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Aargau
Brugg
Der 63-jährige Mann, der Frauen betäubt und sexuell genötigt hat, ist schuldig. Das Gericht folgte mehrheitlich dem Antrag der Staatsanwältin. Sie hatte elf Jahre Haft gefordert.
Die Vorwürfe in der Anklageschrift sind happig: Der Beschuldigte hat sieben Frauen mit dem Medikament Rohypnol betäubt und dann geschändet. Er hat die wehrlosen Opfer geschlagen, ihnen Elektroschocks verpasst und Gegenstände in den Mund eingeführt, dass sie zu ersticken drohten. Einige Übergriffe hat er auf Video aufgenommen.
Nun wurde das Urteil eröffnet: Der 63-jährige Mann aus Hendschiken muss acht Jahre hinter Gitter. Das Bezirksgericht Brugg hat ihn unter anderem wegen versuchter schwerer Körperverletzung, Gefährdung des Lebens, mehrfacher qualifizierter sexueller Nötigung und Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz schuldig gesprochen.
In einzelnen Anklagepunkten wurde der Schweizer nach dem Grundsatz «in dubio pro reo» (im Zweifel für den Angeklagten) freigesprochen. Das Gericht konnte ihm die Straftatbestände nicht genügend nachweisen. Etwa weil das Video nicht eindeutig genug war.
Damit folgten die Richter mehrheitlich der Anklage. Staatsanwältin Flavia Roy hatte elf Jahre Haft und eine vollzugsbegleitende, ambulante Massnahme verlangt. Verteidiger Paul Hofer forderte einen Freispruch vom Vorwurf der sexuellen Nötigung und 18 Monate Gefängnis wegen Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz.
Zusätzlich zur Gefängnisstrafe muss der Beschuldigte drei Frauen Genugtuungen und Entschädigungen zwischen 12'000 und 20'000 Franken zahlen. Eine ambulante Massnahme wurde nicht angeordnet, weil ein psychiatrisches Gutachten ein geringes Rückfallrisiko attestierte. Zudem wollte der Beschuldigte nichts von einer Therapie wissen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Beide Parteien können es weiterziehen. Staatsanwältin Flavia Roy wird das nicht tun. Verteidiger Paul Hofer äusserte sich nicht dazu.
In der Urteilsbegründung führte Gerichtspräsidentin Chantale Imobersteg aus, die Frauen seien vom Beschuldigten zu wenig über die Wirkung des Medikaments und seine sexuellen Absichten aufgeklärt worden. Von einer Einwilligung der Opfer könne nicht ausgegangen werden. «Und selbst wenn sie eingewilligt haben sollten, so hätten Sie spätestens aufhören sollen, als die Opfer ‹Nein› sagten und sich wehrten», sagte Imobersteg zum Angeklagten.
Er habe aber nicht von den Frauen abgelassen, «und zwar bewusst nicht». Sein Verhalten sei «besonders verwerflich», weil er die sexuellen Handlungen an wehrlosen Opfern vorgenommen habe.
Der Beschuldigte zeigte während der Urteilsverkündung keine Reaktion. Er sass regungslos auf seinem Stuhl.
Die Mindeststrafe für qualifizierte sexuelle Nötigung beträgt drei Jahre Haft. Straferhöhend habe sich im Fall des 63-Jährigen sein «absolut fehlendes Unrechtsbewusstsein» ausgewirkt, sagte Imobersteg. Er sei «in keiner Art und Weise einsichtig».
Die fehlende Reue zeigte sich bereits während der Verhandlung letzte Woche. Der Angeklagte entschuldige sich nicht. Er ist der Meinung, er habe «nichts anderes gemacht, als andere Männer, die sich eine Nutte, eine Prostituierte oder eine Hure nehmen».
Strafmildernd hat sich die Berichterstattung einzelner Medien ausgewirkt. Diese sei einer Vorverurteilung gleich gekommen, weil der Hinweis auf die geltende Unschuldsvermutung in einigen Berichterstattungen ausser Acht gelassen worden sei, sagte Imobersteg.
Die Polizei fand die Videos nur dank eines Zufalls. Die Feuerwehr musste 2014 zu einem Wasserschaden in einer Lagerhalle in Hausen ausrücken, wo sie auf die Hanfanlage des Beschuldigten stiess. Dieser wurde durch die Polizei festgenommen. Erst im Laufe der Ermittlungen kamen dann auch die Videos zum Vorschein.