platz für einen Velounterstand.»