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Aargau
Der heutige Entscheid des Bundesrates birgt keine Überraschungen: Die sechs vorgeschlagenen Standortgebiete für geologische Tiefenlager bleiben unverändert im Verfahren. Der Aargauer Regierungsrat zeigt sich nicht glücklich über den Entscheid.
Gegen den Bundesratsentscheid wehrt sich die Schweizer Energie-Stiftung (SES). Sie fordert, zuerst die «wirklich sicherheitsrelevanten Fragen» zu klären, bevor der Standort gewählt wird. Solange solle das Verfahren sistiert werden. Der Bundesrat setze auch in der nun startenden 2. Etappe die Lagerstandortsuche fort, «ohne ein entsprechendes Lagerkonzept zu haben», wie die SES weiter schreibt.
Die SES moniert, dass auch nach 40 Jahren Forschung noch immer kein Durchbruch in der Entsorgung radioaktiver Abfälle in Sicht sei. Zudem sei die Finanzierung nicht gesichert oder die langfristige Sicherheit nicht gewährleistet. Es wisse niemand, wie die Abfälle bei allfälligen Lecks wieder geborgen werden könne.
Auch sei das Verfahren zum Scheitern verurteilt, da die lokale Bevölkerung kein Vetorecht mehr gegen ein entsprechendes Lager auf ihrem Gemeindegebiet habe. Auf diese Weise könne die lokale Bevölkerung nicht wirklich mitentscheiden.
Neben allgemeinen Festlegungen sind zu jedem der sechs möglichen Standortgebiete sind auch spezifische und räumliche Aussagen im Entscheid des Bundes enthalten.
Bundesrat anerkennt Forderung des Aargauer Regierunsrat
Ebenfalls unzufrieden ist die die Aargauer Sektion des NWA (Nie wieder Atomkraftwerke) mit dem Bundesratsentscheid. Es werde auf dieses Weise der Weg freigegeben für «unsichere Atommüllager». Insbesondere ergebe sich für den Kanton Aargau eine «massive Gefährdung», die eine «inakzeptable Zumutung» für die hiesige Bevölkerung darstelle.
Die NWA bemängelt, dass der Standort Zürich Nord-Ost mit spezifischen Bohrungen und 3D-Seismik untersucht wurde, jedoch die beiden Standorte Lägern Nord und Bözberg keine solche Untersuchungen wiederfuhren.
Aus diesem Grund schliesst sich die NWA dem SES an und fordert ebenfalls eine Sistierung des Verfahrens, bis alle sicherheitsrelevanten Fragen geklärt seien.
Nun gehts in die 2. Etappe
Mit dem Bundesratsentscheid beginnt nun die 2. Etappe des rund 10-jährigen Entscheidungsprozesses. Als nächstes muss nun die nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra) konkrete Standorte für die Anlagen, die sich an der Erdoberfläche befinden, vorschlagen.
Schweizer Energie-Stiftung SES