Brugg
Bei Rot unter der Schranke durch: Beim Bahnübergang kanns brenzlig werden

Am Montag ist ein Lastwagen an der Schranke hängen geblieben beim Bahnübergang an der Aarauerstrasse 69 in Brugg. Zu brenzligen Situationen kann es immer wieder kommen. Die SBB erklären, warum die Barrieren so lange unten bleiben.

Michael Hunziker
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Am Bahnübergang an der Aarauerstrasse 69 ist ein Zwischenfall glimpflich ausgegangen diese Woche.

Am Bahnübergang an der Aarauerstrasse 69 ist ein Zwischenfall glimpflich ausgegangen diese Woche.

Bild: mhu (20. April 2021)

Das Warten dauert vielen zu lange. Trotz rotem Warnlicht wird der Bahnübergang noch schnell überquert, bevor sich die Barriere schliesst. An der Aarauerstrasse/Unterwerkstrasse in Brugg ist es in den letzten Jahren zu mehreren Auffahr- oder Einbiegeunfällen gekommen, teilweise mit Schwerverletzten.

Auch am wenige hundert Meter entfernten Bahnübergang an der Aarauerstrasse 69 kommt es regelmässig zu brenzligen Situation. Diesen Montag blieb ein Lastwagen an der Bahnschranke hängen. Es habe nicht viel gefehlt, und das Fahrzeug wäre vom Zug erfasst worden, teilt ein Beobachter der «Aargauer Zeitung» mit. Der Schaden sei sicher nicht der letzte, ist der Mann überzeugt. Denn die Lenker versuchen weiterhin, fügt der Beobachter an, den Bahnübergang bei Rot unter der Schranke hindurch zu überqueren. Irgendwann werde es zu spät sein.

Die Medienstellen von SBB und Kantonspolizei bestätigen auf Nachfrage den Zwischenfall, der glimpflich ausgegangen sei. Am Vormittag habe ein Lastwagen die Barriere leicht gestreift. Eine Tatbestandsaufnahme der Polizei erfolgte nicht, weil das Verschulden des Chauffeurs gering war.

Von einer Busse bis zu einer Verzeigung

Sowohl die Kantonspolizei als auch die SBB weisen darauf hin, dass bei Rot zwingend anzuhalten sei. Einen Bahnübergang zu überqueren, während sich die Barriere senke, sei lebensgefährlich, betonen die SBB. Und die Kantonspolizei gibt den Tipp, bei stockendem Kolonnenverkehr dem Umstand Rechnung zu tragen, dass sich die Barrieren schliessen könnten, während man noch auf den Gleisen stehe. Daher darf der Bahnübergang erst überquert werden, wenn eine genügend grosse Lücke besteht, lautet die Verhaltensregel. Diese Problematik stelle sich beispielsweise beim Bahnübergang beim Möbel Pfister in Suhr.

Beim Bahnübergang an der Aarauerstrasse/Unterwerkstrasse ist es in den vergangenen Jahren zu mehreren Unfällen gekommen.

Beim Bahnübergang an der Aarauerstrasse/Unterwerkstrasse ist es in den vergangenen Jahren zu mehreren Unfällen gekommen.

Bild: mhu (20. April 2021)

Das Missachten der Wechselblinkanlage eines Bahnübergangs kann – wenn direkt von der Polizei beobachtet – übrigens mit einer Ordnungsbusse von 250 Franken geahndet werden. Passiert jemand den Bahnübergang, während sich die Schranken bereits schliessen, erfolgt eine Verzeigung an die Staatsanwaltschaft. Für allfällige Schäden an den Barrieren haftet der Verursacher gegenüber dem Bahnbetrieb.

In der Nähe von Bahnhöfen sind Schliesszeiten länger

Aber warum müssen die Barrieren so lange unten bleiben? Diese Frage haben die SBB in einem Artikel Ende 2018 beantwortet. Jeder Bahnübergang sei ein Sonderfall, wird ausgeführt, für jeden gebe es eine individuelle Lösung. Es existieren Halbschranken- und Vollschrankenanlagen. Wo welche zum Einsatz komme, hänge von den örtlichen Gegebenheiten, vom durchschnittlichen Tagesverkehr sowie der jeweiligen Verkehrsart ab. Überdies habe die Maximalgeschwindigkeit der passierenden Züge sowie die Streckenart – eingleisiger oder mehrgleisiger Betrieb – Einfluss auf die Schliesszeiten.

Bei einem Zug, der mit 100 km/h unterwegs ist, bleiben die Schranken gemäss SBB im Idealfall rund 80 Sekunden geschlossen. «Haltende Züge oder schwere Güterzüge verlängern naturgemäss die Schliesszeiten», halten die SBB fest. «Das passiert auch, wenn Haltestellen oder Bahnhöfe vor oder nach einem Bahnübergang liegen oder der Bahnübergang bei einer Kreuzungsstelle liegt.»

Übrigens haben die SBB Ende 2014 den letzten ungesicherten Bahnübergang auf ihrem Netz saniert. Damit erfüllen alle SBB-Bahnübergänge die verschärften gesetzlichen Anforderungen, die Anfang 2015 in Kraft getreten sind.