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Im Falle des Stadions führt seine Einsprache zur erneuten Abstimmung zum Stadion. Das war offensichtlich nicht seine einzige Beschwerde: Das Verwaltungsgericht bezeichnete ihn als «selbsternannten Wächter der Demokratie».
Er ist ehemaliges Mitglied des Aarauer Einwohnerrates. Und er blieb auch nach seinem Rücktritt aus dem Parlament sehr umtriebig – einfach mit anderen Mitteln. Vor allem mit Beschwerden. Das ab und zu durchaus mit Erfolg.
So hat er mehrfach vor Bundesgericht gewonnen. Zuletzt gab es wegen seiner Intervention und Hartnäckigkeit am 24. November die nochmalige Abstimmung über den 17-Millionen-Kredit für das Stadion.
Die unendliche Geschichte des Aarauer Stadions:
Mit seinen Beschwerden scheint er es aber zu übertreiben. Denn zu viele sind aus der Luft gegriffen (zum weit überwiegenden Teil unbegründet, so das Aargauer Verwaltungsgericht). Und zu oft reizt er alles aus. Jedenfalls bezeichnete ihn das Verwaltungsgericht im Falle einer abgelehnten Stimmrechtsbeschwerde im Zusammenhang mit der Referendumsmöglichkeit gegen den geplanten Hochwasserschutz in der Vorderen Vorstadt als «selbsternannten Wächter der Demokratie».
Und es auferlegte ihm wegen mutwilliger beziehungsweise trölerischer Beschwerdeführung die Verfahrenskosten.
Die in seinen Augen verächtliche Bezeichnung als «selbsternannter Wächter der Demokratie» und die abwertende Qualifizierung seines Prozessverhaltens liess der Aarauer nicht auf sich sitzen und ging nach «Lausanne». Gar nicht gefallen haben dürfte ihm auch der Vorwurf, er wolle abstrakte Rechtsfragen durch die Justiz beantwortet haben und erschwere oder verhindere dadurch als Nebeneffekt «insbesondere den geordneten Ablauf von Prozessen politischer Meinungsbildung».
Das Bundesgericht hat die Argumentation des Verwaltungsgerichts in einem am Freitag publizierten Urteil weitgehend gestützt. Einziger Trost für den Aarauer: Die Kosten für den Gang nach «Lausanne» übernimmt der Staat.