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Gegen den «Plan B», der Querfinanzierung des Aarauer Fussballstadions mit vier Hochhäusern, gibt es Widerstand. 53 Quartierbewohner haben eine Einwendung gegen die Teilrevision Nutzungsplanung «Stadion 2017» eingereicht. Kritik: die Unvereinbarkeit mit dem kantonalen Richtplan.
Am Montag lief in Aarau die Auflagefrist der Teiländerung Nutzungsplanung «Stadion 2017» ab. Also jenes Planes, ohne den das neue Fussballstadion und seine Querfinanzierung, die vier Hochhäuser (50 bis 75 Meter, 600 Wohnungen) nicht möglich sind. Der Stadtrat wird erst am kommenden Montag mitteilen, wie viele Einsprachen eingegangen sind.
Fest steht: Weder der VCS noch Pro Natura, noch der Heimatschutz haben von ihrem Verbandsbeschwerderecht Gebrauch gemacht. Von daher droht also keine Gefahr. Eine schwere Last ist aber eine Einsprache, die der AZ vorliegt. Sie ist unterzeichnet von 53 Personen, die alle im Torfeld Süd oder direkt angrenzend wohnen. Etwa die Hälfte in Aarau, etwa die Hälfte in Buchs. «Das scheint mir ein eigentlicher Volksaufstand aus dem Quartier zu sein», erklärt ein Informant aus dem Umfeld der Einsprecher, die vorerst nicht öffentlich auftreten wollen.
Die Einwender fordern einen Planungsabbruch: «Es sei auf die Teiländerung Bau- und Nutzungsordnung ‹Stadion 2017› zu verzichten.» Falls diesem Antrag nicht stattgegeben wird, «seien keine Hochhäuser über das bereits zulässige Mass hinaus in der Zone Torfeld Süd zuzulassen.» Es folgen weitere sechs Forderungen, unter anderem nach einer Umweltverträglichkeitsprüfung, einem Lärmgutachten, einem Mobilitätskonzept. Aber auch: «Es sei eine Mindestgrünflächenziffer sowie eine Mindestfreiflächenziffer vorzusehen. Die Rasenfläche des Stadions und allfällige Dachbegrünung zählen dabei nicht als Grünfläche.» Und: «Sämtliche Parkplätze seien unterirdisch unter dem Stadion zu erstellen.» Neben dem Stadion-/Hochhausprojekt nehmen sich die Einsprecher auch des benachbarten Aeschbachareals an.
Laut dem aufgelegten Nutzungsplan sollen dort doppelt so grosse Läden möglich werden. Die Einwender schreiben: «Auf die sachfremde Veränderung der Maximalgewerbeflächengrösse auf dem westlichen Baufeld von 300 auf 600 Quadratmeter sei zu verzichten.»
In der Begründung der Einsprache ist insbesondere der Passus «Fehlende Richtplankonformität» interessant. Die Einwender schreiben: «Das Gebiet Torfeld Süd ist im kantonalen Richtplan als wirtschaftlicher Entwicklungsschwerpunkt von kantonaler Bedeutung festgesetzt. Vorrang sollen arbeitsplatzintensive Nutzungen haben.
Mit der vorliegenden BNO-Revision würde das Torfeld Süd zum Wohnquartier mit Fussballstadion. Der Widerspruch zu den Richtplanvorgaben ist offensichtlich. Die vorliegende BNO-Revision ist daher nicht genehmigungsfähig.»
Weiter ist die Rede von einem «Missbrauch des Instruments Gestaltungsplan». Gestaltungspläne würden nur unter drei bestimmten Voraussetzungen Abweichungen von der Regelbauweise zulassen. «Diese Voraussetzungen werden durch den geplanten Gestaltungsplan Torfeld Süd aber nicht erfüllt», so die Einwender. «Die Abweichungen dienen nicht dem Ziel der Verbesserung der Siedlungs- und Landschaftsgestaltung, sondern der Renditesicherung des privaten Investors; die Zonenbestimmungen werden massiv überdehnt; eine Interessenabwägung hat nicht stattgefunden.»
Die Einsprecher bemängeln zudem die «fehlende Schulraumplanung». In der Einwendung heisst es: «Durch die Mantelnutzung soll Wohnraum für rund 1200 Menschen entstehen. Pro Jahr sind damit etwa 10 bis 12 neugeborene Kinder zu erwarten – fast eine halbe Schulklasse. Überlegungen zur Schulraumplanung (mindestens Primarschule und Kindergarten) sind daher unabdingbar. Solche fehlen aber in allen Unterlagen vollständig.
Für die Einwenden ist klar: «Die BNO-Teilrevision ist in der vorliegenden Form nicht genehmigungsfähig. Sollte am Vorhaben festgehalten werden, sind tiefgreifende Überarbeitungen notwendig. Auch aus diesem Grund braucht es eine Neuauflage.»