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Die Schweiz befindet sich wegen des Corona-Virus im Notstand. Was passiert in dieser aussergewöhnlichen Situation mit den bis Ende April angesetzten Verhandlungen am Bezirksgericht Brugg?
Die Gerichtspräsidenten und Fachrichter haben am Dienstag besprochen, welche dringenden Hauptverhandlungen beziehungsweise Anhörungen durchgeführt werden. Gleichzeitig prüft das Bezirksgericht Brugg, heisst es in einer Medienmitteilung, welche Verfahren ohne Durchführung einer mündlichen Hauptverhandlung beurteilt und somit erledigt werden können.
Ebenso abgeklärt würden technische Alternativen – beispielsweise Verhandlung via Skype –, um pendente Verfahren gleichwohl zum Abschluss bringen zu können. Parteien und Anwälte derjenigen Verfahren, deren Hauptverhandlung nicht stattfindet, werden schriftlich über eine Absage beziehungsweise Verschiebung informiert.
Nicht an Gerichtsverhandlungen teilnehmen dürfen Personen, die besonders gefährdet sind – als Beispiele genannt werden Vorerkrankungen wie Diabetes oder immunschwächende Therapien – sowie Personen, die krank sind, sich krank fühlen oder an Symptomen leiden wie Husten, Halsschmerzen oder Fieber. Ebenfalls nicht teilnehmen dürfen Personen, die in den letzten zwei Wochen Kontakt zu kranken Personen hatten – nicht nur betreffend Corona-Virus. Vorgeladene haben dies vor der Gerichtsverhandlung zu bestätigen.
Die gleichen Kriterien gelten für Medienvertreter. Ihnen wird der Zugang zu den Verhandlungen gewährt. Die Öffentlichkeit dagegen ist bis 30. April grundsätzlich ausgeschlossen. Eingehalten werden müssten, betont das Bezirksgericht Brugg in der Medienmitteilung, die geltenden Vorschriften betreffend Hygiene, Abstand usw. zur Minimierung der Ansteckungsgefahr.
Die Liste der tatsächlich stattfindenden Gerichtsverhandlungen wird bis Ende Woche Schritt für Schritt aktualisiert. Abgesagt sind die Verhandlungen von Mittwochnachmittag – grobe Verletzung der Verkehrsregeln – sowie von Donnerstagnachmittag: Betrug, versuchte Erpressung, eventualiter unlauterer Wettbewerb.
Per Telefon und per E-Mail ist das Bezirksgericht Brugg weiterhin zu den ordentlichen Öffnungszeiten erreichbar. (mhu)