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Ein Vergleich zeigt: Andere Städte gleicher Währung kennen in der Regel weniger hohe Gebühren für Boulevardcafés, als in Aarau mit dem neuen Reglement eingeführt würden. Ausnahmen gibt es jedoch.
Das neue Reglement über die Nutzung des öffentlichen Grunds, das jährlich rund 50'000 Franken mehr in die Aarauer Stadtkasse spülen soll, kommt nicht überall gut an. Aufgescheucht wurden vor allem die Betreiber von Boulevardrestaurants, die allein rund 40'000 Franken tiefer in die Tasche greifen sollen.
Die Frage stellt sich daher: Hat der Stadtrat übers Ziel hinausgeschossen? Würde Aarau mit der Totalrevision des Reglements, so wie sie nun vorliegt, zur grössten Gebührenhölle für Strassencafé-Betreiber weit und breit?
Ein Vergleich mit den entsprechenden Gebühren in einigermassen vergleichbaren Städten ist angezeigt. Wie sieht es in andern Mittellandstädten an Aare und Limmat aus – in Baden, Olten und Solothurn? Ein Vergleich hat freilich ein paar Haken, weil es ganz unterschiedliche Modelle gibt. In Baden und Luzern beispielsweise gibt es Abstufungen nach Zonen. In Aarau auch, aber praktisch die ganze Innenstadt wird in die teuerste Zone 1 eingeteilt.
Was Aarau von den anderen Städten vollends unterscheidet, ist die progressive Belastung: In Aarau steigt der Quadratmetertarif schrittweise mit der Grösse der genutzten Fläche an. Das Ganze ist ein ausgeklügeltes System, mit dem offensichtlich die kleinen Lokale bevorzugt werden sollen (siehe nachfolgende Box).
Das neue Reglement, das noch in den Einwoherrat kommt, kennt nach Grösse der benutzten Fläche abgestufte Tarife. Die Gebühr deckt die ganze Sommer- bzw. Wintersaison ab. Wird die Bewilligung nur für einen Teil der Saison beantragt, reduziert sich die Gebühr entsprechend.
Sommersaison (1.3.–15.11.)
Bis 15 m2: 50 Fr./m2
Über 15 bis 20 m2: 70 Fr./m2
Über 20 bis 30 m2: 90 Fr. m2
Über 30 bis 40 m2: 110 Fr./m2
Über 40 m2: 140 Fr./m2
Wintersaison (16.11.–29.2.)
Bis 15 m2: 12.50 Fr./m2
Über 15 bis 20 m2: 17.50 Fr./m2
Über 20 bis 30 m2: 22.50 Fr. m2
Über 30 bis 40 m2: 27.50 Fr./m2
Über 40 m2: 35 Fr./m2
Um einen Vergleich überhaupt möglich zu machen, gilt es, Annahmen zu treffen, die nicht überall der Realität entsprechen. Als Modell wurden zwei Aarauer Altstadtrestaurants (Zone 1) mit einer Aussenfläche zwischen 30 und 40 m2 sowie über 40 m2 verwendet. Angenommen wird für die Berechnung, dass die beiden Aarauer Lokale und ihre gleich grossen Pendants in den andern Städten ganzjährig hinausstuhlen, was meistenorts aber nicht der Wirklichkeit entsprechen dürfte.
So aber ist überall die gleiche Fragestellung möglich: Wie viel Gebühren muss ein Boulevardrestaurant mit konkret 37,8 m2 Aussenfläche und eines mit 50 m2 nach dem totalrevidierten Reglement in Aarau bei ganzjährigem Betrieb bezahlen, wie viel nach den geltenden (oder demnächst in Kraft tretenden) Reglementen in Baden, Olten, Solothurn?
In Aarau soll die Gebühr für das kleinere der beiden Lokale jährlich neu 5197.50 Franken betragen (bisher 3326.40 Franken). Das ist erheblich mehr als in Olten (2646 Franken), Solothurn (1134 bis 2835 Franken). Auch in Baden ist die Belastung der Beizer geringer, jedenfalls ausserhalb des Stadtzentrums (3628.80 Franken). Befindet sich das Lokal allerdings im Badener Zentrum, liegt der Wert mit 7257.60 Franken deutlich über dem Aarauer Vergleichswert.
In der – nicht mit Aarau vergleichbaren – Stadt Zürich läge die Gebühr zwischen Fr. 5443.20 in einem Aussenquartier und 24'342 Franken an exklusiver Lage an der unteren Bahnhofstrasse.
Während etwa das Solothurner Reglement noch aus dem Jahr 2004 stammt, hat die Stadt Baden das ihre eben revidiert. Nachdem der Einwohnerrat am 24. Oktober das Reglement über die Benützung von öffentlichem Grund zu Sonderzwecken gutgeheissen hat, tritt dieses, zusammen mit der schon am 29. Mai vom Stadtrat beschlossenen entsprechenden Gebührenverordnung am 1. Januar 2018 in Kraft.
Beim grösseren Lokal zeigt sich das gleiche Bild: Aarau 8750 Franken (bisher 5076 Franken), Olten 3500 Franken, Solothurn 1500 bis 3750 Franken. Im Badener Zentrum sind 9600 Franken geschuldet, wiederum also mehr als in Aarau. Im übrigen Gebiet der Bäderstadt dagegen zahlt man für die 50 m2 pro Jahr nur 4800 Franken. In der Schweizer Grossstadt Zürich liegt der Wert, abhängig von der Zone (es gibt deren fünf) zwischen 7200 und 32 200 Franken.
Fazit: Beschränkt sich der Blick auf vergleichbare Städte, erweist sich Aarau mit dem neuen Reglement – sofern der Einwohnerrat dieses durchwinken sollte – in der Tat als teures Pflaster für Boulevardbeizer. Kleiner Trost: In der Ostaargauer Bäderstadt werden diese, zumindest im Stadtzentrum, noch mehr geschröpft.