Windisch
Deponie «Fröschegräbe»: Sanierung kostet 2,3 Millionen Franken

Die Einwohner- und Ortsbürgergemeinde sollen sich die Kosten teilen. Von den Ortsbürgern ist Widerstand zu erwarten – das könnte ein langwieriges Rechtsverfahren auslösen.

Michael Hunziker
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Die ehemalige Deponie Fröschegräbe ist im Kataster der belasteten Standorte eingetragen. Der Standort liegt teilweise in der Schutzzone der Trinkwasserfassung Schachen.

Die ehemalige Deponie Fröschegräbe ist im Kataster der belasteten Standorte eingetragen. Der Standort liegt teilweise in der Schutzzone der Trinkwasserfassung Schachen.

Zur Verfügung gestellt

Die frühere Deponie Fröschegräbe in Windisch muss saniert werden. Der Einwohnerrat entscheidet über einen Kredit von 2,318 Mio. Franken.

In einer Stellungnahme des Kantons wird die Sanierung des Standorts, der teilweise in der Schutzzone der Trinkwasserfassung Schachen liegt, als dringlich beurteilt. Über die Geschichte der Ablagerung ist gemäss Gemeinderat relativ wenig bekannt.

In den 50er- und 60er-Jahren wurde östlich des heute bestehenden Forstwegs Kehricht in natürlichen Geländevertiefungen abgelagert, heisst es in der Botschaft an den Einwohnerrat. «Die Ablagerung erfolgte wild, das heisst ohne behördliche Bewilligung.»

Die Deponie kann unterteilt werden in einen jüngeren, schwächer belasteten westlichen Teil sowie einen stärker belasteten östlichen Teil, führt der Gemeinderat weiter aus. Während im westlichen Teil hauptsächlich Aushubmaterial und Bauschutt abgelagert wurden, sei die Auffüllung im östlichen Teil vor allem mit Kehricht und grobem Sperrgut erfolgt.

Hier seien im Rahmen der bereits durchgeführten Detailuntersuchung starke Belastungen festgestellt worden mit Blei, Antimon, Zink, polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK), Chromat und polychlorierten Biphenylen (PCB).

Die Naturräume sollen geschützt werden

Rückblick: Die historische Untersuchung, die 2005 stattfand, zeigte auf, dass mit Belastungen des Untergrunds und des Grundwassers sowie mit austretendem Deponiegas gerechnet werden muss.

Die technische Untersuchung folgte im 2012, die Detailuntersuchung wurde Ende 2015 in Auftrag gegeben. Für die Sanierung wurden in der Folge verschiedene Varianten geprüft. Im April des letzten Jahres beauftragte die Gemeinde die Firma Dr. Heinrich Jäckli AG, das Projekt auszuarbeiten.

Ziel ist es, die Deponie so weit zu sanieren, dass sie aus dem Kataster der belasteten Standorte entlassen werden kann, hält der Gemeinderat fest. Ein Eingriff in die Naturräume sei zwar unumgänglich.

Aber die Auswirkungen des Eingriffs sollen auf ein Minimum reduziert und die verschiedenen Naturräume mit den jeweiligen Schutzzielen und Vorschriften durch geeignete Wiederherstellungs- und Ersatzmassnahmen geschützt, respektive erhalten werden. «Es soll gegenüber dem heutigen Zustand keine Verschlechterung entstehen.»

Um den Amphibien den Lebensraum weiterhin zu erhalten, sind westlich der Deponie, ausserhalb der Schutzzone, neue Gräben vorgesehen. Der in der Schutzzone und im Naturwaldreservat liegende Bereich der Sanierungsbaugrube wird vollständig aufgefüllt und aufgeforstet. Damit werde der Ursprungszustand des Waldes wieder hergestellt, so die Behörde.

Die Kosten sollen je zur Hälfte getragen werden

Die Kosten für die Altlastensanierung müssen von der Einwohnergemeinde Windisch vorfinanziert werden. Die Beiträge von Bund und Kanton werden nach Erhalt der Abrechnungen und der Nachweise ausbezahlt.

Insgesamt sind 70 Prozent der Sanierungskosten subventioniert. Der Restbetrag von 613 500 Franken – abgezogen werden die Vorleistungen – soll laut Gemeinderat mit einem Kostenteiler je zur Hälfte zwischen der Ortsbürgergemeinde und der Einwohnergemeinde aufgeteilt werden.

Der Ortsbürgerversammlung wird der Kostenteiler im November zur Genehmigung unterbreitet. Innerhalb der Ortsbürgergemeinde, räumt der Gemeinderat ein, gebe es vereinzelt Widerstand gegen die Kostenbeteiligung und es müsse allenfalls mit einem langwierigen Rechtsverfahren gerechnet werden.

Um die Subventionen nicht zu gefährden, werde dem Einwohnerrat der Bruttokredit zur Genehmigung vorgelegt, «damit die Sanierung zeitgerecht eingeleitet und vollzogen werden kann». Verläuft alles reibungslos, beginnen die Arbeiten im Juli 2021 und sind bis Ende 2021 abgeschlossen.

Mit dieser Sanierungsvorlage könne der seit 2005 dauernde langwierige, intensive Prozess abgeschlossen werden, fasst der Gemeinderat zusammen. Der Ablagerungsstandort sei für Windisch aufgrund der Trinkwasserfassung und des Amphibienlaichgebiets von nationaler Bedeutung ein hochsensibles Gebiet.