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Ein 31-jähriger Ersttäter hat gegen die nach dem Unfall entstandene Kostenauflage Einsprache erhoben.
Der 31–jährige Lars fuhr an einem Sonntag im Frühling 2015 um zirka 3 Uhr mit seinem Freund Martin (beide Namen geändert) und dessen Geschäftswagen nach Hause. Unter Alkoholeinfluss prallte er in ein parkiertes Auto. Sachschaden: 60 000 Franken. Die Staatsanwaltschaft hat im Oktober 2015 gegen Lars einen Strafbefehl wegen Führen eines Motorfahrzeuges ohne erforderlichen Führerausweis und Führen eines Motorfahrzeugs in angetrunkenem Zustand erlassen. Gegen diesen hat der Beschuldigte Einsprache erhoben.
An besagtem Abend hatte Lars zuvor am Wohnort seines Kollegen Martin Alkohol konsumiert. Aufgrund seines nicht mehr fahrtüchtigen Zustands verlor er die Kontrolle über das Geschäftsfahrzeug der Marke Skoda. Dabei entstand ein Totalschaden in Höhe von 40 000 Franken. Am parkierten Fahrzeug entstand ein Schaden von rund 20 000 Franken. Bei dem Unfall wurden beide, Lars und Martin, nicht verletzt. Die Polizei wurde eingeschaltet und untersuchte den Fall. Dabei musste sich der Beschuldigte unter anderem einem Drogenschnelltest unterziehen, der positiv ausfiel. Ausserdem wurde das Fahrzeug zur weiteren Untersuchung vorübergehend in eine Garage gebracht. Die Kosten für einen weiteren Drogentest, Urin- und Blutprobe sowie für die Garage, in dem das Auto untergebracht war, belaufen sich auf insgesamt 3135 Franken.
Der 31–Jährige erkennt die Kosten des Kantonspitals Aarau, des Kantonspitals Baden und die Einsatzkosten der Polizei in Höhe von 1321 Franken für die jeweiligen Untersuchungen an. Gegen die Busse von 4600 Franken sowie die Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu je 230 Franken hat Lars nichts einzuwenden. Einzig die Kosten des IRM (Institut für Rechtsmedizin in Bern) in Höhe von 704 Franken und die Kosten von 1630 Franken der Garage, in dem das Unfallauto stand, will er nicht zahlen. Seine Begründung: Diese Kosten hätten sich reduzieren oder gar verhindern lassen, wenn die Polizei Lars geglaubt hätte. Nach dem Unfall dachten diese nämlich, dass Lars gar nicht Fahrer des Unfallfahrzeugs war, sondern nur seinen Freund Martin decken und vor einer Strafverfolgung schützen wollte. Nachdem die Polizei jedoch die DNA-Spuren von Lars auf dem Autositz, dem Lenkrad sowie dem beim Unfall ausgelösten Airbag fand, soll sie keinerlei Grund mehr gehabt haben, das Auto so lange in besagter Garage zu lassen.
Auch die in Rechnung gestellten 704 Franken des IRM Bern seien nicht ihm aufzutragen. Denn durch einen Bluttest wurde bereits ermittelt, ob der Beschuldigte unter Drogeneinfluss stand. Das IRM wollte mittels immunologischem Screening jedoch noch genauer wissen, ob der 31–Jährige aufgrund anderer Umstände – wie zum Beispiel Drogen – fahruntüchtig war. Diese Probe war negativ.
Zudem fordern Lars und sein Anwalt eine Reduzierung der Probezeit von drei auf zwei Jahre, weil dieser ein blankes Vorstrafenregister vorweist und die Gefahr der Rückfälligkeit äusserst klein sei, da er «gut im Leben verankert» ist. Die Planung des Führerausweises sei aufgrund einiger «Massnahmen» auch erst einmal auf Eis gelegt. Auf Nachfrage der Gerichtspräsidentin Franziska Roth erzählt er, dass er sich zurzeit in psychologischer Betreuung befindet. «Ich will aufarbeiten, wie ich so viel trinken konnte und dann so einen Fehler beging. Denn es war ein einmaliges Vergehen», beteuert der Beschuldigte.
Das Gericht entschied, dass Lars die Kosten des IRM tragen muss, da die weiteren Untersuchungen aufgrund des positiven Drogenschnelltests begründet waren. Doch Lars hatte auch Erfolg mit seiner Einsprache. Die Probezeit wurde von drei auf zwei Jahre heruntergesetzt und die Kosten der Garage sind nicht dem Beschuldigten aufzutragen, sondern von der Staatskasse zu bezahlen. Lars ist sichtlich zufrieden mit dem Entscheid des Gerichts. Am Ende der Verhandlung entschuldigt er sich noch einmal für seine Tat. «Ich habe definitiv meine Lehre daraus gezogen.»