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Das obligatorische Referendum zum alljährlichen Budget und zu Krediten ab 4 Millionen Franken steht in Wettingen zur Debatte. Wird dies Tatsache, wird nicht mehr das Stimmvolk, sondern einzig noch der Einwohnerrat darüber abstimmen. Bei den Millionenkrediten gibt es Widerstand.
Wettingen hat die Gemeindeordnung und das Geschäftsreglement des Einwohnerrats komplett erneuert. Ein Punkt in der überarbeiteten Gemeindeordnung sticht dabei in der Detailbetrachtung besonders ins Auge: Der Vorschlag des Gemeinderats, das obligatorische Referendum beim Budget sowie bei Krediten, die mehr als vier Millionen Franken betragen, abzuschaffen.
Das hätte bedeutet, dass diese Vorlagen nur noch vom Einwohnerrat abgesegnet werden müssten und nicht mehr automatisch vors Volk gelangen. Die überparteilich zusammengesetzte Begleitkommission federte den einen gemeinderätlichen Vorschlag aber ab, indem sie empfahl, das Volk wenigstens automatisch über Budgets mit Steuerfussänderungen abstimmen zu lassen, wenn solche anstehen. Dem stimmte die Exekutive zu, weshalb das in der neuen Gemeindeordnung so festgelegt werden soll.
Warum wollte der Gemeinderat die Mitsprachemöglichkeit für das Volk zuerst ganz abschaffen? Gemeindeschreiber Urs Blickenstorfer begründet: «Der Gemeinderat ist der Auffassung, dass der Einwohnerrat in seiner politischen Verantwortung gestärkt werden soll. Dieser ist die politisch und demokratisch legitimierte Vertretung der Stimmberechtigten.» Die Volksrechte würden in allen Vorschlägen des Gemeinderats nicht geschmälert, und das Referendumsrecht bestehe weiter. Ausserdem sei man so viel schlanker in den Entscheidungswegen und viel effizienter.
«Die Finanzkommission muss die Budgetprüfung in einer knappen Zeitspanne vornehmen, damit das Budget an der Einwohnerratssitzung vom Oktober verabschiedet werden kann», ist in der Zusammenfassung der wichtigsten Änderungen auf der Gemeinde-Website zu lesen. «Nur so ist eine Volksabstimmung noch vor Ende des laufenden Jahres zeitlich möglich.» Mit dem Vorschlag könnten zudem auch Kosten eingespart werden. Diese würden pro Volksabstimmung rund 13'000 Franken betragen.
Die neue Gemeindeordnung würde ausserdem dazu führen, dass das Volk nicht mehr automatisch über Kredite wie zum Beispiel denjenigen zur unteren Landstrasse über elf Millionen Franken abstimmen könnte. Damit geht die Begleitkommission aber nicht einig. In ihrem Vorschlag wünscht sie, dass sich das Stimmvolk weiterhin automatisch zu Krediten über vier Millionen Franken oder jährlich wiederkehrenden Ausgaben von mehr als 400'000 Franken äussern kann. Der Gemeinderat hält aber an seinem Vorschlag fest: «Das Referendumsrecht bleibt bestehen. Entweder wird das fakultative Referendum ergriffen oder das Parlament unterstellt einen Beschluss der Volksabstimmung», so Blickenstorfer.
Auch uneinig sind sich Gemeinderat und Begleitkommission bei der Frage nach der Zukunft von Finanz- und Geschäftsprüfungskommission. In der Fiko sitzen aktuell acht, in der GPK sieben Personen. Diese beiden Gremien will der Gemeinderat zu einer neunköpfigen Kommission zusammenlegen – ganz wie es das erweiterte Ratsbüro 2018 entschieden habe. Heute seien nicht alle Parteien in beiden Gremien vertreten: «In einer noch grösser zusammengesetzten Kommission kann auch die Vertretung des Parlaments beziehungsweise der Fraktionen besser gewährleistet werden», sagt Blickenstorfer dazu. Die Begleitkommission hingegen schlägt zwei neue Varianten vor; keine davon beinhaltet aber die Zusammenlegung von Fiko und GPK.
Am Dienstag wird sich der Gemeinderat an einer Medienorientierung ausführlicher zur neuen Gemeindeordnung äussern. Über diese wie auch über das überarbeitete Geschäftsreglement wird der Einwohnerrat am 19. November entscheiden. Sobald er der Vorlage zur Gemeindeordnung zustimmt, hat am Ende das Volk das letzte Wort.