Im abgekürzten Verfahren stand ein Rumäne vor dem Bezirksgericht in Brugg. Vorgeworfen wurden ihm gewerbsmässiger Diebstahl und gewerbsmässiger betrügerischer Missbrauch einer Datenverarbeitungsanlage.
Ungeduldig wirkte der schmale Mann auf der Anklagebank. Auf die Fragen von Gerichtspräsident Sandro Rossi, die eine Dolmetscherin ins Rumänische übertrug, antwortete er im Laufe des Prozesses oft mit einem schnellen «Da, da» (Ja, ja). Vorschnell wirkte es ebenfalls, als er die Frage nach Vorstrafen zuerst verneinte, sich dann aber gleich korrigierte.
Bereits in 70 Prozent von Europa sei er verurteilt worden und auch schon im Gefängnis gewesen. Die Taten, das seien ähnliche wie die, für die er nun in der Schweiz vor dem Gericht stehe.
Im Rahmen des abgekürzten Verfahrens war der Rumäne wegen gewerbsmässigen Diebstahls und gewerbsmässigem betrügerischem Missbrauch einer Datenverarbeitungsanlage angeklagt. Zwischen Anfang Januar und Mitte November 2020 entwendete er gemäss Anklageschrift sieben Frauen das Portemonnaie mit etwa Ausweisen, Bargeld und Bankkarten aus Handtasche oder Rucksack. Anschliessend bezog er insgesamt achtmal mit den Bankkarten Geld – darunter einmal 2000 Euro –, in 12 Fällen versuchte er es.
Die meisten Taten verübte der Angeklagte gemäss Sandro Rossi in der Westschweiz, ein Diebstahl geschah in der Brugger Migros. Insgesamt erbeutete der Rumäne über 28'000 Franken und mehrere tausend Euro. Mit dem Geld finanzierte er sich, wie er im Rahmen des abgekürzten Verfahrens am Bezirksgericht in Brugg sagte, Kleider und Transport. In der Anklageschrift heisst es dazu:
«Die Diebstähle beging der Beschuldigte mithin, um im Deliktzeitraum in Ersatz eines regelmässigen Erwerbseinkommens den Lebensunterhalt zu bestreiten.»
Dasselbe Ziel habe er bei der Nutzung der entwendeten Bankkarten verfolgt.
Der 37-Jährige bekannte sich in allen Anklagepunkten schuldig. Nach der Befragung nutzte er das letzte Wort für eine Bitte ans Gericht: «Ich will genau wissen, bis wann ich im Gefängnis bleiben soll.» Zwischen Januar und Mitte Juni war der Angeklagte bereits in Untersuchungshaft gesessen, anschliessend im vorzeitigen Straf- und Massnahmenvollzug.
Die bereits inhaftierte Zeit wurde dem Angeklagten beim Urteil angerechnet. Dieses traf das Gericht einstimmig nach dem von der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung erarbeiteten Vorschlag. Das Gericht sprach somit eine Freiheitsstrafe von 32 Monaten, die Hälfte davon unbedingt.
Zudem wird der Angeklagte 15 Jahre des Landes verwiesen. Ebenfalls wurden diverse Zivilforderungen der Bestohlenen anerkannt und die Vermögenswerte des Beschuldigten von 760 Euro an die Verfahrenskosten angerechnet, die der Rumäne ebenfalls zu tragen hat.
Die Freiheitsstrafe und das Einreiseverbot seien – im Lichte der Vorstrafen – angemessen, erklärte der Gerichtspräsident. Das genaue Ausschaffungsdatum bestimme die Strafvollzugsanstalt, zu rechnen sei mit Mitte Mai.