Das Verwaltungsgericht hat Bestimmungen zu den Aarauer Gartenstadtquartieren aufgehoben.
Mit Entscheid vom 20. Oktober hat das Aargauer Verwaltungsgericht eine Beschwerde gegen einen Teilbereich der neuen Aarauer Bau- und Nutzungsordnung teilweise gutgeheissen. Es geht darin um die Gartenstadtquartiere und die Frage, wie gross die Überbauungsziffer und die Grünflächenziffer sein soll. Das Verwaltungsgericht ist zum Schluss gekommen, das die Aarauer Überbauungsziffer zu hoch und die Grünflächenziffer zu niedrig ist. Deshalb muss die Stadt hier nochmals über die Bücher.
Es handelt sich bei dieser Beschwerde laut Stadtrat um die letzte verbliebene BNO-Beschwerde.
Ein ausführlicher Artikel zu diesem Thema folgt.