Aarau
Wegen Platzmangel: Kläranlage statt Schrebergärten

Für eine künftige Erweiterung der ARA muss in der Telli Platz geschaffen werden

Ueli Wild
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In 10 bis 15 Jahren müssen die Schrebergärten zwischen Neumattstrasse und Sängelbach der ARA-Erweiterung weichen

In 10 bis 15 Jahren müssen die Schrebergärten zwischen Neumattstrasse und Sängelbach der ARA-Erweiterung weichen

Ueli Wild

Der Abwasserverband Aarau und Umgebung (AVAU) plant eine Erweiterung der Abwasserreinigungsanlage (ARA) in der Aarauer Telli. Zeithorizont: 15 Jahre. Der Verband, dem alle Gemeinden des Bezirks Aarau mit Ausnahme von Hirschthal und Densbüren plus die solothurnische Gemeinde Eppenberg-Wöschnau angehören, hat deshalb den Aarauer Stadtrat gebeten, zu prüfen, ob es möglich sei, in der Nachbarschaft der ARA Land von der Stadt zu erwerben.

Die Erweiterungspläne stehen im Zusammenhang mit dem kantonalen Konzept Abwasserreinigung aus dem Jahre 2014. Dieses sieht eine weitere Regionalisierung der Abwasserreinigung im Kanton Aargau vor. In den letzten beiden Jahrzehnten wurde die Zahl der Abwasserreinigungsanlagen im Kanton sukzessive von 94 auf 49 reduziert. Das vom Departement Bau, Verkehr und Umwelt entwickelte Konzept sieht unter anderem vor, drei bis vier grössere ARA-Zentren zu bilden. So sollen die Abwasserreinigungsanlagen Aarau, Schöftland, Mittleres Wynental, Attelwil und Kölliken zum ARA-Zentrum Aarau zusammengeschlossen werden. Die ARA Aarau ist bisher zuständig für die Reinigung des Abwassers von rund 125 000 Einwohnern. Mit dem Zusammenschluss wird das Einzugsgebiet auf einen Raum anwachsen, in dem zirka 165 000 Menschen leben.

Neubau anderswo unrealistisch

Der Bericht «Zukunft Abwasserreinigung ARA 2040», den der Abwasserverband Aarau und Umgebung 2013 erarbeiten liess, hat gezeigt, dass ein dem Zuwachs entsprechender Ausbau der ARA auf dem heutigen Areal nicht möglich ist. Ein Neubau an einem andern Ort, heisst es in dem Bericht, sei aus raumplanerischer Sicht unrealistisch. Die einzigen potenziellen Ausweichstandorte Schachenhof Rohr und Rupperswiler Schachen kommen nach der vor wenigen Jahren erfolgten Realisierung des Auenschutzparks an der Aare kaum mehr infrage.

Am jetzigen Standort in der Telli steht indessen einzig noch die städtische Schrebergartenparzelle 4151 für eine Erweiterung zur Verfügung. Wobei der Bericht zum Schluss kam, dass diese Parzelle allein schon für die Sicherstellung der Abwasserreinigung des heutigen Verbandsgebiets reserviert werden müsse.

Erweiterung Werkhof nicht möglich

Die Parzelle 4151 wird im Osten begrenzt von der Neumattstrasse, im Norden stösst sie an die ARA. Ihre westliche Begrenzung bildet der Sängelbach, hinter dem sich die Telli-Hochhäuser erheben. Südlich der Schrebergartenparzelle befindet sich der städtische Werkhof. Wird die Parzelle der ARA zur Verfügung gestellt, heisst das gleichzeitig, dass mittel- bis langfristig eine Erweiterung des Werkhofs am heutigen Standort nicht mehr möglich ist. Eine solche könnte notwendig werden, wenn weitere Gemeinden vom Aarauer Werkhof aus bedient werden müssten, sei es aufgrund einer Fusion – Stichwort «Zukunftsraum Aarau» – oder im Rahmen einer erweiterten Zusammenarbeit. Der Stadtrat geht jedoch davon aus, dass in einem solchen Fall ein zweiter Werkhof-Standort in einer Nachbargemeinde realisiert oder übernommen werden könnte.

Klar ist, dass die Schrebergärten mit der ARA-Erweiterung verloren gingen. Auf dem gut 18 000 Quadratmeter grossen Grundstück verwaltet die Ortsbürgergutsverwaltung für die Einwohnergemeinde Aarau 70 Bündtenparzellen, die von 67 Pächtern genutzt werden. Das Pachtverhältnis kann von beiden Seiten auf Ende des Pachtjahres gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt sechs Monate. Die Pächter wurden schon im Herbst 2015 dahingehend informiert, dass das Areal voraussichtlich in 10 bis 15 Jahren anderweitig benötigt werde. Als mögliche Ersatzstandorte sind Flächen der Ortsbürger- sowie der Einwohnergemeinde Aarau in der Obermatte Buchs und im Bereich Wydler (Rombach-Küttigen) im Gespräch.

Abgabe im Baurecht

Einer Reservation der Schrebergartenparzelle für eine ARA-Erweiterung steht der Aarauer Stadtrat grundsätzlich positiv gegenüber. Für ihn steht dabei nicht ein Verkauf, sondern eine Abgabe im Baurecht im Vordergrund. Der Baurechtsvertrag, den der Stadtrat dem Einwohnerrat nun zur Genehmigung unterbreitet, sieht einen Baurechtszins von jährlich 42 000 Franken vor. Vorgesehen ist eine Anpassung an die Teuerung nach zehn Jahren. Aktuell geht man von einem Verkehrswert der Parzelle von 600 Franken pro Quadratmeter aus. Das Baurecht wird auf 95 Jahre eingeräumt. Sollte bis 2035 nicht mit dem Bau begonnen werden, wäre der Vertrag aufzuheben und das Baurecht zu löschen.