Bezirksgericht Aarau
Vorwurf Sozialbetrug: Arbeitete IV-Bezüger im Laden der Tochter?

Ein IV-Bezüger soll sich des Öfteren im Laden seiner Tochter aufgehalten und dort auch mitgeholfen haben. Der IV hat der Iraker aber angegeben, dass er seine Wohnung kaum verlasse und ständig auf Hilfe angewiesen sei.

Janine Gloor
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Für eine Verurteilung fehlten die Beweise, der Mann erhält wieder eine IV-Rente. (Archiv)

Für eine Verurteilung fehlten die Beweise, der Mann erhält wieder eine IV-Rente. (Archiv)

Keystone

Rohat (alle Namen geändert) leidet an Schizophrenie und ist depressiv. Seit 2004 bezieht er eine IV-Rente. 2012 gab er in einem Standortgespräch mit der IV an, dass sich sein Gesundheitszustand nicht verändert habe. Er sei auf die ständige Begleitung seiner Frau angewiesen, die Wohnung verlasse er kaum und er verkrafte es nicht, wenn Leute um ihn sind.

Und doch wurde Rohat nach diesem Gespräch beobachtet, wie er öfters seinen Tag in einem Lebensmittelgeschäft verbrachte, wo er auch mal den Boden wischte, sich um die Obst- und Gemüseauslage kümmerte und mit Lieferanten verhandelte. All dies erledigte er ohne Hilfe.

Auch den Weg von seiner Wohnung zum Laden ging er regelmässig allein. Seine Frau Astera war im Laden angestellt und es machte den Anschein, dass Rohat ebenfalls dort arbeitete. Die Staatsanwaltschaft, der diese Beobachtungen gemeldet wurden, schloss daraus, dass der gebürtige Iraker eigentlich erwerbsfähig ist und beim Standortgespräch bewusst verschwiegen hatte, dass es ihm besser geht. Weil Rohat im Falle einer Besserung keinen Anspruch mehr auf eine IV-Rente gehabt hätte, wurde diese sistiert.

Widersprüchliche Aussagen

Gerichtspräsidentin Patricia Berger versuchte, mehr über das IV-Standortgespräch herauszufinden. Astera hatte damals beim Gespräch die Rolle der Übersetzerin übernommen. Die gleiche Frau zeigte aber vor dem Bezirksgericht grosse Mühe mit der deutschen Sprache und musste schon bei der Angabe ihrer Personalien die Hilfe des Übersetzers in Anspruch nehmen.

Ob sie denn am Standortgespräch alles verstanden habe, wollte die Gerichtspräsidentin wissen. Astera räumte ein, dass sie nicht so gut Deutsch könne. Nach längerem Hin und Her sagte sie schliesslich, dass sie nur gerade 50 Prozent des Gesprächs verstanden habe.

Vor Gericht sagte Astera weiter, dass ihr Mann sie jeweils im Laden besuchen kam. Die Gerichtspräsidentin hatte Mühe, mehr über die Besuche und deren Häufigkeit zu erfahren. Rohat konnte sich während der Einvernahme seiner Frau nur schlecht zurückhalten.

Er wirkte nervös, spielte mit den Fingern und faltete seine Jacke immer wieder neu. Mehrmals wollte er etwas auf Kurdisch einwerfen und musste ermahnt werden. Auf den Einwand der Gerichtspräsidentin, dass Rohat damals bei der IV angegeben habe, seine Wohnung kaum zu verlassen, antwortete Astera ausweichend. Ihr Mann habe nie gesagt, er sei zu 100 Prozent zu Hause.

Erst die Einvernahme der Tochter brachte etwas Klarheit. Ihr gehörte der Laden. «Er ist jeden Tag vorbeigekommen», sagte sie unmissverständlich. Im Kebabstand nebenan habe er sich mit Freunden getroffen, Tee getrunken und geraucht.

Rohat sagte dazu in der Befragung, dass es ihm manchmal besser, manchmal schlechter gehe. In guten Phasen könne er alleine spazieren, sich mit Leuten unterhalten und auch Auto fahren. An seine Aussagen im IV-Standortgespräch konnte er sich nicht mehr erinnern. «Wie besoffen» sei er wegen der starken Medikamente gewesen.

Für den Verteidiger waren die Aufenthalte von Rohat im Laden kein Indiz dafür, dass es seinem Mandanten wieder besser geht, zumal die Beweislast nicht ausreichend sei. Der subjektive Gesundheitszustand von Rohat, der in seiner Heimat gefoltert wurde, sei durchaus als schlecht zu bezeichnen.

Die Urteilsverkündung erfolgte ganz im Sinne des Verteidigers, Rohat wurde von jeglicher Schuld freigesprochen und soll wieder die gleiche IV-Rente wie vor der Sistierung erhalten. «Für einen Betrug fehlen trotz widersprüchlichen Aussagen objektive Tatbestandsmerkmale», erklärte Berger.