Brugg
Die Qualitätsanforderungen für die Hochhäuser sind präzisiert – Mehrheit der Fraktionen steht hinter dem Stadtrat

Der Brugger Einwohnerrat befasst sich an seiner nächsten Sitzung mit den Rückweisungen zur Nutzungsplanung. Zur Sprache kommt erneut die Hochhausthematik.

Michael Hunziker
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Vorgesehen sind die Hochhausstandorte im Bereich der Kabelwerke entlang der Bahngleise.

Vorgesehen sind die Hochhausstandorte im Bereich der Kabelwerke entlang der Bahngleise.

mhu (13. Mai 2021)

Ganz knapp ist es gewesen im Brugger Einwohnerrat im November 2019: Per Stichentscheid des Präsidenten Stefan Baumann (SVP) kam die Rückweisung zur Hochhauszone im Bereich der Kabelwerke entlang der Bahngleise mit 23 zu 22 Stimmen durch – ein genauso emotionales wie kontroverses Thema.

Die revidierte Nutzungsplanung wurde schliesslich mit insgesamt 23 Rückweisungen klar beschlossen. Mit Ausnahme derjenigen Bereiche, die zurückgewiesen wurden oder die von einer Beschwerde betroffen sind, ist die teilgenehmigte Nutzungsplanung seit Mitte Mai dieses Jahres rechtskräftig.

Entschieden hat der Stadtrat mittlerweile über den Umgang mit den Rückweisungen. Rund die Hälfte kann dem Einwohnerrat als sogenannte «unwesentliche Änderungen» ohne erneute kantonale Vorprüfung, Mitwirkung und öffentliche Auflage direkt zur Beschlussfassung unterbreitet werden an der nächsten Sitzung am Freitag, 3. September.

Wettbewerbsverfahren ist zwingend durchzuführen

Eine dieser unwesentlichen Änderungen betrifft die Bestimmungen im Bauzonenplan zu den Hochhäusern sowie deren Standorten und Richthöhen. In seiner Botschaft an den Einwohnerrat erinnert der Stadtrat daran, dass die Hochhaus­thematik auch im benachbarten Windisch einige Diskussionen ausgelöst hatte im Rahmen der Ortsplanungsrevision «Raum Brugg Windisch».

In Windisch kam es ebenfalls zu einem Rückweisungsentscheid des Einwohnerrats, der Widerstand aus der Bevölkerung wuchs. Die Gemeinde führte 2019 deshalb zwei runde Tische durch mit dem Ziel, anhand von aufgearbeiteten Varianten tragfähige Lösungen zur Festlegung der Hochhausbestimmungen zu definieren. Am zweiten runden Tisch war Brugg beteiligt.

Der Planausschnitt gemäss Teiländerung mit überlagernder Bestimmung Hochhausstandorte (links) sowie der Ausschnitt mit ausgenommenen Hochhausstandorten aufgrund der Rückweisungen (rechts).

Der Planausschnitt gemäss Teiländerung mit überlagernder Bestimmung Hochhausstandorte (links) sowie der Ausschnitt mit ausgenommenen Hochhausstandorten aufgrund der Rückweisungen (rechts).

zvg

Mit der Definition von möglichen Hochhausstandorten im Bauzonenplan sowie präzisen Qualitätsanforderungen in der Bau- und Nutzungsordnung werden für alle Projektentwickler gleiche Anforderungen festgelegt, führt der Brugger Stadtrat aus. Er unterbreitet dem Einwohnerrat – analog Windisch – deshalb eine Präzisierung der definierten Qualitätsanforderungen für die Realisierung eines möglichen Hochhauses.

Konkret festgehalten ist im geänderten Paragraf, dass Hochhäuser in den im Bauzonenplan speziell bezeichneten Gebieten zulässig sind auf der Grundlage eines rechtskräftigen Gestaltungsplans. Als Grundlage für den Gestaltungsplan wiederum ist zwingend ein qualifiziertes Wettbewerbsverfahren durchzuführen.

Im Rahmen des Wettbewerbs ist ein städtebauliches Konzept zu erarbeiten und zu klären sind verschiedene Fragen: die Einpassung in das Siedlungs- und Landschaftsbild, die Gliederung und Gestaltung der Volumen oder die Materia­lisierung und der Bezug zum Aussenraum genauso wie die Ökologie, Nachhaltigkeit und Energie, der Schattenwurf und Lichtentzug sowie die Er­schliessung und das Mobilitäts­konzept.

Bei einem Verzicht würde die Diskussion verlagert

Der Stadtrat äussert sich im Planungsbericht überzeugt, dass mit der Definition von möglichen Hochhausstandorten im Bauzonenplan sowie den vorgeschlagenen Präzisierungen der Qualitätsanforderungen in der Bau- und Nutzungsordnung der richtige Ansatz verfolgt wird. Bei einer Streichung oder dem Verzicht auf entsprechende Bestimmungen in der Nutzungsplanung werde die Hochhausdiskussion verlagert und sei bei jedem Projektvorhaben wieder neu zu klären.

Die Bau- und Planungs­kommission habe die vorgesehenen Präzisierungen ebenfalls als gewinnbringend erachtet, so der Stadtrat weiter. Die Vernehmlassung habe gezeigt, dass auch eine Mehrheit der Fraktionen hinter dem Vorschlag des Stadtrats stehe.

Einwohnerrat Freitag, 3. Sept., 19.30 Uhr, Campussaal.