Startseite
Aargau
Brugg
Nicht nur die Stadt Brugg kennt ein Stipendienkässeli, aus dem kürzlich Geld ausbezahlt wurde. Auch andere Gemeinden verfügen über Stiftungen, Fonds und Erbschaften. Wo gibt es für wen was zu holen?
Die Ortsbürgergemeinde Brugg verfügt über mehrere Fonds und Legate. Per 31. Dezember 2017 beliefen sich die freien Mittel aus sieben Legaten und Stiftungen auf insgesamt über 358'000 Franken. Gerne würde der Stadtrat Brugg aus diesem Kässeli Stipendien auszahlen, doch seit 1994 floss kein Geld mehr. 2016 – nach über 20 Jahren Pause – wurde wieder eine Ausschreibung durchgeführt, doch kein einziges Gesuch ging ein. Verantwortlich dafür könnten die strengen Rahmenbedingungen sein. In diesem Jahr nahm der Stadtrat Brugg einen erneuten Anlauf und siehe da: Es gingen zwei Gesuche ein, von denen eines bewilligt werden konnte. 2500 Franken werden nun ausbezahlt.
Wie sieht es in den übrigen Gemeinden im Bezirk aus? Bestehen auch dort nahezu unantastbare Stipendienkässeli? Die Nachfrage der AZ ergab: Von den 23 Gemeinden haben 10 Stiftungen oder Fonds. Diese unterscheiden sich bisweilen sehr stark.
Der Gemeinde Villigen wurde im Jahr 2006 ein Legat zugesprochen, der «Heinrich und Friedrich Lehner Fonds» Gemäss Stefan à Porta, Leiter Finanzen, beträgt das Legatsvermögen 70 300 Franken. Der Zweck des Legats ist eine einmalige Unterstützungszahlung an in Villigen wohnhafte Jugendliche beider Geschlechter bis zu einem Alter von 22 Jahren, die eine Lehre/Ausbildung absolvieren. Gemäss à Porta wird durchschnittlich an 6 Jugendliche pro Jahr ein Betrag zwischen 50 und 100 Franken ausbezahlt. Auf den eher geringen Betrag angesprochen, sagt à Porta: «Gemäss Legatsreglement kann maximal der Ertrag aus dem Vermögen zur Auszahlung kommen. Aufgrund der aktuellen Zinssituation sind die Möglichkeiten natürlich stark eingeschränkt. Es gab auch Jahre, in denen 200 Franken ausbezahlt werden konnten. Das Legatsvermögen wird nicht angetastet.»
Mehr Geld erhalten Jugendliche in Windisch. Die «Otto-Bebié-Stiftung» hat den Zweck, junge Ortsbürgerinnen und Ortsbürger bei ihrer Ausbildung finanziell zu unterstützen. Ins Budget der Ortsbürgergemeinde Windisch werden jährlich jeweils 2000 Franken für Stipendien aufgenommen. Nach längerer Zeit konnte 2017 wieder eine Person unterstützt werden.
Villnacher Jugendliche, die in Ausbildung stehen, können dank der «Adolf-Hartmann-Stiftung» in den Genuss von 200 Franken kommen. Noch bis zum 16. November können sie auf der Abteilung Finanzen ihren Studentenausweis oder ihren Lehrvertrag vorweisen, um den Anspruch geltend zu machen. Auch auswärtige Villnacher Ortsbürger sind berechtigt, ein Gesuch zu stellen. Gemäss Gemeindeschreiber Benjamin Plüss wurden im Jahr 2017 rund 10 000 Franken ausbezahlt. Das Vermögen der Stiftung beträgt 105 000 Franken.
Junge Einwohner von Schinznach haben sogar die Möglichkeit, gleich bei drei Stiftungen Anträge auf Stipendien zu stellen. Zwei Stiftungen, die «Stollstiftung» sowie der «Hermann’sche Stipendienfonds», haben den Zweck, junge Schinznacher bei ihrer Ausbildung finanziell zu unterstützen. Für die «Stollstiftung» ist aktuell ein Stipendienantrag in Bearbeitung. Für den dritten Fonds, den «Amsler-Bender-Fonds», hingegen hat seit 2015 niemand mehr ein Gesuch eingereicht. Grund dafür könnte der Zweck des Fonds sein: Um in den Genuss eines Stipendiums zu kommen, muss man unter anderem eine besondere Leistungsvoraussetzung auf einem Gebiet wie Sport oder Musik vorweisen.
In Mönthal hingegen erhält jeder aus der obligatorischen Schulzeit austretende Schüler bzw. jede Schülerin einen einmaligen Betrag von 80 Franken. Dies ermöglicht ein Legat aus dem Jahre 1980. Auch die «Erbschaft Hans Heuberger» der Gemeinde Bözen sieht die Unterstützung der Schüler, primär aber der Schule und des Kindergartens Bözen vor. Über 1,5% des Anlagewerts kann die Schulpflege auf Antrag der Lehrerkonferenz selbstständig entscheiden, sagt Verwaltungsleiter Markus Schlatter. Das Erbschaftsvermögen sei «nicht relevant». Die Gelder können etwa für ausserordentliche Anschaffungen oder spezielle Schulveranstaltungen eingesetzt werden.
Die Thalner «Rudolf Umiker-Möckli-Stiftung» hat wiederum strenge Rahmenbedingungen. Ausgerichtet werden Stipendien nur «an talentvolle Söhne und Töchter von Thalheim, auch an Söhne und Töchter ausserhalb des Kantons sowie an andere Kantonsbürger, die sich dem Studium als protestantische Pfarrer, Lehrer oder einem anderen wissenschaftlichen Berufe widmen wollen». Gemäss Gemeindeammann Roland Frauchiger betrage das Stiftungsvermögen einige zehntausend Franken und in den letzten Jahren seien vereinzelt kleine Beträge ausbezahlt worden.
Die Gemeinde Hausen verfügt seit 2002 über einen Geldbetrag aus der Erbschaft von Werner Widmer-Frischknecht. Der Verwendungszweck ist eingeschränkt auf die Unterstützung von behinderten Kindern, die in finanzielle Not geraten sind, sowie zur Entlastung deren Eltern. Gemäss Gemeindeschreiberin Michèle Keller seien in den letzten Jahren keine Gesuche eingegangen, obwohl man immer wieder Aufrufe starte, wie im «Hausen aktuell» vom Oktober. Aus dem Fondsvermögen von 120 811 Franken werden jährlich Spenden an Institutionen ausbezahlt, die dem Zweck des Fonds entsprechen.
Mit der «Meyer’schen Stiftung Rüfenach» hingegen sollen aus den Stiftungsmitteln Zuwendungen an alte Leute, Altersheime, Altersausflüge und an Kinder ausbezahlt werden. Diese Leistungen dürfen gemäss Stiftungszweck aber nicht als Armenunterstützung behandelt werden. Laut der Rüfenacher Gemeindeschreiberin Dagmar Bochsler werden aber keine Gelder gesprochen. «Das Kapital dieser Stiftung kann aufgrund der Statuten nicht angetastet werden und darum können auch keine Auszahlungen erfolgen.»
Die «Anglikerstiftung» der Ortsbürgergemeinde Birr schliesslich kümmert sich um die Witwen. Das Vermögen der Stiftung betrug Ende 2017 rund 77 000 Franken, sagt Bernhard Strutz, Leiter der Abteilung Finanzen. «Der jährliche Zinsertrag von rund 2300 Franken wird gleichmässig den in Birr wohnhaften, verwitweten Ortsbürgerinnen ausbezahlt. Bei 13 anspruchsberechtigten Witwen belief sich die Auszahlung 2017 auf Fr. 177.45 je Witwe», so Strutz.
In vielen Brugger Gemeinden gibt es also Stiftungen, Fonds oder Erbschaften, von denen Einheimische oder auch Auswärtige profitieren können. Andere hingegen warten sehnlichst auf Antragssteller. Zu wünschen wäre es auf jeden Fall, dass alle Stiftungen und Fonds den Zweck erfüllen können, der ihnen von ihren Spendern damals zugedacht wurde.