Ennetbaden
Hässliche Stützmauern, wenig Grünfläche: Terrassenhäuser gibt es nicht mehr à discrétion

Obwohl der Bau von Terrassenhäusern eigentlich dem Trend zum verdichteten Bauen entspricht, will der Gemeinderat von Ennetbaden nun eine Sperrzone für diese Gebäudeart errichten.

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Der Terrrassenweg in Ennetbaden: Hier dominieren Terrassenhäuser das Strassenbild.

Der Terrrassenweg in Ennetbaden: Hier dominieren Terrassenhäuser das Strassenbild.

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In kaum einer anderen Aargauer Gemeinde bietet sich aufgrund der Hanglage der Bau von Terrassenhäusern derart an wie in Ennetbaden. Doch gerade dort soll diese Bauweise mit der revidierten Bau- und Nutzungsordnung (BNO) verboten werden, wie das SRF-Regionaljournal gestern berichtete. Der Gemeinderat verhängt jedoch kein Verbot von Terrassenhäusern über das ganze Gemeindegebiet.

Es handle sich nur und gezielt um die Zone W2S, in der keine Terrassenhäuser mehr zugelassen würden, erklärt Gemeindeammann Pius Graf. Um dennoch eine gute Ausnutzung in dieser Zone zu erreichen, werden sogenannte Punkthäuser ermöglicht. «Dabei handelt es sich um viergeschossige Wohnbauten mit Sockel-, zwei Voll- sowie Dach- oder Attikageschoss mit einer stattlichen Grundfläche von bis zu 22 × 22 Metern», sagt Graf.

Blick auf Ennetbaden blau die Zone W2S, wo keine Terrassenhäuser mehr gebaut werden dürfen. Franz Killer

Blick auf Ennetbaden blau die Zone W2S, wo keine Terrassenhäuser mehr gebaut werden dürfen. Franz Killer

Franz Killer

Wahrung der Struktur und Natur

Bei der Zone W2S (auf dem Luftbild in blauer Farbe) handelt es sich primär um einen Riegel, der von der Goldwand her bis zur Geissbergstrasse hinüberreicht. «Wir haben in den vergangenen Jahren festgestellt, dass in diesem gut durchgrünten Gebiet zunehmend Altbauten durch markante Terrassenbauten ersetzt worden sind», erklärt Gemeindeammann Graf. Terrassenüberbauungen würden in ihrer Bauweise viel Grundfläche beanspruchen.

«Und das Ortsbild leidet unter den grossen Stützmauern, markanten Liftanbauten und langen Garagentor-Fronten», so Graf. Ausserdem gehe dabei Grünraum für Gemeinschaftsflächen und Spielplätze verloren. «Darum und um der Natur ihren Platz zu sichern, haben wir in der Wohnzone auch neu eine Grünflächenziffer eingeführt», ergänzt Graf.

Die revidierte BNO wurde bereits vor Jahresfrist für die Mitwirkung aufgelegt. Während der Auflage erfolgten dabei auch Eingaben, die für das gesamte Gemeindegebiet ein Verbot für Terrassenhäuser und eine Grünflächenziffer forderten. Der Gemeinderat indes wollte sich beim Baustopp für Terrassenhäuser auf den exponierten Riegel oberhalb der Bäderzone und das zentrumsnahe Gebiet konzentrieren. Allerdings äusserten sich auch Stimmen von Eigentümern in dieser Zone, die Wertverlust, Enteignung und Rechtsungleichheit ins Feld führten.

«Wir sind uns bewusst, dass es sich hier um einen progressiven Artikel in der BNO handelt», gesteht Graf. Ennetbaden sei nach seinem Wissen die erste Aargauer Gemeinde, die in einer Wohnzone explizit den Bau von Terrassenhäusern verbiete. Die Massnahme entspreche jedoch dem vom Gemeinderat hochgehaltenen Ziel für ein qualitatives Wachstum.

Heute weist Ennetbaden eine Bevölkerungszahl von knapp über 3500 Einwohnern auf. Die kantonale Prognose spricht von 4580 Einwohnern bis 2040. Die Gemeinde strebt eine Steigerung von 600 Einwohnern in den nächsten 15 Jahren an. Primäres Ziel der revidierten BNO ist es, die Einwohnerzahl steigern zu können, ohne den Flächenverbrauch pro Einwohner zu vergrössern. Die Einwohnerdichte liegt bei 58,5 Einwohnern pro Hektare überbaute Wohn- und Mischzonen, die kantonalen Dichteziele sprechen von bis 90.

Die vorhandenen Bauzonenreserven – es wird kein Land neu eingezont – betragen lediglich 2,48 Hektaren, sodass eine Verdichtung notwendig ist, um die gesteckten Ziele zu erreichen. Das soll mit Gestaltungsplänen, Wettbewerben, Ausnutzungsbonus und flexibilisierten Grenzabständen erreicht werden, wobei Erleichterungen auch durch autoreduziertes Wohnen vorgesehen sind.

Die revidierte BNO wird ab 24. April öffentlich aufgelegt. Sie ist vom Kanton vorgeprüft und als rechtskonform beurteilt worden. Die Gemeindeversammlung wird im November 2017 darüber befinden.