Deutlich sagte die Schweiz im vergangenen September Ja zur «Ehe für alle». Beim regionalen Zivilstandsamt Brugg ist der Ansturm für gleichgeschlechtliche Hochzeiten bisher ausgeblieben. Trotzdem ist ein Termin bereits ausgebucht.
Eine Hochzeit hätten sich die beiden Lokführer vorstellen können. «Aber nicht unter dem momentan gültigen Gesetz», sagte einer der beiden Remiger im September gegenüber der AZ. Inzwischen ist die Lage eine andere.
Die Schweiz hat der «Ehe für alle» zugestimmt, heiraten können schwule und lesbische Paare offiziell ab dem 1. Juli 2022 mit den gleichen Rechten und Pflichten wie heterosexuelle. Gleichzeitig kann die sogenannte eingetragene Partnerschaft in eine Ehe umgewandelt werden. Doch herrscht auch Nachfrage?
Beim regionalen Zivilstandsamt Brugg, das für 19 Gemeinden im Bezirk verantwortlich ist, ist der Ansturm bisher ausgeblieben. Insgesamt zwei gleichgeschlechtliche Paare haben – Stand Mitte letzter Woche – einen Trauungstermin für 2022 reserviert, erklärt Sandra Knus. Für das Folgejahr gibt es laut der Leiterin des regionalen Zivilstandsamts noch keine Anmeldungen.
Zwei Anfragen seien bisher für die Umwandlung einer eingetragenen Partnerschaft zur Eheschliessung eingetroffen. Knus führt aus:
«Davon hat ein Paar den Termin für die Umwandlung am 1. Juli vereinbart.»
Dabei handle es sich nur um eine «Unterzeichnung, ohne Trauzeremonie». Den Grund dafür, dass sich die Nachfrage zurückhält, vermutet Sandra Knus bei den fehlenden Informationen über das genaue Vorgehen aufgrund der Gesetzesänderung.
Die Zivilstandsbeamtin sagt: «Möglicherweise ist bereits hinlänglich bekannt, dass die Zivilstandsämter noch nicht über die entsprechenden Formulare verfügen und noch keine Weisungen vom Bund über die Umsetzung der ‹Ehe für alle› erhalten haben.» Dies werde frühstens ab Juni der Fall sein.
Wie gross der Zusatzaufwand für die Ämter durch die Einführung sein wird, lasse sich noch nicht vollständig abschätzen. Knus sagt:
«Entsprechende Informationen werden wir seitens des Kantons Ende Mai erhalten.»
Bekannt sei heute, dass das sogenannte «gesetzliche Ehevorbereitungsverfahren» – das jeder Eheschliessung vorangehen muss – für gleichgeschlechtliche Hochzeiten erst ab dem 1. Juli 2022 unterzeichnet werden könne. «Dieser Termin wird jedoch vermutlich – da es sich um einen Freitag handelt – zwischenzeitlich bereits bei etlichen Zivilstandsämtern weitgehend ausgebucht sein.»
In Brugg ist das bereits der Fall. Laut Knus können dann keine weiteren Termine mehr angenommen werden.