38-Mio.-Projekt
Durchbruch: Umfahrung Mellingen nimmt letzte Hürde – Bauzeit um ein Jahr verkürzt

Dank der Einigung im letzten Landerwerbsverfahren kann die Bauzeit des 38-Millionen-Franken-Projekts um ein Jahr verkürzt werden.

Andreas Fretz
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Mit der Umfahrung wird Mellingens Altstadt vom Durchgangsverkehr entlastet.

Mit der Umfahrung wird Mellingens Altstadt vom Durchgangsverkehr entlastet.

Visualisierung: zvg

Die langersehnte Umfahrungsstrasse soll Mellingen vom Durchgangsverkehr entlasten. Jeden Tag fahren rund 17'000 Fahrzeuge durch die Altstadt mit ihrem Ortsbild von nationaler Bedeutung. Künftig sollen es noch 1500 Durchfahrten sein.

Um die Bauarbeiten an der Umfahrung im Sommer beginnen zu können, musste der Landerwerb für die erforderlichen Grundstücke abgeschlossen sein. Dies ist nach zähen Verhandlungen nun auch im letzten Teilstücken der 1,9 Kilometer langen Umfahrung geglückt.

Abschnitt 1 der Umfahrung: Letzte Partei willigt ein

«Mit der letzten Partei im sogenannten Abschnitt 1 konnte eine vorzeitige Inanspruchnahme der Grundstücke vereinbart werden», teilt Marius Büttiker, der Gesamtprojektleiter des Kantons, mit. Das bedeutet: Die Bauarbeiten für die Umfahrung beginnen definitiv gleichzeitig im Abschnitt 1 und im Abschnitt 2. Dies führt zu einer deutlichen Verkürzung der Bauzeit von mindestens einem Jahr gegenüber der gestaffelten Ausführung der beiden Abschnitte.

Die Umfahrung des Städtchens verschlingt offiziell 4,34 Hektaren Fruchtfolgeflächen. Mit rund 20 Landbesitzern musste der Kanton verhandeln. «Nach rund einem Jahr intensiver Verhandlungen mit den betroffenen Grundeigentümern ist dieser Meilenstein erreicht», freut sich Büttiker. Der Spatenstich findet am 6. Juni 2020 statt, falls die Coronapandemie dies zulässt.

Die Einigung im letzten noch offenen Verfahren ermöglicht den Zugang zu den entsprechenden Baubereichen im Abschnitt 1. «Es ist sehr erfreulich, dass eine bilaterale Lösung gefunden wurde», sagt Büttiker. Beim betroffenen Landbesitzer handelt es sich um Christoph Nüssli. Er ist der VR-Präsident der Druckerei Nüssli AG, die auch die Lokalzeitung «Reussbote» herausgibt. Wäre es nicht rechtzeitig zu einer Einigung gekommen, hätte dies den zeitlichen Ablauf des Projekts empfindlich gestört. Notfalls hätten Gerichte über den Landerwerb entscheiden müssen.

Nun ist klar, dass in beiden Abschnitten gleichzeitig mit den Bauarbeiten begonnen werden kann. Mit den bereits durchgeführten Rodungen und dem Rückbau des Gebäudes auf dem Zeughausgelände werden wichtige Vorarbeiten erbracht. Die effektiven Umfahrungsarbeiten in Abschnitt 1 beginnen beim Tanklager-Kreisel und schreiten Richtung Reuss voran. In Abschnitt 2 starten die Arbeiten beim zukünftigen Kreisel an der Birrfeldstrasse und führen Richtung Lenzburgstrasse. Der Abschluss der Bauarbeiten sowie die Inbetriebnahme der Umfahrung ist Anfang Sommer 2023 geplant. Gemäss heutigen Stand sind im Aargau trotz Coronapandemie Arbeiten auf Baustellen erlaubt.

Der Einfluss von Corona auf die Umfahrung

Trotzdem beeinflusst die Krise auch das Umfahrungsprojekt. Am Samstag hätte ein öffentlicher Workshop für die Bevölkerung Mellingens stattfinden sollen. Im sogenannten Projekt «Plaza» geht es um die zukünftige Gestaltung der Altstadt und die Zentrumsentwicklung. Bei der Neugestaltung des gewonnenen Lebensraums will der Gemeinderat die Bevölkerung mitreden lassen. Doch wegen des aktuellen Versammlungsverbots fällt nun der erste «Plaza»-Anlass ins Wasser. «Wir werden ihn zu einem späteren Zeitpunkt nachholen», sagt Gemeindeammann Bruno Gretener (FDP). Vor den Sommerferien dürfte er aber kaum stattfinden.

Auch der Spatenstich am 6. Juni ist fraglich. «Natürlich hätten wir uns darauf gefreut, aber es gibt derzeit wichtigeres im Leben», so der Ammann. Geplant hatte man nebst dem offiziellen Akt mit 50 bis 100 geladenen Gästen, unter ihnen Regierungsrat Stephan Attiger, auch ein kleines Volksfest für die ganze Bevölkerung. «Wir wollen nichts riskieren, wir können auch zu einem späteren Zeitpunkt ein schönes Fest feiern», sagt Gretener. Um Ostern soll der Entscheid über die Durchführung des Spatenstichs fallen.